Zulassungsbescheinigung Teil I und II ersetzen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief stadtratte, Fotolia

24. August 2017, 8:30 Uhr

Neue EU-Dokumente Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I und II: Die Unterschiede

Seit 2005 gibt es Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II statt Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Die neuen Fahrzeugpapiere sind EU-weit einheitlich und erfüllen dieselbe Funktion wie die alten Dokumente. Sie unterscheiden sich inhaltlich aber ein bisschen von ihnen.

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Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I – früher Fahrzeugschein

Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt den alten Fahrzeugschein. Hier sind folgende Punkte vermerkt:

• technische Daten des Kfz
• Kennzeichen
• aktueller Halter
• Termin für die nächste Hauptuntersuchung

Die neue EU-Version enthält insgesamt mehr Informationen als der Fahrzeugschein. Dafür kann aber nur noch eine Reifengröße eingetragen werden. Bei Bedarf heftet die Zulassungsstelle ein Erweiterungsblatt an.

Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil II – früher Fahrzeugbrief

Statt des alten Fahrzeugbriefs gibt es nun die Zulassungsbescheinigung Teil II. Sie enthält:

• technische Daten des Kfz
• Kennzeichen
• Datum der Erstzulassung
• Anzahl der Halter
• Name des vorherigen Halters
• Name des aktuellen Halters

Früher war mehr Platz für die Daten der vorherigen Fahrzeughalter. Heute wird aus Datenschutzgründen nur der letzte Halter genannt. Daher muss bei jedem zweiten Halterwechsel eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden, was mit Kosten verbunden ist. Da die Zulassungsbescheinigung Teil II als Eigentumsnachweis dient, ist sie mittlerweile aus fälschungssicherem Papier und sollte niemals im Auto aufbewahrt werden.

Welche Zulas­sungs­pa­pie­re brauche ich wofür?

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) müssen Sie während der Fahrt immer mit sich führen und bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen. Wenn Sie ein Kennzeichen für Ihr Fahrzeug beantragen, es anmelden, ummelden oder verkaufen wollen, brauchen Sie beide Teile der Zulassungspapiere. Bei finanzierten Fahrzeugen befindet sich die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) beim Kreditgeber. Auf Anfrage schickt er sie direkt an die Zulassungsstelle.

Wann müssen die alten Zulas­sungs­pa­pie­re umge­tauscht werden?

Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sind weiterhin gültig. Wenn allerdings die Fahrzeugpapiere erneuert werden müssen, etwa bei einem Halterwechsel, werden nur noch die EU-Papiere ausgestellt.

Ebenfalls wichtig: Alte und neue Zulassungspapiere sind nicht kombinierbar. Wenn Sie beispielsweise nach einem Umzug den Fahrzeugschein erneuern lassen müssen, bekommen Sie eine Zulassungsbescheinigung Teil I, die Sie nicht mit einem alten Fahrzeugbrief kombinieren dürfen. Sie müssen dann auch direkt eine Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen.

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