Rote Ampel überfahren massimohokuto, Fotolia

1. Juni 2019, 11:32 Uhr

Punkte in Flensburg sind sicher Rote Ampel über­fah­ren – was nun?

Du hast eine rote Ampel überfahren? Dann fürchtest du vermutlich den Bußgeldbescheid. Tatsächlich kann es teuer werden und auch Punkte in Flensburg sind bei einem Rotlichtverstoß sicher. Zudem können Fahrverbote und sogar Freiheitsstrafen verhängt werden. Worauf du dich jetzt einstellen musst, erfährst du hier.

Einspruch einlegen oder ein unberechtigtes Bußgeld abwehren? Dabei kann dir ein Verkehrs-Rechtsschutz helfen. >>

Ab wann gilt „Ampel bei Rot überfahren“?

Du hast in letzter Sekunde bemerkt, dass die Ampel auf Rot schaltet, und konntest noch bremsen. Allerdings hast du die Haltelinie vor der Ampel schon überfahren. In diesem Fall heißt es oft: Noch mal Glück gehabt.

Wenn du den von der Ampel geschützten Bereich – etwa eine Kreuzung – noch nicht erreicht hast, handelt es sich „nur“ um einen sogenannten Haltelinienverstoß. Auch dafür kann es ein Bußgeld geben, das aber mit 10 Euro (Stand: Mai 2019) deutlich geringer ausfällt als bei einem Rotlichtverstoß.

Einfacher Rot­licht­ver­stoß: Bußgelder und Strafen laut Bußgeldkatalog

Wer hingegen eine Ampel bei Rot überfahren hat beziehungsweise erst im Schutzbereich zum Stehen gekommen ist, muss gemäß aktuellem Bußgeldkatalog mit mindestens 90 Euro Bußgeld rechnen. 1 Punkt in Flensburg kommt dazu.

Aber: Mit diesem eher niedrigen Bußgeld kommst du nur beim einfachen Rotlichtverstoß davon – also dann, wenn die Ampel noch nicht länger als eine Sekunde lang Rot angezeigt hat. Ein solcher Verstoß passiert oft, wenn Autofahrer sich sicher sind, die Ampel noch bei Gelb zu schaffen, und dann eben doch diese eine Sekunde zu spät dran sind.

Die Bußgelder und Strafen erhöhen sich je nach Tatbestand:

  • Einfacher Rot­licht­ver­stoß mit Gefähr­dung anderer: 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Einfacher Rot­licht­ver­stoß mit Sach­be­schä­di­gung: 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Qua­li­fi­zier­ter Rot­licht­ver­stoß: Länger als eine Sekunde lang Rot

Besonders heikel kann es werden, wenn die Ampel beim Überfahren schon länger als eine Sekunde rot geleuchtet hat – man spricht hier vom qualifizierten Rotlichtverstoß. Diese Bußgelder drohen in diesem Fall:

  • Qua­li­fi­zier­ter Rot­licht­ver­stoß: 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  • Qua­li­fi­zier­ter Rot­licht­ver­stoß mit Gefähr­dung anderer: 320 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Qua­li­fi­zier­ter Rot­licht­ver­stoß mit Sach­be­schä­di­gung: 360 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Der qualifizierte Rotlichtverstoß kann rein theoretisch zusätzlich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren gemäß § 315c StGB bestraft werden – etwa bei grob verkehrswidrigem und rücksichtslosem Verhalten.

Rote Ampel in der Probezeit über­fah­ren: Was bedeutet das?

Für Fahranfänger in der Probezeit ist das Überfahren einer roten Ampel in jedem Fall ein sogenannter A-Verstoß – unabhängig davon, wie lange die Ampel schon Rot angezeigt hat. Ist es der erste A-Verstoß, wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert und der Fahranfänger muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Hinzu kommen die oben genannten Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.

Wie sollte ich reagieren, wenn ich eine rote Ampel über­fah­ren habe?

Wenn an der Ampel eine Kamera installiert war und du beim Überfahren geblitzt wurdest, wurde der Verstoß ziemlich sicher registriert. Du solltest dich also darauf einstellen, dass der Bußgeldbescheid demnächst ins Haus flattert.

Ansonsten heißt es erst einmal durchatmen, abwarten und beim nächsten Mal vorsichtiger sein. Wenn nichts passiert ist und niemand zu Schaden gekommen ist, hast du vielleicht noch mal Glück gehabt und der Rotlichtverstoß wurde nicht bemerkt.

Kommt der Bußgeldbescheid doch, dann lohnt es sich bei einem einfachen Verstoß meist nicht, dagegen vorzugehen. Liegt dem Bescheid jedoch ein Verstoß mit Gefährdung oder Sachbeschädigung zugrunde, gegen den du Einspruch erheben möchtest, ist der Rat eines Fachanwalts für Verkehrsrecht sinnvoll und deshalb eine Rechtsschutzversicherung wichtig.

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