Fahrradgruppe als geschlossener Verband: Wichtige Regeln ARochau, Fotolia

3. Mai 2016, 13:56 Uhr

Sichere Radtour Fahr­rad­grup­pe als geschlos­se­ner Verband: Wichtige Regeln

Wenn eine Fahrradgruppe auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, darf ab einer bestimmten Personenzahl ein geschlossener Verband gebildet werden. Für diesen legt die Straßenverkehrsordnung (StVO) eigene Vorschriften fest. Grundsätzlich sollten Fahrradgruppen im Straßenverkehr immer aufmerksam sein – auch bei einer gemütlichen Radtour.

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Geschlos­se­ner Verband: Fahr­rad­grup­pe ab 16 Personen

Ein geschlossener Verband aus mehreren Fahrzeugen ist gemäß §27 StVO als ein Fahrzeug zu betrachten. Bei einer Fahrradgruppe ist ein geschlossener Verband ab 16 Personen möglich. Die Teilnehmer dürfen auf öffentlichen Straßen jeweils zu zweit nebeneinander fahren. Ein geschlossener Verband aus Radfahrern muss laut StVO für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar sein. Eine besondere Kennzeichnungspflicht gibt es nicht – anders als bei Kraftfahrzeugen, die einen solchen Verband bilden. Die Fahrradgruppe muss immer zusammen bleiben, einzelne Fahrer dürfen nicht einfach ausscheren oder einen zu langen Abstand zu den anderen lassen. Sie müssen jedoch auch auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu den vor ihnen Fahrenden achten. Eine Person muss den Verband führen und dafür sorgen, dass die Verkehrsregeln eingehalten werden.

StVO: Diese beson­de­ren Vor­schrif­ten gelten

Mehr Informationen zum Thema RechtsschutzDa ein geschlossener Verband als ein Fahrzeug gilt, sind bei der Vorfahrt einige Besonderheiten zu beachten. So etwa an einer Ampel beim Überqueren einer Straße: Fahren die ersten Radfahrer noch bei Grün los, muss der Rest der Gruppe folgen und darf nicht anhalten, wenn die Ampel zwischendurch auf Rot schaltet. Gleiches gilt, wenn die Fahrradgruppe aus einer einmündenden Straße auf eine Vorfahrtsstraße abbiegt. Wenn der Verband losgefahren ist und dann ein Fahrzeug kommt, das eigentlich Vorfahrt hätte, muss dieses warten, bis die komplette Gruppe abgebogen ist. Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer dies nicht beachtet und den geschlossenen Verband in seiner Bewegung unterbricht, muss er mit einem Bußgeld rechnen.

Ein geschlossener Verband aus Radfahrern ist außerdem von der Radwegebenutzungspflicht ausgenommen – er darf also auf der Straße fahren, auch wenn ein Verkehrsschild andere Radfahrer zum Benutzen des Fahrradwegs verpflichtet.

Als Fahr­rad­grup­pe: Vorsicht im Straßenverkehr

Auch kleinere Fahrradgruppen müssen im Straßenverkehr aufmerksam sein und die Regeln beachten. Wenn eine Gruppe von weniger als 16 Personen auf öffentlichen Straßen und Wegen unterwegs ist, gelten die Sonderregelungen des geschlossenen Verbands nicht. Radwege müssen benutzt werden, wenn ein Verkehrszeichen dies anordnet. Wer eine Radtour an den Feiertagen plant, sollte außerdem beachten: Auch auf dem Fahrrad gibt es eine Promillegrenze beim Alkohol – und natürlich sollte Ihr Fahrrad immer verkehrssicher sein.

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