Jeder kann Wohngeld beantragen, der wegen seines zu niedrigen Einkommens Schwierigkeiten bei der Bezahlung seiner Unterkunft hat Rawpixel.com, Fotolia

5. Dezember 2017, 10:00 Uhr

Mietzuschuss Wohngeld bean­tra­gen: Wann ist es möglich?

Wohngeld beantragen können Personen, die aufgrund eines geringen Einkommens Schwierigkeiten haben, die Kosten für ihre Unterkunft zu tragen. Es handelt sich um eine Sozialleistung, die im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt wird.

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Wer kann Wohngeld beantragen?

Das Wohngeld soll dafür sorgen, dass Menschen mit einem niedrigen Einkommen keine Probleme haben, ihre Miete zu zahlen. Es handelt sich also um einen Mietzuschuss für einkommensschwache Personen und Familien. Wer allerdings Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung bezieht, kann kein Wohngeld beantragen. Im Rahmen dieser Leistungen werden bereits Wohnkosten übernommen. Empfänger von Arbeitslosengeld I hingegen können den Mietzuschuss erhalten. Als Student oder Schüler Wohngeld zu beziehen, ist in den vielen Fällen nicht möglich, da es nicht an BAföG-Empfänger gezahlt wird. Studenten, die keinen Anspruch auf BAföG haben, können jedoch Wohngeld beantragen.

Wer einen Antrag auf Wohngeld stellen möchte, muss sich an die zuständige Wohngeldstelle wenden. Es ist empfehlenswert, den Antrag direkt dort vor Ort auszufüllen. So vermeiden Sie Fehler und Unklarheiten.

Wie hoch ist der Mietzuschuss?

Wohngeld wird individuell berechnet und ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Die Berechnung erfolgt auf Basis einer komplexen Formel, die in § 19 WoGG zu finden ist. Maßgeblich sind drei Faktoren: Die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, das Gesamteinkommen und die Höhe der Miete. Außerdem ist jede Kommune in Deutschland in eine von sechs sogenannten Mietenstufen eingeteilt.

Sie orientiert sich am Mietniveau der jeweiligen Stadt und hat ebenfalls Einfluss auf die Höhe des gezahlten Wohngelds. Wer seine Mietenstufe kennt, kann ermitteln, bis zu welchem Höchstbetrag die Miete berücksichtigt wird. Wer mehr zahlt, kann trotzdem Wohngeld beantragen, es wird aber der Höchstbetrag zur Berechnung genutzt. In § 12 WoGG sind die Höchstbeträge für alle Mietenstufen und verschiedene Haushaltsgrößen aufgelistet.

Wohngeld für Eigen­tü­mer: Lastenzuschuss

Neben dem Wohngeld für Mieter gibt es auch eine Unterstützung für Eigentümer. Diese wird nicht als Mietzuschuss, sondern als Lastenzuschuss bezeichnet. Er kann genutzt werden, um die Kosten für einen Kredit, für die Instandhaltung einer Immobilie oder die Grundsteuer zu tragen. Auch hier kommt es auf die Haushaltsgröße, das Gesamteinkommen und die Höhe der Belastungen für Wohnkosten an.

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