Kfz-Zulassung: Diese Unterlagen brauchst du © iStock.com/Stadtratte

22. September 2023, 16:02 Uhr

Achtung, das wird teuer Kfz-Zulassung: Wichtiges zu Vollmacht und Unterlagen

Du hast dir ein neues Auto gekauft? Dann steht bald der Gang zur örtlichen Zulassungsstelle an. Welche Unterlagen du für die Kfz-Zulassung oder -Ummeldung benötigst und was du außerdem wissen musst, erfährst du hier.

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Auto anmelden bei der Kfz-Zulassungsbehörde

Wenn du ein neues Auto gekauft hast und es im öffentlichen Straßenverkehr nutzen möchtest, musst du es ordnungsgemäß anmelden. Die Kfz-Zulassung ist nicht überall möglich: Gemäß § 46 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) musst zu dazu die Kfz-Zulassungsbehörde deines Hauptwohnsitzes aufsuchen. Die Adresse findest du im Anschriftenverzeichnis aller Zulassungsstellen in Deutschland auf der Homepage des Kraftfahrt-Bundesamts.

Bei vielen Zulassungsbehörden musst du im Vorfeld online einen Termin vereinbaren, andere sind ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet. Du kannst persönlich zur Zulassungsstelle gehen oder eine andere Person durch eine Vollmacht mit der Kfz-Zulassung beauftragen. Es kann allerdings sein, dass du diese Person bereits bei der Terminvereinbarung benennen musst.

Welche Unter­la­gen brauche ich für die Kfz-Zulassung?

Wenn du alle für die Kfz-Zulassung erforderlichen Unterlagen dabeihast, können die Mitarbeitenden dein Anliegen schneller bearbeiten. Folgende Dokumente brauchst du für einen stressfreien Besuch bei der Zulassungsstelle:

  • Gültiger Per­so­nal­aus­weis mit aktueller Adresse oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I und II (früher Fahr­zeug­brief und Fahrzeugschein)
  • Elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB-Nummer) zum Nachweis einer bestehen­den Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Beschei­ni­gung über TÜV und Abgas­un­ter­su­chung (AU)
  • Ein­zugs­er­mäch­ti­gung für das Finanzamt zur Abbuchung der Kfz-Steuer
  • Gege­be­nen­falls bei Min­der­jäh­ri­gen Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung der Erziehungsberechtigten
  • Gege­be­nen­falls Vollmacht für Bevoll­mäch­tig­te sowie deren Ausweis

Auf den Seiten des Straßenverkehrsamts findest du die entsprechenden Formulare – so steht der Kfz-Zulassung nichts mehr im Weg.

INFO

EU-Papiere für die Kfz-Zulassung: Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I und II

Seit 2005 gibt es statt Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief die Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Die neuen Fahrzeugdokumente sind EU-weit einheitlich und erfüllen die gleiche Funktion wie die alten Papiere.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die technischen Daten des Kfz, das Kennzeichen sowie Informationen zum aktuellen Halter und zur nächsten Hauptuntersuchung. Die Zulassungsbescheinigung Teil II dient als Eigentumsnachweis und enthält neben den technischen Daten und Kennzeichen des Kfz auch Informationen zur Erstzulassung, zur Anzahl der Halter sowie die Namen des vorherigen und des aktuellen Halters.

Die alten Papiere behalten ihre Gültigkeit auch weiterhin. Wenn sie allerdings erneuert werden müssen, etwa bei einem Halterwechsel, werden nur noch die EU-Papiere ausgestellt. Ebenfalls wichtig: Alte und neue Zulassungspapiere sind nicht kombinierbar.

Kfz-Zulassung: Der Ablauf

In der Zulassungsbehörde prüfen die Mitarbeitenden deine Dokumente und tragen dich als Fahrzeugbesitzer in der Zulassungsbescheinigung ein. Nach dieser Prüfung wird dem Fahrzeug ein neues Kennzeichen von der Behörde zugewiesen oder du wählst selbst ein Wunschkennzeichen aus.

Die Kennzeichenschilder lässt du nun herstellen – oft gibt es im Umkreis der Zulassungsbehörde entsprechende Läden. Mit den fertigen Schildern geht es zurück zur Zulassungsstelle, wo die behördlichen Stempel aufgebracht werden. Jetzt ist dein Fahrzeug zugelassen.

Willst du im Zuge der Zulassung dein altes Auto abmelden, kannst du das ebenfalls bei der Zulassungsbehörde vornehmen. Nimm die alten Kennzeichenschilder mit, um die amtlichen Siegel entfernen zu lassen.

Autoschlüssel und Kennzeichen
© iStock.com/Mark Hochleitner

Bequem übers Internet: Online-Kfz-Zulassung

Keine Zeit für den Weg zur Zulassungsstelle? Kein Problem. Die internetbasierte Kfz-Zulassung i-Kfz gibt es zwar schon länger, seit September 2023 können aber neben allgemeinen Kennzeichen auch Kurzzeit-, Saison- und E-Kennzeichen online zugelassen werden.

Da die Onlinezulassung bisher nur für natürliche Personen möglich ist, können sich Autohändler als juristische Personen keine Tageszulassung erteilen lassen. Allerdings ist geplant, dies bald zu ermöglichen.

Um den Onlineservice nutzen zu können, benötigst du Folgendes:

  • Per­so­nal­aus­weis mit akti­vier­ter eID-Online­funk­ti­on sowie zuge­hö­ri­ger PIN
  • Kar­ten­le­se­ge­rät oder ein Smart­phone mit einer kos­ten­lo­sen Ausweis-App
  • Fahr­zeug­pa­pie­re mit ver­deck­tem Sicherheitscode

Nach Erhalt der digitalen Zulassung werden Papiere und Stempelplaketten per Post zugestellt. Letztere bringst du selbst am Kennzeichenschild an, welches du ebenfalls online bestellen kannst.

Gut zu wissen: Du musst aber nicht darauf warten, bevor du die erste Spritztour unternimmst, wenn du bereits ein Nummernschild hast. In den ersten zehn Tagen kannst du den digitalen Zulassungsnachweis wie eine Zulassung nutzen – auch mit ungestempeltem Nummernschild. Du musst ihn nur gut sichtbar im Fahrzeug auslegen und den Bescheid über die Zulassung mit dir führen.

INFO

Was kostet die Kfz-Zulassung? 

Die Kosten für die Kfz-Zulassung sind online deutlich günstiger als vor Ort in der Zulassungsstelle. Eine Erstzulassung kostet online beispielsweise ca. 13 Euro, auf der Zulassungsstelle werden dafür rund 26 Euro fällig. Dabei sind die Online-Kosten bundesweit einheitlich geregelt, während die Kosten vor Ort regional schwanken können. Möchtest du ein Wunschkennzeichen, kommen weitere Gebühren hinzu.

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