Schwalbennest entfernen: Ist das erlaubt? Antje Lindert-Rottke, Fotolia

10. Juli 2015, 11:14 Uhr

Bundesnaturschutzgesetz Schwal­ben­nest entfernen: Ist das erlaubt?

Schwalben sind schöne und beliebte Vögel, nicht jedoch an der eigenen Hausfassade. Viele Hausbesitzer möchten ein vorhandenes Schwalbennest entfernen, weil sie sich gestört fühlen – etwa durch lautes Piepen der Jungvögel oder Verunreinigungen durch herabfallenden Kot. Doch Vorsicht: Schwalbennester stehen unter Naturschutz und dürfen nicht einfach so entfernt und versetzt werden.

Ärger mit den Behörden? Ein Rechtsschutz steht Ihnen zur Seite. >>

Schwalben stehen unter Naturschutz

Insbesondere dann, wenn das Schwalbennest über einem Gehweg oder einer anderen ungünstigen Stelle gebaut wurde, kann es dem einen oder anderen Hausbesitzer ein Dorn im Auge sein. "Als Hauseigentümer darf man Schwalbennester aber nicht einfach entfernen oder zerstören, sie sind gesetzlich geschützt", informiert der Naturschutzbund Landesverband Niedersachsen. "Schwalbennester müssen deshalb von Mietern und Hauseigentümern geduldet werden." Wenn Sie einfach so ein Schwalbennest entfernen, droht ein Bußgeld.

Auch bei Dach- und Renovierungsarbeiten muss das geltende Bundesnaturschutzgesetz beachtet werden: Wenn Nester bei notwendigen Renovierungsarbeiten zerstört werden, so sind Hausbesitzer verpflichtet, künstliche Nisthilfen als Ersatznester anzubringen. Um die Vögel nicht zu stören, sollten Renovierungsarbeiten falls möglich in den Zeitraum zwischen Oktober und Ende Februar gelegt werden.

Schwal­ben­nest entfernen: Nur in Aus­nah­me­si­tua­tio­nen erlaubt

Ein Schwalbennest darf nur in besonderen Ausnahmesituation entfernt werden – etwa dann, wenn das Nest zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führt. Tipp: Wenden Sie sich an die zuständige Naturschutzbehörde. Hier finden Sie auf Ihren individuellen Fall angepasste Beratung. Keinesfalls sollten Sie eigenmächtig handeln und das Schwalbennest einfach so entfernen. Der Naturschutz steht stets im Vordergrund.

Alter­na­ti­ve Maßnahmen im Sinne des Naturschutzes

Künstliche, von Ihnen an einem unproblematischen Ort angebrachte Nester bieten Schwalben einen alternativen Nistplatz. Diese sind im Fachhandel erhältlich und können den Vögeln im nächsten Jahr als Brutplatz dienen. Um den Kot eines Schwalbennestes abzufangen, können Sie ein Kotbrett in einem Abstand von mindestens 70 Zentimetern unter dem Nest anbringen. Der Naturschutzbund rät generell zum Anbringen von Nisthilfen für Schwalben.

Sollte ein Schwalbennest einmal zu rechtlichen Schwierigkeiten führen, hilft Ihnen ein Rechtsschutz.

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