Parken entgegen der Fahrtrichtung: Wo es erlaubt ist. Autos parken am linken und rechten Fahrbahnrand einer Einbahnstraße. Ocskay Mark, Fotolia

6. Oktober 2016, 8:18 Uhr

Auf der linken Seite parken Parken entgegen der Fahrt­rich­tung: Wo es erlaubt ist

Muss man sein Auto grundsätzlich rechts am Fahrbahnrand abstellen, oder darf man auch entgegen der Fahrtrichtung parken? Diese Frage stellen sich viele Autofahrer vor allem dort, wo Parkplätze rar sind. Es gibt tatsächlich Fälle, in denen das Parken am linken Fahrbahnrand erlaubt ist. Diese Ausnahmen regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO).

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Rechts oder links parken? Das sagt die StVO

In Deutschland gilt nicht nur das Rechtsfahrgebot, sondern auch die grundsätzliche Regel, dass rechts am Straßenrand beziehungsweise auf dem rechten Parkstreifen, also in Fahrtrichtung, zu parken ist. Dies regelt § 12 StVO. Das Parken entgegen der Fahrtrichtung wird mit einem Bußgeld geahndet. Abgeschleppt wird das Fahrzeug in der Regel aber nur dann, wenn zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer behindert oder Zufahrten blockiert werden.

Sie sollten jedoch bedenken, dass das Unfallrisiko erhöht ist, wenn Sie entgegen der Fahrtrichtung parken, da Sie beim Ein- und Ausparken beide Fahrspuren im Blick behalten müssen. Wenn Sie also auf Parkplatzsuche sind und eine freie Lücke nur entgegen der Fahrtrichtung entdecken, sollten Sie zunächst wenden und dann ordnungsgemäß einparken, um auf der sicheren Seite zu sein.

RechtsschutzParken entgegen der Fahrt­rich­tung: Nur in Aus­nah­me­fäl­len erlaubt

Erlaubt ist das Parken auf der linken Fahrbahnseite gemäß § 12 Absatz 4 StVO nur in zwei Fällen: zum einen, wenn auf der rechten Fahrbahnseite Schienen verlaufen und Sie somit nicht die Möglichkeit haben, Ihr Fahrzeug dort abzustellen. Zum anderen ist das Parken auf der linken Seite auch in Einbahnstraßen erlaubt, die mit einem entsprechenden Verkehrsschild gekennzeichnet sind. Denn hierbei handelt es sich nicht um Parken entgegen der Fahrtrichtung, da die Straße ja nur in einer Richtung befahren werden darf.  Sofern die Einbahnstraße nicht zu eng ist und andere Fahrzeuge noch ungehindert durchfahren können, dürfen dort also sowohl der linke als auch der rechte Seitenstreifen beziehungsweise der Fahrbahnrand in derselben Richtung beparkt werden.

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