Das Auto verleihen kann für Ärger und Streit sorgen contrastwerkstatt, Fotolia

17. Mai 2017, 8:40 Uhr

Geborgtes Risiko Auto verleihen: So vermeiden Sie Streit bei Schäden

Ein Auto verleihen unter Freunden – das ist doch Ehrensache. Mag sein. Aber wer so eingestellt ist, übersieht die möglichen Folgen. So sorgen Strafzettel oder Schäden am Fahrzeug schnell für Ärger – und kosten Geld. Wer dann zu zahlen hat, sollte vor dem Start geklärt werden.

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Auto verleihen und Auto leihen: Wer darf überhaupt fahren?

Meistens geht es gut, manchmal aber nicht. Daran sollte jeder Halter denken, der sein Auto verleihen möchte. Das fängt schon mit der Frage an, ob überhaupt ein anderer Fahrer am Steuer sitzen darf. Kfz-Versicherungen gewähren nämlich oft einen Abschlag, wenn ausschließlich eine Person den Wagen führt (Alleinfahrertarif). Ein Blick in die Vertragsunterlagen schafft hier Klarheit. Baut nämlich ein Unberechtigter einen Unfall, dann kann die Versicherung gewährten Rabatt zurückfordern. Auch eine Vertragsstrafe ist möglich.

Ver­si­che­run­gen zahlen nicht alles

Außerdem sollte sich der Halter davon überzeugen, dass der Fahrer einen Führerschein hat und nicht alkoholisiert ist. Andernfalls muss die Versicherung nicht für Kaskoschäden aufkommen. Personen-, Vermögens- oder Sachschäden Dritter übernimmt bei berechtigten Ansprüchen zwar die Haftpflichtversicherung, doch kann sie ihre Auslagen teilweise vom Fahrer oder dem Versicherungsnehmer zurückverlangen. Beiden droht übrigens noch eine Strafanzeige. Daran sollte denken, wer sich ohne Führerschein ein Auto leihen will.

Eintreten muss die Haftpflichtversicherung des verleihenden Halters auch für Schäden, die an anderen Wagen entstehen. Sie ist nämlich an das Auto gekoppelt und nicht an den Fahrer. Der Besitzer muss in den folgenden Jahren auch mit einer ansteigenden Versicherungsprämie rechnen. Reparaturen am eigenen Fahrzeug erstattet ihm allerdings nur eine Vollkaskoversicherung. Hat er keine, muss er selbst zahlen. Außerdem können auch hier die Beiträge künftig anziehen.

Auto leihen: Bußgeld muss der Fahrer zahlen

Für Tempo- und ähnliche Verstöße im Straßenverkehr gilt: Bei Bußgeldverfahren ist immer der Fahrer in der Pflicht. Die Beweislast, in der Regel durch ein Foto, liegt hier bei den Behörden. Strafzettel muss hingegen immer der Halter bezahlen.

Wer sein Auto verleihen oder umgekehrt ein Auto leihen möchte, der sollte sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein. Zu achten ist zum einen auf einen ausreichenden Versicherungsschutz. Zum anderen sollten beide Beteiligten vor Fahrtantritt schriftlich klären, wer für Schäden oder Strafzettel aufkommt. Das vermeidet unnötige Streitigkeiten.

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