Eine Umschulung durch das Jobcenter braucht gute Gründe Kzenon, Fotolia

1. September 2017, 13:14 Uhr

Neue Karriere Umschu­lung durch das Jobcenter: Die Voraussetzungen

Eine Umschulung bedeutet eine komplette berufliche Neuorientierung – anders als bei einer Weiterbildung, bei der Sie Wissen in Ihrem angestammten Berufszweig vertiefen. Die verkürzte Ausbildung dauert in der Regel um die zwei Jahre. Damit das Jobcenter Sie bei der Umschulung unterstützt, müssen Sie gute Gründe anführen.

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Relevante Gründe für eine Umschulung

Natürlich dürfen Sie sich aus ganz persönlichem Interesse neu orientieren – allerdings ohne staatliche Unterstützung. Wenn Sie möchten, dass das Jobcenter die Umschulung mit einem Bildungsgutschein finanziert, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie finden in Ihrem alten Beruf keine Anstellung mehr – entweder weil die Arbeitsmarktlage generell zu schlecht ist oder weil Sie schon zu lange aus dem Job raus sind, etwa aufgrund von Elternzeit. Oder Sie können Ihren ursprünglichen Beruf aufgrund von Krankheit nicht mehr ausüben.

Vor­aus­set­zun­gen für eine Umschu­lung durch das Jobcenter

Um überhaupt für eine Umschulung bei der Arbeitsagentur infrage zu kommen, müssen Sie außerdem mindestens 18 Jahre alt sein und bereits eine abgeschlossene oder endgültig abgebrochene Ausbildung haben. Außerdem muss es realistische Chancen geben, dass Sie in dem neuen Beruf Arbeit finden.

Muss die Arbeits­agen­tur die Umschu­lung bezahlen?

Sie haben keinen verbindlichen Rechtsanspruch auf eine durch das Jobcenter finanzierte Umschulung. Es handelt sich vielmehr um eine sogenannte Kann-Leistung, das heißt: Auch wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, bleibt die Bewilligung eine Einzelfallentscheidung durch die Arbeitsagentur. Das gilt auch für eine Umschulung wegen Krankheit. Eine rückwirkende Erstattung von Umschulungskosten ist übrigens nicht möglich.

Was, wenn die Arbeits­agen­tur nicht zustimmt?

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Wenn die Arbeitsagentur Ihren Antrag ablehnt, kommen womöglich auch noch andere Leistungsträger in Betracht. Gerade bei einer Umschulung wegen Krankheit kann die Krankenkasse angefragt werden. Auch die Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften oder kommunale Reha-Träger helfen Ihnen unter Umständen.

Tipps für die Antragstellung

Da Ihr Sachbearbeiter über die Bewilligung der Umschulung entscheidet, sollten Sie ihn überzeugen: Machen Sie sich bereits vorher Gedanken, in welchem Berufszweig Sie gut aufgehoben wären, und präsentieren Sie proaktiv Ihre Bemühungen für die Zukunft sowie auch die gescheiterten Bewerbungen aus der Vergangenheit. Wollen Sie die Umschulung wegen Krankheit machen, bringen Sie am besten gleich die Atteste mit.

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