
19. April 2017, 13:48 Uhr
Unfall und kein Betriebsschaden Versicherung muss bei Schaden durch Bodenschwelle zahlen
Ein Schaden durch das Überfahren einer nicht erkennbaren Bodenschwelle bei erlaubter Geschwindigkeit stellt einen versicherten Unfall dar. Dies entschied das Landgericht München in einem aktuellen Urteil, bei dem der Fahrer eines Wohnmobils geklagt hatte.
Unfall gehabt und kein Schadensersatz? Hier finden Sie kompetente Hilfe. >>
Schaden durch Bodenschwelle: Betriebsschaden oder versicherter Unfall?
Der Kläger fuhr mit seinem Wohnmobil bei einer erlaubten Geschwindigkeit von etwa 50 km/h über eine nicht erkennbare Bodenschwelle. Die Unterseite des Fahrzeugs nahm durch die bauliche Erhebung auf der Fahrbahn erheblichen Schaden in Höhe von rund 12.000 Euro. Der Mann ordnete den Vorfall als Unfall ein und meldete sich bei seiner Versicherung. Diese wollte allerdings nicht für die Kosten aufkommen und war der Meinung, dass es sich um einen sogenannten Betriebsschaden, also einen Schaden, der aus dem Betrieb des Fahrzeuges entsteht, handele. Für einen solchen müsste die Versicherung nicht aufkommen. Dagegen klagte der Mann und bekam vor dem Landgericht München Recht (AZ 10 O 3458/16).
Versicherung muss für Schaden am Fahrzeug aufkommen
Das Landgericht München II entschied, dass es sich um einen Unfall und nicht um einen Betriebsschaden handele. Ein Unfall sei ein unmittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis, heißt es in der Urteilsbegründung. Ein solches Ereignis liege im behandelten Fall vor. Dem Fahrer des Wohnmobils treffe keine Schuld, da er nicht mit erhöhter Geschwindigkeit über die Bodenschwelle gefahren sei. In die Urteilsfindung spielte darüber hinaus entscheidend mit rein, dass die Bodenschwelle für den Fahrer vorher nicht erkennbar gewesen sei – dadurch sei diese für ihn im Sinne der Versicherungsbedingungen "plötzlich" aufgetaucht. Dies konnte der Kläger nachvollziehbar und glaubhaft darlegen, sodass er Recht bekam und die Versicherung für den Schaden am Auto aufkommen muss.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.