
16. März 2017, 10:10 Uhr
Internationale Adoption Auslandsadoption: Voraussetzungen für Adoptiveltern
Eine internationale Adoption oder Auslandsadoption bedeutet für das adoptierte Kind einen Aufenthaltswechsel von einem Staat in einen anderen. Adoptiveltern müssen wie bei einer Adoption innerhalb Deutschlands bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zudem sind rechtliche Vorgaben des Herkunftslandes zu beachten.
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Auslandsadoption: Diese Voraussetzungen müssen Bewerber erfüllen
Bei einer Auslandsadoption gelten gemäß deutschem Recht für Bewerber dieselben Voraussetzungen wie bei einer Adoption innerhalb Deutschlands. Adoptiveltern müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein. Gemäß § 1743 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss ein Adoptivelternteil mindestens 25 Jahre, der andere mindestens 21 Jahre alt sein. Eine gesetzliche Altershöchstgrenze gibt es nach deutschem Recht weder bei Inlands- noch bei Auslandsadoptionen. Wohl aber kann das Alter der Bewerber bei der Eignungsprüfung durch das Jugendamt eine Rolle spielen. Die häufig genannten maximal 40 Jahre Altersunterschied sind dabei eine Empfehlung, aber kein Ausschlusskriterium.
Bei einer Auslandsadoption gilt: Ehepaare können nur gemeinsam adoptieren. Auch Alleinstehende können nach deutschem Recht grundsätzlich ein Kind aus dem Ausland adoptieren.
Internationale Adoption: Rechtliche Besonderheiten
Zu beachten sind bei einer Auslandsadoption die gesetzlichen Voraussetzungen des Herkunftslandes. In manchen Ländern ist es beispielsweise Alleinstehenden nicht erlaubt, ein Kind zu adoptieren. Auch eine Altershöchstgrenze ist je nach Herkunftsland möglich. Eine Adoptionsmöglichkeit für ausländische Paare kann zudem in manchen Fällen auf Personen begrenzt sein, die im Herkunftsland des Kindes ihren Wohnsitz haben. Wer eine internationale Adoption anstrebt, sollte sich daher zunächst beim zuständigen Jugendamt nach den gesetzlichen Regelungen der infrage kommenden Staaten erkundigen.
Haager Übereinkommen: Regeln für internationale Adoptionen
Deutschland ist Vertragsstaat des "Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption". Dieses Übereinkommen soll Missbräuche wie Entführung und Kinderhandel bei der internationalen Adoptionsvermittlung verhindern und legt daher bestimmte Regeln und Voraussetzungen für den Ablauf fest. Unter anderem muss neben dem örtlichen Jugendamt eine staatlich anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle eingeschaltet werden, wenn Sie ein Kind aus einem Vertragsstaat des Haager Übereinkommens adoptieren wollen. Zu rechnen ist meist mit einer mehrjährigen Wartezeit und mit vergleichsweise hohen Kosten und Gebühren, allerdings bietet der festgelegte Verfahrensgang Adoptiveltern bei einer Auslandsadoption dafür auch größtmögliche Rechtssicherheit.
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