Notorisches Falschparken: Fahrerlaubnis-Entzug möglich. Hinter dem Scheibenwischer eines roten Autos klemmt ein rosa Zettel. Mattoff, Fotolia

5. Dezember 2016, 10:10 Uhr

Auch ohne Punkte in Flensburg Noto­ri­sches Falsch­par­ken: Fahr­erlaub­nis-Entzug möglich

Wer laufend und bewusst falsch parkt, muss damit rechnen, dass irgendwann der Führerschein weg ist: Hartnäckiges Falschparken kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen – auch dann, wenn der Fahrer noch nicht entsprechend viele Punkte in Flensburg auf dem Konto hat. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren und bestätigte damit einen behördlichen Beschluss.

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Im konkreten Fall ging es um einen Mann, mit dessen Auto innerhalb von zwei Jahren insgesamt 88 Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen worden waren. In 83 der Fälle handelte es sich um Falschparken. Das Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten entzog dem Mann schließlich die Fahrerlaubnis, nachdem dieser trotz Aufforderung kein Gutachten über seine Fahreignung vorgelegt hatte.

Advocard-VerkehrsrechtsschutzDas Verwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Die Richter begründeten dies damit, dass sich der Mann charakterlich als ungeeignet erwiesen habe, ein Kraftfahrzeug zu führen. Nicht nur Punkte-Vergehen, sondern auch hartnäckige Verstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs seien Grundlage für die Beurteilung der Fahreignung. Auch die Angabe des Fahrzeughalters, dass zum Teil seine Frau die Parkverstöße begangen habe, überzeugte das Gericht nicht: Es liege auch dann ein charakterlicher Mangel vor, wenn jemand anderen Personen sein Fahrzeug überlasse und wiederholtes Falschparken dulde, so die Richter.

Der betroffene Fahrer kann gegen den Beschluss noch Beschwerde einlegen. Diverse frühere Urteile, etwa des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (AZ 10 S 1883/14), weisen jedoch bereits in eine ähnliche Richtung: Bei zu vielen Parkverstößen ist auch ohne Punkte in Flensburg der Entzug der Fahrerlaubnis möglich.

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