Eltern mit kleinen Kindern liegen im Gras und lächeln in die Kamera drubig-photo, Fotolia

12. November 2015, 14:18 Uhr

Wichtige Information für Eltern Kin­der­geld: Ab 2016 muss die Steuer-ID vorliegen

Wer Kindergeld bezieht, muss der zuständigen Familienkasse künftig seine Steuer-ID melden. Die Identifikationsnummern der Eltern und auch die des Kindes müssen dort ab 2016 vorliegen, damit weiterhin Kindergeld ausgezahlt wird. Laut der Arbeitsagentur können die Nummern aber auch noch im Laufe des kommenden Jahres nachgereicht werden.

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Mit der neuen Regelung soll nach Angaben der Agentur für Arbeit verhindert werden, dass es beim Kindergeld zu Doppelzahlungen kommt. Mit den Steuer-IDs kann die Familienkasse eindeutig zuordnen, welche Personen einen Anspruch auf Kindergeld haben. Die neue Voraussetzung gilt ab dem 1. Januar 2016.

Eltern müssen der Familienkasse sowohl ihre eigenen Identifikationsnummern als auch die der Kinder mitteilen. Wer die staatliche Leistung für ein kürzlich geborenes Kind bezieht, hat die entsprechenden Informationen schon auf dem Antragsformular eingetragen und muss nun nicht mehr aktiv werden. Wer schon länger Kindergeld für ein oder mehrere Kinder bezieht, muss sie allerdings schriftlich nachmelden.

Die Steuer-ID von Vater und Mutter steht in der Regel auf der jeweiligen elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Auch jedes neugeborene Kind bekommt eine solche Nummer automatisch zugeordnet. Ist die Steuer-ID trotzdem nicht bekannt oder nicht auffindbar, erhalten Eltern Informationen dazu beim Bundeszentralamt für Steuern.

Entgegen den Befürchtungen einiger Eltern, die auch in sozialen Netzwerken vielfach geteilt wurden, hat die Arbeitsagentur aktuell klargestellt, dass die Steuer-IDs auch im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden können. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Demnach werden die Kindergeld-Zahlungen nicht einfach eingestellt, wenn die Identifikationsnummern am 1. Januar nicht bei der Familienkasse vorliegen. Melden Eltern die Nummer jedoch bis Ende 2016 nicht, müssen sie damit rechnen, gegebenenfalls das gesamte Kindergeld aus dem kommenden Jahr zurückzahlen zu müssen.

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