Wohnungsübergabe bei Einzug: 6 Tipps, um Streit zu vermeiden © Wolfilser / Fotolia

3. April 2019, 11:52 Uhr

So geht's richtig Woh­nungs­über­ga­be bei Einzug: 6 Tipps, um Streit zu vermeiden

Wenn du schon während der Wohnungsübergabe beim Einzug aufmerksam bist, kannst du vielen möglichen Konflikten mit deinem neuen Vermieter von vornherein aus dem Weg gehen. Vom Vordruck fürs Wohnungsübergabeprotokoll bis zu Formulierungen, von denen du lieber Abstand nehmen solltest: Hier findest du die wichtigsten Tipps zur Übergabe vor dem Einzug.

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1. Woh­nungs­über­ga­be­pro­to­koll erstellen

Ein Wohnungsübergabeprotokoll zu schreiben, ist keine gesetzliche Pflicht. Einen Rechtsanspruch darauf haben weder Mieter noch Vermieter. Da das Dokument aber Sicherheit für beide Seiten bietet, indem es den Zustand der Wohnung, die Zählerstände und noch zu erledigende Aufgaben schriftlich festhält, gehört es zum Standardrepertoire bei der Wohnungsübergabe – sowohl beim Einzug als auch beim Auszug.

Üblicherweise unterschreiben beide Vertragsparteien das Protokoll und jeder bekommt eine Ausführung für seine Unterlagen. Falls der Vermieter sich weigert oder die Übergabe ohne ihn stattfindet, kannst du alternativ auch allein ein Übergabeprotokoll anlegen und es von einem Zeugen unterschreiben lassen, der die Wohnung mit dir gemeinsam inspiziert hat.

2. Woh­nungs­über­ga­be vor dem Einzug gut vorbereiten

In Stress und Hektik übersiehst du bei der Wohnungsübergabe leicht Dinge, die dich nach dem Einzug ärgern und um die dich dann wahrscheinlich selbst kümmern musst, denn du hast die Wohnung ja "abgenommen, wie gesehen" – mehr dazu in Punkt 5.  Auch wenn du den Einzug kaum abwarten kann: Nimm dir Zeit für die Wohnungsübergabe – und zwar im doppelten Sinne.

Rechtlich ist es völlig in Ordnung, die Übergabe am Umzugstag zu machen. De facto ist das aber so viel Stress, dass du sicher keinen Kopf für die Details haben wirst, wenn unten schon der Umzugs-Lkw hupt. Versuche deshalb, ein Datum für die Wohnungsübergabe zu finden, das wenigstens ein paar Tage vor dem Umzug liegt.

Egal, welches Datum du wählst: Nimm dir für die Besichtigung genügend Zeit – je nach Wohnungsgröße gern ein bis zwei Stunden. So kannst du in Ruhe in alle Ecken schauen, alles gewissenhaft dokumentieren und hast auch noch Zeit, um eventuelle Rückfragen und Nachbesserungsvereinbarungen mit dem Vermieter oder Verwalter durchzusprechen.

Und damit du auch wirklich festhalten kannst, was dir bei der Wohnungsübergabe vor dem Einzug noch auffällt, lohnt es sich, gut ausgerüstet zu sein:

  • Vordruck fürs Woh­nungs­über­ga­be­pro­to­koll in doppelter Ausführung
  • Foto­ap­pa­rat oder Smart­phone mit guter Kamera und vollem Akku
  • Taschen­lam­pe, Zollstock, Notiz­block und Kugelschreiber

3. Mängel? Wohnung nur unter Vorbehalt übernehmen

Du hast bei der Wohnungsübergabe Mängel entdeckt und willst trotzdem einziehen, aber natürlich nicht auf deine möglichen Rechte (Nachbesserung durch den Vermieter, Mietminderung oder sogar fristlose Kündigung) verzichten? Dann ist es wichtig, dass du schriftlich dokumentierst, dass du die Wohnung nur unter Vorbehalt übernimmst – am besten vor Zeugen und mit der Unterschrift des Vermieters. Versäumst du das, verwirkst du damit möglicherweise deine Rechte.

4. Vorsicht bei indi­vi­du­el­len AbsprachenMehr Informationen zum Thema Mietrechtsschutz

Die Wohnungsübergabe vor dem Einzug nutzen einige Vermieter, um Vereinbarungen zu treffen, die im Mietvertrag so nicht haltbar wären – zum Beispiel einen Ausschluss der Mängelhaftung ihrerseits oder Renovierungspflichten für den Mieter. Lass dich hier nicht bedrängen: Dein Mietvertrag ist unterschrieben und gültig. Du musst also keine Sorge vor rechtlichen Konsequenzen haben, wenn du deinem Vermieter diese Anliegen ausschlägst.

Deine Alarmglocken sollten ebenfalls schrillen, wenn das Übergabeprotokoll sagt, dass du die Wohnung "übernimmst, wie gesehen". Damit erklärst du, dass du sie vorbehaltlos übernimmst – inklusiver möglicher versteckter Mängel, die du bei der Übergabe gar nicht sehen konntest. Du hast dann rechtlich keine Möglichkeit mehr, deinen Vermieter dafür in die Pflicht zu nehmen.

5. Kaution in bar? Quittung einfordern!

Die Kaution übergibt man üblicherweise vor dem Einzug. Es ist gar nicht so selten, dass das in bar bei der Wohnungsübergabe passiert. Lass dir diese Bar-Übergabe unbedingt quittieren. Sonst hast du im Streitfall keinen Nachweis darüber, ob, wann und in welcher Höhe du eine Kaution hinterlegt hast.

6. Ver­mie­ter­be­schei­ni­gung einsammeln

Um dich nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt ummelden zu können, brauchst du eine Vermieterbescheinigung – auch Wohnungsgeberbestätigung genannt. Manche Vermieter stellen die zusammen mit dem Mietvertrag aus. Wenn nicht, solltest du sie spätestens zur Wohnungsübergabe bekommen. Erinnere deinen Vermieter oder Verwalter vorher ruhig noch mal daran, sie mitzubringen.

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