Person lädt Elektroauto auf © iStock.com/SouthWorks

30. Oktober 2025, 10:50 Uhr

So geht's richtig Wer zahlt für die Wallbox: Mieter oder Vermieter?

Du überlegst, dir ein E-Auto zu kaufen, bist dir aber unsicher, wann und wo du es laden kannst? Als Hauseigentümer hast du die Möglichkeit, dir eine Ladestation ganz einfach selbst einzurichten, aber als Mieter? Wo soll die Wallbox hin? Zahlt dein Vermieter für den Einbau und wie sieht es mit den Stromkosten aus? Diese Fragen klären wir hier.

Probleme mit deinem Vermieter? Wir setzen uns für deine Rechte als Mieter ein. >>

Wallbox für Mieter: Hast du laut Gesetz Anspruch darauf?

Die gute Nachricht zuerst: Als Mieter hast du seit Dezember 2020 grundsätzlich einen Anspruch auf die Installation einer Wallbox, also einer Ladestation für dein Elektroautoan deinem angemieteten Fahrzeugstellplatz.

Das heißt konkret: Dein Vermieter ist prinzipiell dazu verpflichtet, der „baulichen Veränderung an der Mietsache“ zuzustimmen – ob in der Tiefgarage des Mietshauses oder draußen auf dem zum Mietshaus gehörigen Parkplatz.

Allerdings heißt das noch nicht, dass in jedem Fall eine Wallbox eingebaut werden kann. Dein Vermieter kann der Installation nämlich widersprechen, wenn zum Beispiel

  • die baulichen Ver­än­de­run­gen unzu­mut­bar sind – etwa, wenn dabei unver­hält­nis­mä­ßig hohe Kosten anfallen würden.
  • das betref­fen­de Gebäude unter Denk­mal­schutz steht.

Fest steht: Eine Ladestation für Elektroautos in einem Mehrfamilienhaus oder auf dem dazugehörigen Grundstück zu installieren, geht nicht ohne die Zustimmung des Vermieters. Du solltest ihn also zunächst informieren und seine Reaktion abwarten, bevor du weitere Schritte einleitest.

Info

Kann man ein E-Auto nicht einfach an der Steckdose aufladen?

Nein, sieh davon besser ab. Notfalls ist es zwar möglich, ein Elektrofahrzeug an einer handelsüblichen Haushaltssteckdose aufzuladen. Du musst jedoch beachten, dass die Stromleitungen beim Aufladen eines E-Autos stark erhitzen. Insbesondere, weil der Ladeaufgang sehr lange dauert. Normale Haushaltsleitungen sind dafür nicht vorgesehen.

Im schlimmsten Fall provozierst du einen Kabelbrand. Aus brandschutzrechtlichen Gründen solltest du dein E-Auto also immer über eine dafür vorgesehene Station aufladen.

Wer zahlt für die Wallbox: Mieter oder Vermieter?

Stimmt dein Vermieter dem Einbau einer Wallbox zu, so bleibt die Frage, wer für die Kosten aufkommt. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Der Mieter oder mehrere Mieter über­neh­men die Bean­tra­gung und somit auch die Kosten der Installation.
  • Der Vermieter zahlt den Einbau der Lade­sta­ti­on – er kann dann aller­dings auch die Miete erhöhen bzw. eine zusätz­li­che Kaution dafür verlangen.

Solltest du als Mieter die Kosten für eine Installation selbst tragen, dann gehört dir die Wallbox und du kannst sie bei einem Auszug aus dem Mietshaus mitnehmen. Vorausgesetzt, du hast dir die Kosten nicht mit anderen Mietparteien geteilt und du nutzt die Station allein.

Allerdings solltest du bedenken, dass dein Vermieter bei deinem Auszug verlangen kann, dass alle baulichen Veränderungen wieder rückgängig gemacht werden. Der Rückbau der Installation kann im Zweifel ziemlich teuer werden.

Hat dein Vermieter die Installation der Ladestation übernommen, so musst du bei einem Auszug nichts weiter bedenken.

E-Auto Tankdeckel an Ladesäule Wallbox
© iStock.com/Canetti

Wallbox als Mieter bean­tra­gen: Mit Vermieter und Nachbarn sprechen

Wünschst du dir eine Ladestation für dein E-Auto, solltest du mit deinem Vermieter und ggf. mit den anderen Mietparteien des Mehrfamilienhauses zusammenarbeiten.

Schritt 1: Zunächst solltest du das Gespräch mit deinen Nachbarn suchen, ob bei ihnen vielleicht auch der Wunsch nach einer Lademöglichkeit besteht. Je mehr Interessenten es dafür gibt, desto einfacher wird es, den Wunsch gegenüber deinem Vermieter zu bekräftigen.

Schritt 2: Informiere dann deinen Vermieter per Mail oder Brief über deinen Wunsch. Weise ggf. daraufhin, dass auch andere Mietparteien Interesse daran haben.

Schritt 3: Informiere dich, welche möglichen Ladelösungen sich für deinen Standort eignen – dabei kommt es nicht nur auf die örtlichen Gegebenheiten an, sondern auch darauf, wie viele Anwohner eine Lademöglichkeit benötigen.

Schritt 4: Hast du die Zustimmung deines Vermieters eingeholt, kannst du die Wallbox bestellen und die Installation beauftragen.

Sollte dein Vermieter dir die Beauftragung der Installation überlassen, ist es besonders wichtig, dass du ihn über alle Schritte schriftlich auf dem Laufenden hältst bzw. die Unterlagen in Kopie bereitstellst. So läuft der ganze Prozess möglichst transparent ab. Ebenfalls wichtig ist es, dass du die Zustimmung deines Vermieters schriftlich vorliegen hast. So bist du rechtlich auf der sicheren Seite.

Info

Mit welchen Kosten muss ich bei der Instal­la­ti­on rechnen?

Wie hoch die Installationskosten für E-Ladestationen in oder an einem Mietshaus sind, kommt auf die jeweiligen Umstände an. Höher fallen die Kosten aus, wenn …

  • die Ver­le­gungs­we­ge für die Kabel sehr lang oder schwierig zu erschlie­ßen sind.
  • die Strom­an­schluss­leis­tung des Hauses nicht ausreicht, um Lade­sta­tio­nen zu versorgen.
  • die Elek­tro­in­stal­la­tio­nen veraltet oder unzu­rei­chend sind.

Der Vorteil, wenn mehrere Parteien eine Ladestation benötigen: Die Kosten für den Einzelnen würden sinken. Allerdings müsste dann die Ladeinfrastruktur daran angepasst werden. Das sogenannte Lastmanagementsystem, was den Strom auf die einzelnen zu ladenden Fahrzeuge verteilt, sähe dann anders aus.

Prüfung und Instal­la­ti­on beauf­tra­gen: So geht es weiter

In der Regel muss eine Elektrofachkraft die örtlichen Gegebenheiten überprüfen und weiteres rund um Genehmigung und Anmeldung mit dem Netzbetreiber klären.

Wichtig: Die Installation von Wallboxen sollte nur durch einen professionellen Elektroinstallateur vorgenommen werden, der ebenfalls die Anmeldung der Box beim Netzbetreiber übernimmt. Festgeschrieben ist das in § 13 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).

Was außerdem bedacht werden sollte: Die Elektroinstallationen des Gebäudes sollten möglichst modern sein und der Verteilerkasten sollte Platz für zusätzliche Sicherungen, einen Stromzähler und Schutzschalter bieten. Ist das nicht der Fall, kann die Installation sehr viel teurer ausfallen als üblich. Schließlich muss die Gebäudeanschlussleistung nicht nur die Haushalte mit Strom versorgen, sondern auch die geplanten Ladevorrichtungen.

Weißes Elektroauto mit geöffnetem Tankdeckel aufladen
© iStock.com/24K-Productions

Wallbox in Betrieb: Wie läuft das mit der Stromabrechnung?

Die Stromversorgung der Wallboxen unterscheidet sich je nach Art der Nutzung und den örtlichen Gegebenheiten:

  • Die Lade­sta­ti­on ist an den Woh­nungs­zäh­ler ange­schlos­sen und die Abrech­nung erfolgt zum Haus­strom­ta­rif über den geeichten Zähler.
  • Hat sie einen separaten Strom­zäh­ler, wird der Strom zum Laden direkt mit dem Ener­gie­ver­sor­ger abge­rech­net. Tipp: Viele Ener­gie­ver­sor­ger bieten spezielle Autostromtarife.
  • Bei Wallboxen mit einem eigenen, MID-konformen Strom­zäh­ler werden die Strom­men­gen auf die einzelnen Nutzer auf­ge­schlüs­selt. Die Abrech­nung kann dann ähnlich wie die Betriebs­kos­ten über die Haus­ver­wal­tung abge­rech­net werden.
  • Nutzen mehrere Parteien eine oder mehrere Lade­vor­rich­tun­gen, muss eine Zuordnung der Lade­strom­men­gen mittels soge­nann­ter RFID-Karten statt­fin­den, das steht für Radio Frequency Iden­ti­fi­ca­ti­on. Diese über­tra­gen die Nut­zer­da­ten kontaktlos.

Wallbox für Woh­nungs­ei­gen­tü­mer: Gleicher Anspruch wie für Mieter

Du bist Wohnungseigentümer und würdest gern eine Wallbox an deinem Pkw-Stellplatz installieren lassen? Dann hast du grundsätzlich denselben Anspruch wie Mieter einer Wohnung. Du hast also ein Recht darauf, die Genehmigung für den Einbau einer Ladevorrichtung in der Tiergarage oder auf dem Gelände des Wohnhauses zu verlangen.

Alle Informationen zur Mietrechtsschutz von ADVOCARD

Das heißt, du stellst einen Antrag an die Eigentümergemeinschaft, den diese prinzipiell nicht ablehnen darf. Grundlage hierfür ist das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG). Die anderen Wohnungseigentümer dürfen lediglich über die Art der Durchführung mitbestimmen. Und wer weiß: Vielleicht möchten auch andere eine Wallbox für ihr Elektroauto. Suche in jedem Fall das Gespräch mit deinen Nachbarn.

Wichtig ist auch, dass du mit den anderen Miteigentümern klärst, wie du den Strom für deine Wallbox abrechnen lassen willst – zum Beispiel über einen eigenen Zähler an der Box oder über den Zähler zu deiner Wohnung.

Du kannst dich mit deinen Nachbarn oder deinem Vermieter einfach nicht einigen? Dann kann eine Mediation sinnvoll sein.

FAQ

  • Wer zahlt eine Wallbox für die Mietwohnung?

Entweder der Mieter (oder mehrere Mieter) oder der Vermieter beantragt und bezahlt die Installation einer Wallbox. Kommst du als Mieter für die Kosten auf, gehört dir zwar die Wallbox, beim Auszug kann dein Vermieter allerdings den Rückbau der Installation verlangen. Zahlt der Vermieter die Installation, kann er die Miete erhöhen oder eine zusätzliche Kaution verlangen.

  • Wie viele Wallboxen sind pro Haus möglich?

Eine feste maximale Anzahl für Wallboxen gibt es nicht. Möglich ist, was die örtlichen Gegebenheiten zulassen: Kabelwege, Gebäudeanschlussleistung und Zustand der Elektroinstallation sind entscheidend. Bei mehreren Nutzern muss die Ladeinfrastruktur inklusive Lastmanagement des Hauses angepasst werden. Eine Elektrofachkraft prüft das vor Ort und klärt Details mit dem Netzbetreiber.

  • Wo muss man eine Wallbox anmelden?

Die Wallbox wird beim Netzbetreiber angemeldet. Laut § 13 NAV sollte die Installation ausschließlich ein professioneller Elektroinstallateur vornehmen. Dieser übernimmt in der Regel auch die Anmeldung und Abstimmung mit dem Netzbetreiber und prüft die technischen Voraussetzungen vor Ort.

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