Wildschwein läuft über eine Wiese natureimmortal, Fotolia

1. Januar 2026, 14:48 Uhr

Schaden durch Wildtiere Wild­schwei­ne im Garten: Wer zahlt den Wildschaden?

Wenn Wildschweine im Garten wühlen, kann das zum Albtraum für Gartenbesitzer werden. Sind Beete und Rasen zerstört, stellt sich bald die Frage: Wer zahlt den Wildschaden? Vor allem in waldreichen Gebieten sind für Privatleute ein stabiler Zaun und die richtige Versicherung wichtig. Bei Mietshäusern ist der Vermieter verpflichtet, Vorkehrungen zum Schutz der Mieter zu treffen.

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Wer zahlt den Wild­scha­den? Jäger in Pri­vat­gär­ten nicht zuständig

Bei einem Wildschaden in privaten Gärten sind Jäger oder Jagdgenossenschaften grundsätzlich nicht ersatzpflichtig. Der Grund: Private Hausgärten gelten nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) als sogenannte befriedete Bezirke. In diesen Bereichen ruht das Jagdrecht – und damit entfällt nach § 29 BJagdG auch die Wildschadensersatzpflicht des Jagdausübungsberechtigten. Jäger und Jagdgenossenschaften kommen daher nur für Wildschäden auf, die auf jagdbaren Flächen entstehen – also etwa im Wald oder auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Eine Ausnahme kann gelten, wenn der zuständige Jagdpächter seine Pflicht zur Wildregulierung im angrenzenden Jagdbezirk nachweislich vernachlässigt hat. In solchen Fällen haben Gerichte eine Haftung des Jagdausübungsberechtigten bejaht. Wer in einem Gebiet wohnt, in dem sich Wildschweine häufiger frei bewegen, sollte daher zunächst selbst Vorsorge treffen.

Zaun und Ver­si­che­rungs­schutz überprüfen

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Privatleute, die ihren Garten vor Wildschweinen schützen wollen, kommen meist nicht darum herum, auf eigene Kosten einen stabilen Zaun zu errichten, der möglichst im Boden verankert ist. Wichtig zu wissen: Wer keine Schutzmaßnahmen ergreift, riskiert zudem, dass ein etwaiger Ersatzanspruch – etwa gegenüber dem Jagdpächter auf angrenzenden Flächen – wegen Mitverschuldens nach § 254 BGB gemindert oder ausgeschlossen wird.

Beim Versicherungsschutz ist Vorsicht geboten: Weder die Wohngebäudeversicherung noch die Hausratversicherung decken Schäden durch Wildschweine im Garten in der Standardvariante ab. Wohngebäudeversicherungen sichern in der Regel nur Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel ab – nicht aber Wildtierschäden an Beeten, Rasen oder Gartenanlagen. Prüfen Sie daher gezielt, ob Ihre Versicherung einen entsprechenden Zusatzbaustein für Wildtierschäden anbietet oder ob eine separate Gartenversicherung sinnvoll ist.

Sollten Sie einen Waffenschein besitzen und eine Schusswaffe im Haus haben, müssen Sie beachten, dass es verboten ist, Wildschweine im Garten selbst zu schießen. Dies obliegt dem zuständigen Jäger oder Jagdpächter.

Wild­schwei­ne im Garten: Vermieter muss Mieter schützen

Mieter müssen es nicht hinnehmen, dass sich Wildschweine im Garten bewegen. Sie können verlangen, dass der Vermieter auf seine Kosten ausreichende Schutzvorkehrungen trifft und zum Beispiel einen stabilen Zaun errichtet. Das hat ein Urteil des Landgerichts Berlin bestätigt (AZ 67 S 65/14). Im konkreten Fall wurde ein Vermieter zum Handeln verurteilt, nachdem Mieter auf seinem Grundstück mehrfach von Wildschweinen belästigt worden waren. Wenn der Mieter nicht von vornherein über die Gefahr durch Wildschweine informiert ist, kann laut dem Urteil zudem eine Mietminderung gerechtfertigt sein, bis das Grundstück ausreichend geschützt ist. Im konkreten Fall durften die Mieter die Miete um 10 Prozent und in den Wintermonaten – aufgrund der dann größeren Gefahr eines Wildschadens – um 20 Prozent mindern.

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