Hartz IV ist eine Sozialleistung Antonioguillem, Fotolia

19. Juni 2018, 14:36 Uhr

So geht's richtig Hartz IV bean­tra­gen in 5 Schritten

Hartz IV ist eine Sozialleistung, die hilfsbedürftigen Leistungsberechtigten ein würdevolles Leben ermöglichen soll. Wie kann man Hartz IV beantragen? Wir erklären es hier:

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1. Meldung beim zustän­di­gen Jobcenter

Der erste Weg eines künftigen Leistungsempfängers führt zum  Jobcenter seiner Stadt oder seines Landkreises. Nur wer einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellt, bekommt Sozialleistungen in Form von Hartz IV. Zuständig ist grundsätzlich das Jobcenter, in dem der Antragsteller gemeldet ist.

Die Meldung beim Jobcenter sollte so schnell wie möglich erfolgen, denn Hartz IV wird immer nur ab Beginn des Monats gewährt, in dem der Antrag gestellt wird; eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich. Dabei ist die Antragsfrist schon gewahrt, wenn ein formloser Antrag schriftlich, persönlich oder telefonisch beim Jobcenter gestellt wird – die notwendigen Unterlagen können später ergänzt und zusammen mit den aufgefüllten Antragsformularen abgegeben werden.

Die Bearbeitung eines Antrages kann einige Wochen beanspruchen, deshalb sollte der Antrag vier bis sechs Wochen vor Beginn der Hilfsbedürftigkeit beim Jobcenter eingereicht werden, um einen möglichst reibungslosen Übergang sicherzustellen.

Tipp: Beim Antragsteller liegt die Beweislast über die rechtzeitige Antragstellung. Im eigenen Interesse sollte er daher den Antrag persönlich stellen und sich den Empfang bestätigen lassen.

2. Her­un­ter­la­den der Antragsunterlagen

Auf der Internetseite der Arbeitsagentur kann sich ein Antragsteller den Hauptantrag auf Arbeitslosengeld II und eine ganze Reihe verschiedener Anlagen herunterladen. Je nach persönlicher Situation sind die passenden Anlagen auszufüllen und dem Antrag beizufügen. Es gibt unter anderem Anlagen zum Einkommen, zu Unterhaltsansprüchen und weitere Anlagen, wie etwa zu Kosten der Unterkunft und Heizung, zur Sozialversicherung und einige mehr.

3. Ausfüllen der Antragsunterlagen

Der Hauptantrag und die individuell passenden zusätzlichen Anlagen müssen sorgfältig und korrekt ausgefüllt werden – dabei helfen Ausfüllhinweise in Deutsch und anderen Sprachen. Bei Fragen und Problemen helfen auch die Jobcenter vor Ort weiter.

4. Antrags­un­ter­la­gen beim Jobcenter abgeben

Hartz IV kann erst bewilligt und ausgezahlt werden, wenn der Antrag vollständig und mit allen notwendigen Nachweisen eingereicht wurde. Sinnvollerweise vereinbart man einen Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Jobcenter und bringt zu diesem Gespräch alle benötigten Unterlagen mit. Dazu zählen:

  • Antrags­un­ter­la­gen für Arbeits­lo­sen­geld II
  • Per­so­nal­aus­weis oder gleich­wer­ti­ges Ausweisdokument
  • Kran­ken­ver­si­che­rungs­kar­te
  • Miet­ver­trag, Heiz- und Nebenkostennachweis
  • Kon­to­aus­zü­ge der letzten sechs Monate
  • Nachweise über Spar­gut­ha­ben, Bau­spar­ver­trä­ge und sonstige Vermögenswerte
  • gege­be­nen­falls Arbeits­ver­trag und Gehalts­ab­rech­nun­gen des letzten halben Jahres
  • Bescheide über andere Sozi­al­leis­tun­gen
  • gege­be­nen­falls Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis, Mut­ter­pass oder Ähnliches

Der Sachbearbeiter kann bei diesem Gespräch prüfen, ob die Unterlagen vollständig sind oder gegebenenfalls ergänzt werden müssen.

Bei der Zusammenstellung der Antragsunterlagen besteht eine Mitwirkungspflicht des Hilfsbedürftigen; er muss also dafür sorgen, dass die Unterlagen komplett sind. Reicht er Teile verspätet ein, ist das aber nicht automatisch ein Grund dafür, dass die Leistung nicht gewährt wird. Wie das Bundessozialgericht entschieden hat, hat das Jobcenter seinerseits eine Fürsorgepflicht und muss den Antragsteller zweimal auffordern, seinen fehlerhaften oder unvollständigen Antrag zu vervollständigen, bevor eine Ablehnung der Leistung zulässig ist (AZ B 14 AS 56/08 R).

Davon abgesehen liegt es natürlich im Interesse des Antragstellers, alle Unterlagen zügig vorzulegen. Zusätzlich wird bei diesem Termin ein Bewerberprofil des Antragstellers angefertigt, damit das Jobcenter optimal bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen kann.

5. Bescheid abwarten

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Die Entscheidung über den Antrag auf Bezug von Hartz IV wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Er bekommt mit dem Bewilligungsschreiben auch eine genaue Darstellung der Berechnung der bewilligten Leistungen und eine Erläuterung. Gegen den Bescheid kann er innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen.

Hartz IV wird grundsätzlich für einen Zeitraum von sechs Monaten bewilligt. Dauert die Hilfsbedürftigkeit an, muss also ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden. In der Regel werden diese schneller bewilligt als der Erstantrag. Der Grund ist naheliegend: Es müssen nicht mehr alle Daten erfasst und belegt werden, stattdessen wird lediglich überprüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

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