Fahrradmitnahme in der Bahn: Deine Rechte und Pflichten © iStock.com/scanrail

22. Juni 2022, 11:30 Uhr

Darf ich eigentlich? Fahr­rad­mit­nah­me in der Bahn: Deine Rechte und Pflichten

Das Fahrrad im Zug mitzunehmen, ist praktisch bei weiteren Touren und für Pendler, die am Zielort flexibel vorankommen möchten. Allerdings solltest du dich nicht grundsätzlich darauf verlassen, dein Fahrrad im Zug mitnehmen zu können.

Alle Informationen zur Verkehrsrechtsschutzversicherung von ADVOCARD

Ob mit dem Fahrrad, dem Auto oder per Bahn unterwegs: Wir schützen deine Rechte. >>

Fahr­rad­mit­nah­me in Fern­ver­kehrs­zü­gen: Nur mit Reservierung

Das Platzangebot für Fahrräder ist in Fernverkehrszügen in der Regel begrenzt. Deshalb musst du zusätzlich zur verpflichtenden Fahrradkarte auch den Platz für dein Fahrrad immer reservieren. Das Personal darf dir ansonsten die Mitfahrt mit dem Fahrrad im Zug verweigern. Wichtig: In ICE-Zügen ist die Fahrradmitnahme nur auf bestimmten Strecken möglich. Darauf weist die Deutsche Bahn hin.

Ein spontaner Fahrradtransport ist in Fernverkehrszügen also im Normalfall nicht möglich. Mit einer Ausnahme: Ein Faltrad kannst du wie normales Gepäck über oder unter dem Sitz verstauen und brauchst für das Rad auch keinen eigenen Fahrschein.

Fahrrad in der Regio­nal­bahn mitnehmen: Was, wenn kein Platz ist?

In Nahverkehrszügen gibt es meist ein Mehrzweckabteil, in dem Fahrräder sicher abgestellt werden können. Eine Reservierung ist für die Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen daher normalerweise erst ab einer Gruppengröße von sechs Personen erforderlich. Allerdings solltest du eventuelle Stoßzeiten in deiner Planung berücksichtigen. Denn ein grundsätzlicher Anspruch darauf, dein Fahrrad im Regionalzug mitzunehmen, besteht nicht.

Daher kann es sein, dass du auf manchen Strecken zu bestimmten Uhrzeiten oder an besonderen Tagen kein Fahrrad im Zug mitnehmen darfst – zum Beispiel morgens und abends im Berufsverkehr oder an Feiertagen.

INFO

Fahrradmitnahme und 9-Euro-Ticket

Im Sommer 2022 nutzen viele Menschen das 9-Euro-Ticket, um günstig mit der Bahn und mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu reisen. Wer sein Fahrrad mitnehmen möchte, hat allerdings dabei oft das Nachsehen. Wenn zu erwarten ist, dass die Züge sehr voll sind, können sich die Deutsche Bahn beziehungsweise der zuständige Verkehrsbetrieb gemäß ihrem Hausrecht vorbehalten, die Fahrradmitnahme vorübergehend komplett zu verbieten. Juristisch vorgehen kann man dagegen in der Regel nicht. Fahrradreisende sollten sich daher darauf einstellen und sich vor der Fahrt online über die Bedingungen informieren.

Klappt die Fahrradmitnahme, brauchst du in der Regel zusätzlich zu deinem 9-Euro-Ticket noch ein Extraticket für dein Fahrrad. Hier gelten die jeweiligen Regelungen der Verkehrsverbünde.

Fährt das Fahrrad im Zug mit, muss meist eine eigene Fahrkarte für den Drahtesel gelöst oder ein Aufschlag gezahlt werden. Das regeln die Verkehrsverbünde jeweils unterschiedlich. Es empfiehlt sich daher bei Kurzstrecken, vor Reiseantritt die Beförderungsbedingungen zu lesen.

Bei weiteren Reisen über mehrere Bundesländer oder Verkehrsverbundgebiete hinweg ist die bundesweit einheitliche Fahrradtageskarte praktisch, die du am Automaten oder online bei der Bahn kaufen kannst.

Darf ich mein Pedelec oder Lie­ge­fahr­rad in der Bahn mitnehmen?

Fahrrad ist nicht gleich Fahrrad: Auch E-Bikes und Pedelecs, Liege- und Lastenfahrräder, Tandems und Fatbikes sind auf den Straßen unterwegs. Aber dürfen sie auch in der Bahn mitfahren?

  • Unpro­ble­ma­tisch sind nach Angaben der Deutschen Bahn in der Regel normale, ein­sit­zi­ge Fahrräder mit einer Rei­fen­brei­te von 40 bis 60 mm – für Erwach­se­ne, Jugend­li­che oder Kinder. Gut zu wissen: Kin­der­fahr­rä­der bis 16 Zoll dürfen in der Regel auch als normales Gepäck reisen, wenn aus­rei­chend Platz vorhanden ist, und müssen dann nicht im Fahr­rad­ab­teil stehen.
  • Auch ein­sit­zi­ge Pedelecs mit einer Tret­un­ter­stüt­zung bis 25 km/h dürfen in der Bahn übli­cher­wei­se mitfahren, ebenso Fatbikes, sofern die Reifen in die Fahr­rad­hal­te­rung passen. 
  • Einige Fahr­rad­mo­del­le, bei­spiels­wei­se Lie­ge­rä­der und Tandems, können wegen des großen Platz­be­darfs aller­dings nicht in jedem Zug mit­ge­nom­men werden. Hier solltest du dich gezielt erkun­di­gen, ob auf deiner Ver­bin­dung aus­rei­chend Platz vorhanden ist.
  • Die Deutsche Bahn schließt Las­ten­rä­der mit festen Aufbauten seit 2019 von der Mitfahrt in ihren Zügen aus. Bei regio­na­len Ver­kehrs­be­trie­ben und -verbünden können aber andere Regeln gelten.
  • Fahr­rad­an­hän­ger dürfen zusam­men­ge­klappt wie normales Gepäck mit­ge­nom­men werden.
Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.