
5. Januar 2016, 16:00 Uhr
Nerven und Gesundheit schonen Tempo 30 beantragen: Anwohnerschutz gegen Abgase
Anwohner von Hauptverkehrsstraßen können Tempo 30 beantragen, wenn sie durch Abgase und Verkehrslärm belastet werden. Unter bestimmten Umständen lässt sich die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit gerichtlich erwirken, wie aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervorgeht.
Der Wohnungs-Rechtsschutz unterstützt Sie bei Problemen rund um Ihre Wohnsituation. >>
Viele Abgase: Tempo 30 beantragen
Besonders in Großstädten fühlen sich viele Anwohner stark befahrener Straßen von Verkehrslärm und Abgasen gestört. Doch nicht nur die Nerven leiden darunter, sondern auch die Gesundheit. Vor allem Stickstoffdioxid ist gesundheitsschädlich und belastet Bronchien und Lungen. Anwohner haben dann die Möglichkeit, mit rechtlichen Schritten Abhilfe zu schaffen. Wie auch bei Fluglärm entscheiden die Gerichte häufig je nach Einzelfall. In Berlin wollte ein Anwohner für seine Straße Tempo 30 beantragen, weil die Bundesstraße als Autobahnzubringer sehr stark befahren ist. Die Verkehrslenkung Berlin lehnte diesen Antrag des Mannes zunächst ab und berief sich dabei auf die zentrale Bedeutung der Straße für das Verkehrsnetz.
Luftreinhalteplan als Argument
Vor dem Verwaltungsgericht Berlin bekam der Kläger dann aber Recht. Mit Berufung auf das Bundesimmissionsschutzgesetz entschied das Gericht, dass die Höchstgeschwindigkeit auf der betroffenen Straße auf das Tempo 30 reduziert werden muss (VG 11 K 132.15). Denn in Berlin gibt es einen Luftreinhalteplan, der vorsieht, dass auch auf Hauptverkehrsstraßen die zulässige Geschwindigkeit reduziert werden soll, wenn die Belastung durch Abgase wie Stickstoff zu hoch ist. Im vorliegenden Fall wurden die Grenzwerte deutlich überschritten. Wenn auch in Ihrer Stadt ein solcher Luftreinhalteplan vorliegt, haben Sie gute Chancen, in einer solchen Lage Recht zu bekommen. Aber auch andernfalls kann ein Anwalt Sie beraten, mit welchen Argumenten Sie bei Ihrer Wohnsituation Tempo 30 beantragen können.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.