
17. Juli 2025, 12:08 Uhr
Achtung, das wird teuer Rettungsgasse bilden: Das gilt auf deutschen Autobahnen und im Ausland
Eine Rettungsgasse kann Leben retten. Damit Rettungskräfte schnellstmöglich zu einem Unfallort gelangen können, sind Autofahrer verpflichtet, eine Gasse für die Einsatzfahrzeuge zu bilden – auf der Autobahn und auf anderen mehrspurigen Straßen. Welche Vorgaben du beachten solltest und was für die Rettungsgasse im Ausland gilt, liest du in unserem Ratgeber.
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Rettungsgasse in Deutschland: Die gesetzlichen Regelungen
Eine Rettungsgasse dient Rettungskräften dazu, schnell zu Unfallopfern zu gelangen, um sie zu versorgen. Doch steht man erst einmal im Stau, ist es meist schon zu spät, eine Rettungsgasse zu bilden. Denn oft fehlt dann der Platz, um auf den Fahrbahnrand auszuweichen.
Laut § 11 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Autofahrer dazu angehalten, bereits dann eine Rettungsgasse einzuhalten, wenn der Verkehr langsam rollt bzw. Schrittgeschwindigkeit gefahren wird. Das bestätigte das Oberlandesgericht Oldenburg und entschied überdies: Es gibt keine Überlegungsfrist und ist sofort einzuhalten (AZ 2 Ss OWi 137/22).
Des Weiteren soll laut StVO eine Rettungsgasse gebildet werden:
- auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen
- zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen
Rettungsgasse im Baustellenbereich
In Baustellenbereichen ist die Fahrbahn meist verengt. Wie ist das dann mit der Rettungsgasse? Hier gelten grundsätzlich die gleichen Regeln: Versuche möglichst weit rechts oder links zu fahren. Wenn erforderlich, kannst du in diesem Fall ausnahmsweise die Standspur auf der rechten Seite mitbenutzen, ebenso den Mittelstreifen auf der linken Spur.
Rettungsgasse bei zwei, drei und vier Spuren
Wann wird wo die Rettungsgasse gebildet? § 11 StVO formuliert es zwar etwas umständlich, aber die Regelung ist ganz einfach: Immer rechts neben der linken Fahrspur. Merke dir einfach diese Faustregel: Nur wer auf der linken Spur unterwegs ist, weicht nach links aus, alle anderen halten sich rechts.
Auf zweispurigen Straßen ist die Sache eindeutig: Die Rettungsgasse führt zwischen den beiden Fahrspuren hindurch. Wenn du auf der linken Spur unterwegs bist, fährst du dementsprechend so weit wie möglich nach links. Auf der rechten Spur orientierst du dich nach rechts.
Auf dreispurigen und vierspurigen Autobahnen sind manche Autofahrer unsicher, wo die Rettungsgasse gebildet wird. Hier gilt ebenfalls: Bist du ganz links unterwegs, weichst du nach links aus. Fährst du auf einer der rechts gelegenen Spuren, weichst du nach rechts aus.
Wichtig dabei: Der Standstreifen muss auch beim Bilden der Rettungsgasse frei bleiben. Nur wenn es ansonsten unmöglich ist, eine Gasse zu bilden oder die Polizei explizit dazu auffordert, darf er genutzt werden.

Rettungsgasse befahren oder missachtet: Mit diesen Strafen musst du rechnen
Da es im Ernstfall um Menschenleben geht, drohen bei Verstößen gegen die Pflicht zum Bilden einer Rettungsgasse empfindliche Strafen – bis hin zum Fahrverbot.
Auch das Blockieren der Rettungsgasse kann Sanktionen nach sich ziehen. Also beispielsweise, wenn du die Gasse nutzt, um schneller voranzukommen. Die Rettungsgasse ist einzig und allein den Einsatzkräften vorbehalten.
Wenn du …
- bei stockendem Verkehr keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet
- oder einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nicht sofort freie Bahn gemacht
- oder eine Rettungsgasse ordnungswidrig befahren hast,
drohen dir in jedem Fall …
- ein empfindlichesBußgeld
- zwei Punkte in Flensburg
- Führerscheinentzug für einen Monat
Hat dein Fehlverhalten Folgen, werden übrigens höhere Bußgelder fällig.
mit Behinderung | mit Gefährdung | mit Sachbeschädigung | ||
Keine Rettungsgasse gebildet | 228,50 Euro | 268,50 Euro | 308,50 Euro | 348,50 Euro |
Kein Platz für Einsatzfahrzeuge gemacht | 268,50 Euro | 308,50 Euro, | 348,50 Euro | |
Rettungsgasse befahren | 268,50 Euro | 308,50 Euro | 328,50 Euro | 348,50 Euro |
Was gilt fürs Motorrad bei einer Rettungsgasse?
Du stehst im Stau und willst mit deinem Motorrad fix durch die Rettungsgasse zur nächsten Abfahrt fahren? Das wird teuer – und gegebenenfalls gefährlich.
Denn für Motorradfahrer gelten dieselben Regelungen wie für Autofahrer: Sie dürfen die Rettungsgasse nicht befahren und auch nicht auf den Standstreifen ausweichen. Auch wenn es verlockend ist, mit einem schlankeren Gefährt zwischen den wartenden Pkw und Lkw hindurchzufahren, solltest du vernünftig sein und die Regeln einhalten.
Rettungsgasse im Ausland: Das gilt in Österreich, Frankreich und Co.
In vielen anderen EU-Ländern gelten ähnliche Regeln für das Bilden einer Rettungsgasse wie in Deutschland. Mit einigen Besonderheiten:
- Luxemburg und Österreich: Hier darfst du im Notfall auch den Standstreifen befahren
- Belgien: Hier muss erst bei Stau eine Gasse gebildet werden, bei stockendem Verkehr noch nicht
In folgenden EU-Ländern gelten keine Vorschriften zur Bildung einer Rettungsgasse:
- Italien
- Niederlande
- Frankreich – allerdings müssen Rettungsfahrzeuge an den Verkehrsteilnehmenden vorbeifahren können
Am besten informierst du dich vor deiner Reise, was in deinem speziellen Reiseland an Vorgaben gilt.
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Du fragst dich, wann so ein Bußgeldbescheid verjährt? Das erfährst du in unserem Ratgeber hierzu. >>
FAQ
- Wie bildet man eine Rettungsgasse?
Eine Rettungsgasse wird ab zwei Fahrbahnspuren so gebildet, dass zwischen der äußersten linken Spur und der rechten Spur daneben eine freie Gasse bleibt. Fährst du auf einer dreispurigen Autobahn ganz links, weichst du für die Rettungsgasse nach links aus, fährst du auf einer der rechten Spuren, orientierst du dich nach rechts.
- Welche Strafe gibt es beim Fahren durch die Rettungsgasse?
Wer durch die Rettungsgasse fährt, erhält ein Bußgeld von mindestens 268,50 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Behinderst, gefährdest oder beschädigst du dabei andere Fahrzeuge oder gar Personen, fällt das Bußgeld deutlich höher aus.
- Dürfen Motorräder durch die Rettungsgasse fahren?
Nein – für Motorradfahrer gelten dieselben Regelungen und im Zweifel dieselben Strafen wie für Autofahrer.
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