
13. August 2025, 12:34 Uhr
So geht's richtig Visum beantragen: Das gilt für Kosten, Dauer und Verlängerung
Ein Jahr als Au-Pair in den USA, ein paar Monate mit dem Rucksack durchs australische Outback oder Familienmitglieder in der Türkei besuchen: In einigen Ländern reicht ein Reisepass für die Einreise und den Aufenthalt nicht aus. Dann muss ein Visum beantragt werden – doch wo gilt was? Wo du ein Visum beantragst, wie lange das dauert und was du noch wissen solltest.
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Definition: Was ist ein Visum und wer braucht eines?
Ein Visum ist ein amtlicher „Sichtvermerk“ in einem Reisepass, meist in Form eines Stempels. Es ist also kein eigenständiges Reisedokument, sondern ergänzt den Reisepass für Länder, in denen dieser allein nicht genügt.
Das Visum berechtigt dich dazu, in ein Land einzureisen und dich für eine gewisse Zeit dort aufzuhalten. Mithilfe der Visa kontrollieren Länder, wie viele Menschen in ihr Land einreisen.
Hierbei wird zwischen zwei Visa-Arten unterschieden – abhängig von Herkunftsland, Reiseziel, Aufenthaltsdauer und -zweck:
- Schengen-Visum: Es gilt für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen während einer Zeitspanne von 180 Tagen innerhalb des Schengenraums. Als EU-Bürger benötigst du in der Regel kein Visum, um in Länder des Schengenraums einzureisen und dich dort bis zu 90 Tage aufzuhalten.
- Nationales Visum: Es gilt bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen und für Länder außerhalb des Schengenraums
Du möchtest als nicht-deutscher Staatsbürger nach Deutschland einreisen oder du bekommst als deutscher Staatsbürger Besuch von Freunden aus dem Ausland? Die Website des Auswärtigen Amtes informiert, wer ein Einreisevisum für Deutschland benötigt.
Liste der Länder, für die ein Visum bei der Einreise nach Deutschland gilt.
Welche Voraussetzungen gelten, um ein Visum zu bekommen?
Bei Beantragung eines Visums werden meist folgende Voraussetzungen geprüft:
- Dein Reisezweck ist plausibel und nachvollziehbar.
- Du kannst dir die Lebenshaltungs- bzw. Reisekosten im Ausland leisten.
- Du bist bereit, vor Gültigkeitsablauf deines Visums wieder aus dem Land auszureisen.
- Du kannst eine Reisekrankenversicherung nachweisen, etwa für den gesamten Schengenraum, mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro.
Zu den Unterlagen, die du benötigst, erfährst du weiter unten mehr .
Für welche Länder braucht man ein Visum?
Zunächst einmal: Bist du deutsche Staatsbürgerin oder Staatsbürger und möchtest innerhalb der EU verreisen, reicht in der Regel ein Reisepass oder gar der Personalausweis aus. Insgesamt kannst du in 192 Länder der Welt visumfrei einreisen.
Oft ist allerdings entscheidend, wie lange du dich dort aufhalten möchtest. In China etwa benötigst du für touristische Aufenthalte bis zu 30 Tagen kein Visum. In Japan kannst du bis zu 90 Tage im Land bleiben, ohne ein Visum vorzuweisen.
Für die USA, Australien und Großbritannien ist je nach Aufenthaltsdauer ein Visum oder zumindest eine elektronische Registrierung erforderlich – erst recht, wenn du länger im Land bleiben willst.
- Vereinigte Staaten: Für Kurzaufenthalte in den USA, also z. B. einen dreiwöchigen Urlaub, ist in der Regel eigentlich kein Visum nötig – allerdings musst du dich vorher im ESTA-Programm registrieren (Electronic System for Travel Authorization).
- Australien: Für die Einreise benötigst du mindestens eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) oder ein Visum. Für einen touristischen Aufenthalt von bis zu drei Monaten kannst du ein kostenloses eVisitor-Visum beantragen.
- England: Für die Einreise nach Großbritannien benötigst du ebenfalls eine elektronische Reisegenehmigung (ETA), die für den geplanten Aufenthalt gültig ist.
Doch in manch einem beliebten Urlaubsziel wird bei Einreise immer ein Visum verlangt, wie etwa in Indien oder Kuba.

Für folgende Länder benötigst du immer ein Visum (Stand: August 2025):
Afghanistan, Algerien, Äquatorialguinea, Aserbaidschan, Benin, Bhutan, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Eritrea, Gabun, Ghana, Guinea, Indien, Jemen, Kamerun, Kuba, Liberia, Libyen, Mali, Namibia (seit April 2025), Nauru, Niger, Nigeria, Nordkorea, Papua-Neuguinea, Republik Kongo, Russland, Südsudan, Sudan, Syrien, Togo, Tschad, Turkmenistan, Uganda, Zentralafrikanische Republik.
Gut zu wissen: Einige Länder stellen dir direkt bei der Einreise an der Landesgrenze (z. B. am Flughafen) ein Visum aus (Visa on Arrival), wie etwa Thailand, Ägypten und Tansania.
Bist du dir nicht sicher, was für deinen Reisezweck und deine Aufenthaltsdauer an deinem Reiseziel gilt, dann erkundigst du dich am besten rechtzeitig bei der jeweiligen Auslandsvertretung des Landes hier vor Ort.
Wie viel kostet es, ein Visum zu beantragen?
Die Bearbeitungsgebühr für ein Visum für die Einreise nach Deutschland beträgt bei einem
- Schengen-Visum (Aufenthalt bis zu 90 Tage): 90 Euro
- Nationalen Visum (Aufenthalt länger als 90 Tage): 75 Euro
Gut zu wissen: Es gibt für bestimmte Reisezwecke Ermäßigung oder sogar eine Gebührenbefreiung.
Möchtest du ein Visum für das Ausland beantragen, variieren die Kosten von Land zu Land. Bleibst du etwa nur kurz in den USA und benötigst lediglich die ESTA-Registrierung, kostet dich das 21 US-Dollar, also um die 18 Euro.
Wo kann ich ein Visum beantragen und welche Unterlagen brauche ich?
Grundsätzlich stellen die Vertretungen eines Landes, in das du einreisen möchtest, ein Visum aus, d. h. die Konsulate und Botschaften.
- Möchtest du aus einem anderen Staat nach Deutschland einreisen, wendest du dich an die Botschaft oder das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland an deinem Wohnort im Ausland.
- Möchtest du als deutscher Staatsbürger in ein visumspflichtiges Land einreisen, beantragst du dein Visum bei der Auslandsvertretung des jeweiligen Landes, die für deinen Amtsbezirk bzw. Wohnsitz in Deutschland zuständig ist.
Für die Beantragung deines Visums benötigst du in der Regel folgende Unterlagen:
- Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Reisepass, der noch mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig ist
- Biometrisches, digitales Passbild
- Nachweis über gültige Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro (gilt für den Schengenraum)
- Nachweis über Unterkunft, z. B. Bescheinigung von Hotel/Ferienwohnung oder Verpflichtungserklärung von Freunden/Verwandten
- Nachweis über finanzielle Mittel, z. B. Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnungen
- Nachweis über Rückreise, wie etwa eine Buchungsbestätigung für den Rückflug
Je nach Aufenthaltszweck sind ggf. noch andere Unterlagen vonnöten, etwa deine Immatrikulationsbescheinigung, ein Beschäftigungsnachweis, Einladungsschreiben oder sonstige Nachweise.
Gut zu wissen: Du kannst ein Visum für Deutschland auch online beantragen. Dafür musst du dich beim Auslandsportal des Auswärtigen Amtes anmelden.

Wie lange dauert es, ein Visum zu beantragen?
Beantragst du ein Visum bei einer Auslandsvertretung, prüft diese deine Unterlagen und Voraussetzungen und entscheidet anschließend darüber, ob dir das Visum ausgestellt wird.
Je nachdem, welche Art Visum du beantragst, können die Bearbeitungszeiten voneinander abweichen.
- Schengen-Visum: Du solltest mit einer regulären Mindestdauer von bis zu 14 Werktagen rechnen; während Hauptreisezeiten können jedoch Wartezeiten anfallen, bis du den Antrag stellen kannst.
- Nationales Visum: Bei einem nationalen Visum können zwischen Beantragung und Ausstellung mehrere Monate vergehen.
Grundsätzlich gilt natürlich: Mach so früh wie möglich einen Termin aus, um dein Visum zu beantragen.
Beachte dabei folgende Fristen:
- Das Schengen-Visum kannst du frühestens sechs Monate und spätestens 15 Tage vor deiner Reise beantragen.
- Ein nationales Visum solltest du vorsichtshalber mehrere Monate vor deiner Reise beantragen.
Unter Umständen kannst du – ähnlich wie beim Reisepass – ein Express-Visum beantragen, wenn deine Reise kurzfristig anliegt. Hierfür fallen dann allerdings zusätzliche Gebühren an.
Visum verlängern: Das solltest du beachten
Ein Visum für das Ausland wird nur in Ausnahmefällen verlängert, etwa wenn dich Krankheit oder höhere Gewalt an der Rückreise hindern. Die Entscheidung trifft die zuständige Ausländerbehörde.
Ein nationales Visum wird ggf. eher verlängert als ein Schengen-Visum, da es für längere Aufenthalte gedacht ist. Informiere dich frühzeitig bei der Behörde über die nötigen Unterlagen.
Wann ist ein Visum gebührenfrei?
Unter Umständen musst du für die Beantragung eines Visums nichts bezahlen; auch dein Kind kann eventuell ein kostenfreies Visum erhalten. Entscheidend ist unter anderem das Alter der reisenden Person, der Reisezweck und/oder die berufliche Position.
Eine Gebührenbefreiung bei einem Schengen-Visum gilt für
- Kinder unter sechs Jahren
- Schülerinnen und Schüler, Studierende und Teilnehmende an Aufbaustudiengängen, mitreisendes Lehrpersonal
- Mitglieder gemeinnütziger Organisationen bis zu einem Alter von 25, die an Seminaren, Konferenzen, Sport- oder Kulturveranstaltungen ihrer Organisation teilnehmen
- Forscher und Forscherinnen, die zu Forschungszwecken oder zur Teilnahme an wissenschaftlichen Seminaren/Konferenzen einreisen (gemäß Art. 3 Nr. 2 EU-Richtlinie 2016/801)
- Personen, die ein noch gültiges Visum in einem „vollen“ Reisedokument besitzen und dieses Visum in ein neues Reisedokument übertragen lassen wollen
Eine Gebührenbefreiung beim nationalen Visum gilt für
- Ausländer und Ausländerinnen, die ein Stipendium in Deutschland aus öffentlichen Mitteln erhalten, ggf. auch für Ehepartner und minderjährige Kinder gültig
- Mitglieder der in Deutschland ansässigen diplomatischen Missionen, konsularischen Vertretungen und internationalen Organisationen, inklusive Ehepartner und Kinder bis 25 Jahre
- Personen, die von einem bi- bzw. multilateralen Vertrag zwischen Deutschland und dem anderen Land Gebrauch machen

Das gilt für Familienzusammenführung und Familiennachzug
Generell gilt: Drittstaatsangehörige, die weder einem EU-Staat noch einem Staat angehören, für den die Europäische Gemeinschaft die Visumspflicht aufgehoben hat, benötigen bei der Einreise nach Deutschland ein Visum.
Bist du nach Deutschland geflüchtet und möchtest Familienangehörige nachziehen lassen? Dann greifen die Regelungen zum Familiennachzug für Schutzberechtigte.
Anspruch auf Familiennachzug haben:
- Ehepartner und minderjährige, ledige Kinder des in Deutschland lebenden Schutzberechtigten
- Eltern eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings, der in Deutschland lebt
Alle weiteren Informationen zum Familiennachzug und den Visa erhältst du auf dem Webportal des Auswärtigen Amtes.
FAQ
- Was ist ein Visum?
Ein Visum ist ein amtlicher Sichtvermerk in einem Reisepass, meist in Form eines Stempelabdrucks. Ein Visum ist also kein eigenständiges Reisedokument.
- Was ist ein Schengen-Visum?
Das Schengen-Visum gilt für den sogenannten Schengenraum, der die meisten der europäischen Länder umfasst. Mit einem Schengen-Visum kannst du dich über eine Zeitspanne von 180 Tagen bis zu 90 Tage in diesen Ländern aufhalten.
- Wie lange dauert es, ein Visum zu beantragen?
Generell gilt, dass ein Visum zeitig vor einer Reise beantragt werden sollte. Bei Beantragung eines nationalen Visums solltest du am besten ein halbes Jahr, aber mindestens ein paar Monate im Voraus einen Termin ausmachen.
- Wie viel kostet ein Visum?
Die Beantragung eines Schengen-Visums kostet dich 90 Euro, die Beantragung eines nationalen Visums für Deutschland 75 Euro. Unter gewissen Umständen erhältst du eine Gebührenermäßigung oder aber ein Visum kostet dich nichts, etwa wenn du ein Auslandssemester oder schulisches Austauschjahr unternimmst. Die Kosten für ein nationales Visum fürs Ausland variieren von Land zu Land.
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