Vögel füttern: Das ist im Garten und auf dem Balkon erlaubt © iStock.com/_curly_

16. November 2022, 10:30 Uhr

Darf ich eigentlich? Vögel füttern: Das ist im Garten und auf dem Balkon erlaubt

Dürfen Mieter auf ihrem Balkon Vögel füttern? Diese Frage sorgt häufig für Ärger zwischen Nachbarn, denn die einen wollen sich gerade in der kalten Jahreszeit um die kleinen Besucher kümmern, die anderen fühlen sich dagegen durch die Tiere und ihren Kot gestört. Was du beim Füttern beachten solltest, liest du in diesem Artikel.

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Vögel füttern auf dem Balkon: Grund­sätz­lich nicht verboten

Mieter, die gerne Vögel füttern möchten, können das tun. Beispielsweise hat das Landgericht Berlin (AZ 65 S 540/09) geurteilt, dass Nachbarn die Anwesenheit der Tiere und den vermehrten Vogelkot hinnehmen müssen – zumindest, wenn sich dies in einem normalen Rahmen hält und Nachbarn nicht zu sehr durch Schmutz oder Lärm beeinträchtigt werden. Da das Füttern von Singvögeln wie Rotkehlchen und Finken weit verbreitet ist, so das Gericht, überschreiten Mieter dabei nicht die Grenzen des vertragsmäßigen Gebrauchs der Mietsache.

Tierfreunde können zum Beispiel auf dem Balkon Vögel füttern oder die Fensterbänke dafür nutzen. Zum Füttern ist es auch zulässig, Vogelhäuschen, Futterglocken oder Wassertränken aufzustellen.

Nach­bar­schafts­streit vermeiden: Vor dem Füttern mit den Nachbarn sprechen

Aber Vorsicht: Nicht alle Menschen können sich mit den Tieren anfreunden und Rücksichtnahme ist wichtig. Hat deine Wohnung einen angeschlossenen Garten, den nur du und deine Familie nutzt, kannst du frei entscheiden. Möchtest du dagegen die Futterstelle in einem gemeinschaftlich genutzten Garten einrichten oder grenzt dein Balkon unmittelbar an den der Nachbarn solltest du bestenfalls vorher mit deinem Vermieter oder deinen Nachbarn darüber sprechen.

Durch ein Gespräch kannst du möglicherweise größere Streitigkeiten mit den Nachbarn vermeiden und klären, ob die Nachbarn sich an den Tieren stören würden. Findet sich kein Kompromiss, der für alle Beteiligten fair ist, kann auch ein unabhängiger Vermittler hinzugezogen werden.

Bestimmte Vögel zu füttern, kann verboten werden

Darüber hinaus solltest du auch mögliche Beschränkungen beachten. In manchen Fällen können Verbote greifen – wenn es beispielsweise zu unverhältnismäßig starken Verschmutzungen kommt, oder es gesundheitliche Bedenken durch Verunreinigungen gibt. Mit dem Auslegen des Futters können ungebetene Gäste wie Ratten angelockt werden.

Du solltest dich informieren, ob in deiner Stadt oder Gemeinde das Füttern von Tauben erlaubt ist. Vielerorts gilt dahingehend ein explizites Verbot wegen des durch das Füttern entstehenden Unrats. Tauben können darüber hinaus zahlreiche Krankheitserreger sowie Zecken und Flöhe übertragen. Auf derartige mögliche Einschränkungen wies zum Beispiel auch das Landgericht Berlin in seinem Urteil bereits hin.

Der Vermieter oder die Hausverwaltung kann außerdem bestimmte Einschränkungen per Hausordnung machen. Auf der Basis von § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist es ihnen in der Regel erlaubt, das Füttern von Tieren zu verbieten, die Schäden am Gebäude verursachen oder Krankheiten übertragen können. Entsprechend entschied zum Beispiel das Landgericht Braunschweig (AZ 6 S 411/13).

Um Tauben von den aufgestellten Vogelhäuschen fernzuhalten, kannst du zum Beispiel darauf achten, dass die Löcher daran nicht zu groß sind. So passen größere Vögel nicht hinein, aber kleinere Singvögel können sich weiterhin daran bedienen.

Zwei Tauben essen Körner.
© iStock.com/ BeyondTheRoad

Tauben füttern – wenn das Gericht gefragt ist

Gesundheitliche Risiken und unverhältnismäßig große Verschmutzungen – das Amtsgericht München hatte in einem solchen Fall zu entscheiden: Ein Wohnungseigentümer hatte regelmäßig mit Wassergefäßen und diversem Futter auf seinem Balkon Tauben angelockt – allerdings gilt in München ein Taubenfütterungsverbot und auch die Hausordnung untersagte das Füttern von Tauben auf dem Grundstück und von Wohnungen aus.DasGericht verpflichtete den Mann deshalb, das Füttern zu unterlassen (AZ 485 C 5977/15 WEG). Neben der Verschmutzung des gemeinsamen Eigentums durch Taubenkot sah es auch eine Gesundheitsgefährdung gegeben.

In einem weiteren Fall eskalierte das Taubenfüttern so sehr, dass das Amtsgericht Bonn 2018 eine fristlose Kündigung für die Mieterin bestätigte(AZ 204 C 204/17). Die Mieterin versorgte außer ihren eigenen Brieftauben auch noch rund 80 Stadttauben. Neben den Verunreinigungen, die auch durch angelockte Ratten entstanden, sorgte hier auch die Akustik der Tiere für Unmut bei den Nachbarn.

Auch das Landgericht Frankenthal entschied 2021 zugunsten von Nachbarn, die sich durchs Vogelfüttern beeinträchtigt fühlten. In diesem Fall waren nebenan Tauben mit Brot und weiteren Lebensmitteln gefüttert worden, die die Vögel dann über weitere Grundstücke verteilten (AZ 2 S 199/20).

FAZIT
  • Das Füttern von Sing­vö­geln im Winter ist grund­sätz­lich nicht verboten. Nachbarn oder Vermieter können es nur dann unter­bin­den, wenn Lärm und Schmutz überhandnehmen.
  • Rück­sicht­nah­me bei Miet­woh­nun­gen ist dennoch wichtig – suche das Gespräch mit deinen Nachbarn, um Strei­tig­kei­ten rund um die Tiere und ihre Hin­ter­las­sen­schaf­ten zu vermeiden.
  • Tauben zu füttern, ist vie­ler­orts verboten: infor­mie­re dich vorab bei deiner Gemeinde über die lokalen Rege­lun­gen. Auch die Haus­ord­nung kann das Füttern von Tauben und bestimm­ten anderen Vögeln untersagen.
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