Arbeiten im Urlaub: Was ist erlaubt? Ein junger Mann sitzt mit Laptop in einer Hängematte © iStock.com/ArtistGNDphotography

24. Juni 2024, 10:55 Uhr

So geht's richtig Arbeiten im Urlaub: Was erlaubt ist und was nicht

Darf man im Urlaub arbeiten? Eigentlich nicht, denn die freie Zeit soll der Erholung und der Auffrischung der Arbeitskraft dienen. Wer stattdessen nebenher jobbt, riskiert seine eigentliche Stelle. Aber unter gewissen Umständen ist das Arbeiten im Urlaub doch erlaubt. Ob und wann man im Urlaub woanders arbeiten darf und an welche Regeln du dich halten solltest, erfährst du in diesem Ratgeber.

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Im Urlaub arbeiten? Das sagt das Gesetz

Wenn du im Urlaub nebenbei etwas dazuverdienst, kann dich das unter Umständen in Schwierigkeiten bringen. Klar wird das beim Blick in § 8 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), der deine Möglichkeiten stark einschränkt. Hier heißt es, dass Arbeitnehmer während ihres Erholungsurlaubs „keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten“ dürfen.

Das heißt: Du sollst in der freien Zeit neue Kräfte sammeln, um anschließend wieder fit für deine beruflichen Aufgaben zu sein. Tätigkeiten, die dich in ähnlichem Umfang belasten wie dein eigentlicher Job, sind deshalb zu unterlassen.

Was droht bei uner­laub­tem Arbeiten im Urlaub?

Verstößt du nachweislich gegen § 8 BUrlG, kann dies als Verletzung deiner vertraglichen Pflichten gegenüber deinem Arbeitgeber angesehen werden. Denn dieser hat ein legitimes Interesse daran, dass du dich im Urlaub erholst und dich anschließend in vollem Umfang wieder deinem Hauptjob widmen kannst.

Der Arbeitgeber darf deshalb verlangen, dass du die Nebentätigkeit im Urlaub unterlässt. Er kann dich auch abmahnen und dir im Wiederholungsfall kündigen. Solltest du – etwa verletzungsbedingt – wegen des anderen Jobs, den du unerlaubterweise im Urlaub ausgeführt hast, für einige Zeit ausfallen, hat dein Arbeitgeber dir gegenüber Anspruch auf Schadenersatz.

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Ist Arbeiten im Urlaub immer verboten?

Das kommt auf die Art der Beschäftigung an. Generell untersagt ist nach dem BUrlG eine Erwerbstätigkeit im Urlaub, also eine Arbeit, für die du Geld bekommst.

Bedenkenlos ausüben kannst du Jobs ohne Entlohnung wie ...

  • ehren­amt­li­che Tätigkeiten
  • private Gefäl­lig­kei­ten oder Arbeiten für deine per­sön­li­chen Zwecke, etwa beim Bau deines Eigenheims
  • Übernahme von öffent­li­chen oder fami­li­en­recht­li­chen Pflichten

Unter gewissen Umständen darfst du im Urlaub jedoch etwas hinzuverdienen. Erlaubt sind Jobs, die den Urlaubszweck, also deine Erholung, nicht gefährden. Das hängt von der Tätigkeit selbst und vom hauptsächlichen Beruf ab und davon, ob die Belastung und der zeitliche Aufwand der Urlaubstätigkeit wesentlich geringer ist als im eigentlichen Job.

Du darfst zum Beispiel

  • auf einem Bauernhof oder bei einer Weinernte mithelfen
  • als Animateur oder Künst­le­rin auf einem Kreuz­fahrt­schiff auftreten
  • in einer Skihütte hinterm Tresen Bier zapfen oder auch kellnern

Solche Jobs können für Menschen erholsam sein, die sonst ausschließlich im Büro arbeiten und davon im Urlaub etwas Abstand nehmen möchten.

Info

Im Urlaub Minijob ausführen: Gespräch mit dem Arbeit­ge­ber suchen

Willst du auf Nummer sicher gehen, solltest du mit deinem Arbeitgeber eine Nebentätigkeitsgenehmigung vereinbaren. Die muss er dir gewähren, wenn die Nebentätigkeit oder der Minijob keine negativen Auswirkungen auf deinen Hauptjob bei ihm hat. Das werden deine Vorgesetzten wahrscheinlich ganz genau prüfen. Gut zu wissen: Ablehnen dürfen sie dein Gesuch beispielsweise, wenn du für einen Wettbewerber deines Unternehmens arbeiten willst. Ansonsten kommt es oft auf den Einzelfall an – gegebenenfalls vor Gericht.

Das Landesarbeitsgerichts Köln entschied beispielsweise zugunsten einer Arbeitnehmerin, die in ihrem Erholungsurlaub drei Wochen lang im Weihnachtsmarktstand ihres Ehemannes mitgearbeitet hatte (AZ 2 Ca 59/09). Ihr Arbeitgeber sprach dafür zwei Abmahnungen und schließlich die Kündigung aus, woraufhin die Mitarbeiterin Kündigungsschutzklage erhob.

Da die wöchentliche Arbeitszeit der Frau bei Ihrem Hauptarbeitgeber 37 Stunden betrug, jedoch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden vorübergehend erlaubt gewesen sei, dürfe sie die restlichen 23 Stunden pro Woche für eine Nebentätigkeit im Urlaub nutzen, so das Gericht.

Frau gibt auf einem Wintermarkt Gebäck aus
© iStock.com/zoranm

Darf man im Urlaub frei­wil­lig arbeiten?

Ja, das ist möglich. So darfst du etwa berufliche E-Mails lesen. Verpflichtet bist du dazu jedoch nicht. Dein Arbeitgeber darf dich grundsätzlich auch nicht während deines Urlaubs kontaktieren – außer in Notfällen. Ob du dann zu einem Einsatz bereit bist, der deine Urlaubsplanung beeinträchtigt, ist deine Entscheidung.

Wenn du dich darauf einlässt, muss dein Arbeitgeber gemäß Arbeitsrecht die während des Urlaubs geleisteten Stunden mit Freizeit oder Entgelt ausgleichen beziehungsweise dir dafür Überstunden gewähren. Unter Umständen kann auch eine Urlaubsabgeltung ins Spiel kommen.

Und was gilt für das Arbeiten im unbezahlten Urlaub? Das ist eine Sache zwischen dir und deinem Arbeitgeber und kann über den Arbeitsvertrag oder für den Einzelfall vereinbart werden. Wichtig dabei: Beim Arbeiten im unbezahlten Urlaub verlierst du nach einem Monat deinen Versicherungsschutz.

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