Eine unebene Straße mit Schlaglöchern, an desen Rand parkende Autos stehen. Peter Atkins, Fotolia

17. Februar 2016, 15:46 Uhr

Beweislast liegt beim Fahrer Schlag­loch: Schaden am Auto – wer zahlt?

Wer mit seinem Auto durch ein Schlagloch fährt, hat anschließend oft einen Schaden an Reifen oder Fahrwerk zu beklagen. Schnell kommt dann die Frage auf: Wer zahlt für entstandene Schäden? Ist die Stadt oder Gemeinde haftbar, oder bleibt der Autofahrer auf den Kosten sitzen?

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Schlag­loch auf öffent­li­cher Straße: Träger ist in der Pflicht

Gerade nach einem kalten Winter sind viele öffentliche Straßen stark beschädigt, denn Frost begünstigt die Schlaglochbildung. Es gehört zur Verkehrssicherungspflicht des jeweiligen Baulastträgers – also zum Beispiel der Kommune oder des Landkreises –, solche Schäden zu beseitigen, um Gefahren abzuwenden. Häufig reichen jedoch gerade auf kommunaler Ebene die öffentlichen Mittel nicht aus, um alle Schäden sofort zu beseitigen. Die Kommunen erstellen dann eine Prioritätenliste und arbeiten die stärksten Schäden zuerst ab – was dazu führt, dass viele Schlaglöcher noch für längere Zeit ein Unfallrisiko darstellen. Die Kommune muss dann aber zum Beispiel durch Warnschilder auf Gefahren hinweisen.

Wer zahlt bei einem Schlaglochschaden?

Ist es zu einem Schlaglochschaden gekommen, streiten sich Autofahrer und Baulastträger häufig vor Gericht darüber, wer zahlt. Die Beweislast liegt dabei beim Geschädigten. Er muss vor Gericht zweifelsfrei darstellen können, dass er trotz umsichtiger Fahrweise und angemessener Geschwindigkeit das Schlagloch nicht rechtzeitig erkennen konnte, weil zum Beispiel Warnschilder fehlten. Da für Autofahrer aber das Sichtfahrgebot gilt, bekommen häufig die Kommunen recht. Dieses Gebot besagt, dass die Geschwindigkeit so gewählt werden muss, dass das Fahrzeug immer innerhalb der sichtbaren Strecke angehalten werden kann. 2013 wurde einem Autofahrer allerdings vor dem Oberlandesgericht Hamm Schadenersatz zugesprochen (AZ 11 U 52/12): Er war auf einer Autobahnbaustelle in ein Schlagloch gefahren. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der zuständige Baulastträger seiner Verkehrssicherungspflicht in diesem Fall nicht ausreichend nachgekommen war.

Advocard-VerkehrsrechtsschutzSchaden durch Schlag­loch: So sollten Sie vorgehen

Um bei einem Schlaglochschaden eine Chance auf Schadenersatz zu haben, sollten Sie den Schaden und das Schlagloch sofort an Ort und Stelle aus mehreren Perspektiven fotografieren. Haben Sie die Möglichkeit dazu, sollten Sie das Schlagloch auch ausmessen, um später vor Gericht noch mehr Belege in der Hand zu haben. Ist die Verkehrslage zu gefährlich, um den Schaden zu dokumentieren, empfiehlt es sich, die Polizei einzuschalten.

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