Alter Mann sitzt im Schwimmring im Pool und hebt den Daumen hoch © iStock.com/Imgorthand

6. August 2025, 12:04 Uhr

Darf ich eigentlich? Pool im Garten auf­stel­len oder bauen: Was ist erlaubt und was verboten?

Es sind 36 Grad und es wird noch heißer? Dann kannst du dich glücklich schätzen, wenn du ins kühle Nass springen kannst – am besten im eigenen Garten. Doch was sagt hier die Rechtslage? Wann ist ein Pool erlaubt und wann verboten? Und was gilt bezüglich einer Baugenehmigung? Mehr dazu erfährst du hier.

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Pool im Garten: Arten, Unter­schie­de und Rechtslage

Zunächst einmal gibt es bei der Rechtslage rund um den Pool im eigenen Garten einige Unterschiede zu beachten. Schließlich ist die Art des Pools entscheidend dafür, an welche Regeln du dich halten musst.

Unterschieden wird meist zwischen folgenden Arten:

  • Aufstell-Pools: Hierunter fallen etwa soge­nann­te Quick-Up Pools,Stahlrahmen-oder Stahl­wand­pools sowie Holzpools und WPC Pools (Wood Plastic Composite).
  • Ein­ge­las­se­ne Pools: Hierunter fallen alle Was­ser­be­cken, die im Boden ein­ge­las­sen bzw. fest instal­liert sind.

Da Aufstell-Pools aufgebaut und wieder abgebaut werden können, gilt für diese lediglich,

  • dass du die Her­stel­ler­an­ga­ben und Sicher­heits­be­stim­mun­gen beim Aufbau und bei der Nutzung einhältst.
  • dass du darauf achtest, einen geeig­ne­ten (festen) Unter­grund zu wählen – etwa Boden­plat­ten aus Beton, gepflas­ter­te Flächen oder eine ver­dich­te­te Sandschicht.

Gut zu wissen: Du willst nur einen kleineren Pool aufstellen, der spätestens im Herbst wieder eingelagert wird? Dann reicht als Untergrund meist eine Rasenfläche.

Aber Achtung: Alle fest verbauten Pools gelten – ähnlich wie größere Gartenhäuser – als Bauvorhaben bzw. als eine bauliche Anlage, für die unter Umständen eine Baugenehmigung vonnöten ist. 

Welche Vorschriften und Genehmigungsverfahren in so einem Fall angewendet werden, sind in den Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer geregelt. Wenn du den Bau eines Pools planst, solltest du also zunächst einen Blick in die jeweilige Bauordnung deines Bundeslandes werfen.

Info

Was gilt für auf­blas­ba­re Planschbecken?

Ob klein oder etwas größer: Stellst du sogenannte Planschbecken auf, die bei Kindern besonders beliebt sind, musst du keine gesonderten Vorgaben beachten. Du solltest jedoch den Kinderlärm beim Baden deinen Nachbarn zuliebe während bestimmter Ruhezeiten etwas bremsen.

Was für das Planschbecken auf dem Balkon gilt, liest du in diesem Ratgeber. >>

Wie groß darf ein Pool im Garten sein?

Da es keine einheitlichen Regelungen für Poolgrößen in Deutschland gibt, solltest du auch hier die jeweilige Landesbauordnung beachten.

Grundsätzlich solltest du dich vielmehr mit dem Fassungsvermögen deines geplanten Pools beschäftigen, also dem Volumen. In den meisten Bundesländern sind Schwimmbecken genehmigungspflichtig, sobald sie mehr als hundert Kubikmeter Wasser fassen.

Verfahrensfrei, also ohne Genehmigung, können laut § 61 Abs. 10a Musterbauordnung (MBO) gebaut werden:

„Schwimmbecken und Naturteiche mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m3, im Außenbereich nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen.“

Allerdings können die Bestimmungen der verschiedenen Landesbauordnungen abweichen. Während sich § 61 Abs. 10a der Landesbauordnung Schleswig-Holstein beispielsweise im Wortlaut an der MBO orientiert, gibt es in der baden-württembergischen LBO Abweichungen.

Hier heißt es unter Nr. 6e im Anhang zu § 50 Abs. 1, dass verfahrensfrei gebaut werden dürfen:

„Wasserbecken bis 100 m³ Beckeninhalt, im Außenbereich nur, wenn sie einer land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung dienen.“

Willst du dein Bauvorhaben ohne Genehmigung in die Tat setzen, schaust du also besser trotzdem in die Bestimmungen deines Bundeslandes. Hierzu weiter unten mehr.

Kinder planschen mit Schwimmreifen im Pool im Garten
© iStock.com/Imgorthand

Pool ohne Bau­ge­neh­mi­gung: Wann und wo geht das?

Du hast wirklich keine Lust, dich mit Papierkram und Genehmigungen herumzuschlagen? Wie bereits erwähnt, solltest du immer einen Blick in deine Landesbauordnung werfen. Hier noch einmal Beispiele aus ein paar Bundesländern, wie groß ein Pool ohne Baugenehmigung sein darf:

  • Bran­den­burg: Hier kannst du einen Pool bis zu einer Größe von 100 Qua­drat­me­tern Grund­flä­che und einer Tiefe von 1,50 Metern ohne Geneh­mi­gung bauen.
  • Hessen: Hier darf dein Pool ohne Geneh­mi­gung 1,80 Meter tief sein und eine Grund­flä­che von 50 Qua­drat­me­tern haben.
  • Baden-Würt­tem­berg: Hier darf dein Pool im Außen­be­reich bis zu 10 Kubik­me­ter Wasser fassen, ohne dass du eine Geneh­mi­gung brauchst.
  • Bayern: Dein Pool darf hier 100 Kubik­me­ter Wasser fassen, 1,50 Meter tief sein und er muss die Grund­stücks­gren­ze einhalten.

Neben der Größe bzw. dem Fassungsvermögen des Pools sind auch noch andere Vorgaben zu beachten – wenn du auf eine Baugenehmigung verzichten willst.

An folgende Punkte solltest du dich halten:

  • Dein Pool sollte immer min­des­tens drei Meter von der Grund­stück­gren­ze entfernt gebaut sein.
  • Du solltest Bebau­ungs­plä­ne und Bestim­mun­gen für den Denk­mal­schutz einhalten.
  • Dein Pool darf ohne Geneh­mi­gung nicht öffent­lich oder gewerb­lich genutzt werden.
  • Du solltest Vorgaben zum Emis­si­ons­schutz einhalten.
Info

Pool im Garten mit Über­da­chung: Was ist zu beachten?

Für die Überdachung eines Pools im Außenbereich sowie für Springtürme und dergleichen finden sich ebenfalls Bauvorgaben in den Landesbauordnungen. Auch hier benötigst du ggf. eine Baugenehmigung und musst einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück einhalten.

Das Verwaltungsgericht Münster entschied 2022 bei einem entbrannten Streit wegen einer Pool-Überdachung jedoch zugunsten der klagenden Pool-Besitzer. Diese hatten gegen die Bauordnungsbehörde geklagt, da es den Abriss der Pool-Überdachung angeordnet hatte. Die Überdachung hätte laut Behörde gegen die Abstandsvorschriften zum Nachbargrundstück verstoßen.

Das Gericht entschied: Die Überdachung wäre gemäß LBO NRW zwar baugenehmigungspflichtig gewesen, würde aber nicht gegen die Abstandsregeln verstoßen (VG Münster AZ 2 K 1357/22). Somit setzten sich die Pool-Eigentümer in diesem Punkt durch.

Pool ohne Geneh­mi­gung gebaut: Welche Strafen gibt es?

Du hast einen Pool gebaut, ohne eine Baugenehmigung einzuholen? Das kann teuer werden. Wie teuer, das legen wiederum die Bundesländer selbst fest.

Wie hoch eine Strafzahlung bei rechtswidrigem Poolbau ausfällt, orientiert sich also an

  • der Lan­des­bau­ord­nung deines Bundeslandes
  • der Art des Verstoßes (Größe über­schrit­ten, Min­dest­ab­stand zur Grund­stücks­gren­ze missachtet)
  • der Schwere des Verstoßes
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Je nachdem können bei einem Verstoß mehrere tausend Euro Bußgeld zusammenkommen. Ebenfalls musst du damit rechnen, dass du dein Bauwerk wieder abreißen musst. Auf der sicheren Seite bist du also, wenn du den Bau deines Pools ordnungsgemäß planst und im Zweifel eine Baugenehmigung einholst.

Wenn du Ärger wegen deines neuen Schwimmbeckens im Garten hast, holst du dir am besten den Rat eines Anwalts ein. Du hast einen Bußgeldbescheid erhalten? Mit unserem Bußgeldrechner bekommst du heraus, was auf dich zukommt.

FAQ

  • Wie groß darf ein Pool im Garten sein?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten, denn die erlaubte Größe und Tiefe eines Pools im Garten richtet sich nach den Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung. Grundsätzlich gilt: In den meisten Bundesländern dürfen genehmigungsfreie Außenschwimmbecken ein Fassungsvermögen von 100 Kubikmetern haben.

  • Was beachten bei Pool im Garten?

Willst du einen Pool in deinem Garten bauen, solltest du die Vorgaben deiner Landesbauordnung und des Denkmalschutzes sowie die Grundstücksgrenzen beachten.

  • Wie tief darf mein Pool im Garten sein?

Wie tief dein Pool im eigenen Garten sein darf, erfährst du in der Landesbauordnung deines Bundeslandes. In der Regel gelten Tiefen zwischen 1,50 und 1,80 Meter, ohne dass du dafür eine Baugenehmigung benötigst.

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