Autofahnen und Autoschmuck dürfen das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränken Daniel Ernst, Fotolia

11. Juli 2016, 14:46 Uhr

Darf ich eigentlich? Auto­fah­nen und Auto­schmuck: Was ist erlaubt?

Autofahnen und anderer Autoschmuck in Schwarz-Rot-Gold bestimmen das Straßenbild, wenn Deutschland bei einem großen Fußballturnier spielt. Aber welche Dekoration ist am Auto überhaupt erlaubt? Die geltenden Regelungen stellen dabei die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer an oberste Stelle. Auch beim Autokorso nach einem gewonnenen WM-Spiel gilt dieser Grundsatz.

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So sind Auto­fah­nen erlaubt: Sicher­heit geht vor

Die wichtigsten Regeln für jeglichen Autoschmuck lauten: Er darf gemäß Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) nicht die Sicht verdecken und er muss sicher befestigt sein. Das gilt natürlich auch für Autofahnen. Wer eine Fahne am Auto befestigen möchte, sollte sich immer an die Bedienungsanleitung halten und die Montagehinweise beachten.

Wichtig: Wenn du eine Autofahne auf der Seitentür anbringen willst, solltest du darauf achten, ob die Türen dann noch sicher schließen. Ist das nicht der Fall, kann sich die Autoversicherung bei einem Diebstahl weigern, den Schaden zu ersetzen.

Vorsicht bei hohem Tempo: Auto­schmuck darf sich nicht lösen

Nicht jeder Autoschmuck verträgt ein hohes Tempo: Bei Autofahnen, die mit einer Halterung am Wagen befestigt werden, solltest du die in der Bedienungsanleitung angegebene zulässige Höchstgeschwindigkeit beachten. Sonst besteht die Gefahr, dass die Halterungen abbrechen oder Teile des Autoschmucks abreißen. Dadurch können nachfolgende Fahrzeuge gefährdet werden. In solchen Fällen müssen Fahrer mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Fahrten auf der Autobahn solltest du mit Autofahnen daher lieber meiden. Am besten prüfst du vor jeder Fahrt, ob das Material noch in Ordnung und die Fahne sicher befestigt ist.

Auto­schmuck darf die Sicht nicht verdecken

Das Sichtfeld des Fahrers muss gemäß § 23 Straßenverkehrsordnung (StVO) immer frei sein. Autoschmuck sollte also aus Gründen der Sicherheit nie auf der Frontscheibe, der Heckscheibe oder an den beiden vorderen Seitenfenstern angebracht werden. Auch Aufkleber auf den Autoleuchten sind nicht erlaubt. Sind die Sicht, das Kennzeichen oder die Beleuchtungseinrichtungen verdeckt, droht ein Bußgeld.

Autoaufkleber oder Lackierungen in Nationalfarben sind in der Regel unproblematisch, wenn sie die Sicht nicht behindern. Achte jedoch darauf, dass die Dekoration nicht mit dem Motor oder anderen heiß laufenden Teilen des Autos in Berührung kommt – sonst besteht Brandgefahr.

Blinker und Sensoren: Vorsicht bei Außenspiegel-Flaggen

Neben Autofahnen gehören auch über den Außenspiegel gezogene Flaggen, die sogenannten „Spiegelsöckchen“, zum beliebten Autoschmuck während einer Fußball-WM. Diese ermöglichen dem Fahrer zwar weiterhin den Blick in den Spiegel, können aber im Spiegel integrierte Blinker und Sensoren verdecken, sofern diese bei deinem Auto vorhanden sind. Das ist nicht erlaubt und gefährdet die Verkehrssicherheit. Wer dies nicht beachtet, riskiert ein Bußgeld.

Autokorso nach WM-Spielen: Das ist zu beachten

Wenn die eigene Mannschaft ein WM-Spiel gewinnt, dann finden sich ausgelassene Fußballfans häufig spontan zu einem Autokorso zusammen und fahren im Konvoi hupend durch die Innenstädte.

Bei aller Freude müssen dabei aber natürlich grundlegende Verkehrsregeln beachten werden. Niemand darf gefährdet werden und alle müssen vorausschauend fahren. Und natürlich darf sich auch nach einem WM-Spiel niemand alkoholisiert ans Steuer setzen.

Für Auto­kor­sos gilt außerdem
  • In jedem Fahrzeug dürfen nur so viele Personen mitfahren, wie es der Zulassung ent­spricht –und alle müssen ange­schnallt Niemand darf sich aus dem offenen Auto­fens­ter lehnen oder gar auf dem Dach mitfahren.
  • Auch im Konvoi müssen die geltenden Sicher­heits­ab­stän­de ein­ge­hal­ten werden.
  • Beim Dau­er­hu­pen handelt es sich gemäß § 16 StVO um eine Ordnungswidrigkeit.
  • Fahnen dürfen nicht aus offenen Auto­fens­tern geschwenkt werden, da dies andere Personen gefährden kann.

Werden diese Regeln nicht eingehalten, kann die Polizei Bußgelder verhängen oder den Autokorso gemäß § 30 StVO ganz abbrechen – denn „unnützes Hin- und Herfahren“ innerhalb geschlossener Ortschaften ist streng genommen verboten, wenn jemand dadurch belästigt wird.

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