Urlaub machen während der Arbeitslosigkeit ist erlaubt magdal3na, Fotolia

22. Mai 2017, 9:20 Uhr

Arbeitslosengeld im Urlaub Urlaub während der Arbeits­lo­sig­keit: Was zu beachten ist

Urlaub während der Arbeitslosigkeit ist durchaus möglich. Allerdings ist aufgrund der Erreichbarkeitsanordnung eine enge Abstimmung mit der Arbeitsagentur notwendig, wenn Sie nicht Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren wollen.

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Erreich­bar­keits­an­ord­nung versus Urlaub während Arbeitslosigkeit

Wer Leistungen der Arbeitsagentur bezieht, unterliegt der sogenannten Erreichbarkeitsanordnung, die den Empfänger des Arbeitslosengeldes verpflichtet, zeit- und ortsnah für Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Darunter sind zum Beispiel Vorstellungsgespräche, Weiterbildungsmaßnahmen oder der Antritt einer neuen Stelle zu verstehen. Zeitnahe Erreichbarkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Sie einmal pro Werktag Ihren Briefkasten leeren.

Wenn Sie aktuell arbeitslos sind, aber dennoch verreisen möchten, brauchen Sie dafür die Zustimmung der Arbeitsagentur. Bei Empfängern von Arbeitslosengeld I reicht meist ein Anruf dort aus. Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) müssen aber die Zustimmung ihres persönlichen Ansprechpartners im Jobcenter einholen.

Drei bis sechs Wochen Urlaub während Arbeitslosigkeit

Empfänger von Arbeitslosengeld dürfen bis zu drei Wochen pro Kalenderjahr verreisen. Auch Urlaub im Ausland ist während der Arbeitslosigkeit erlaubt. Das Arbeitslosengeld wird während dieser drei Wochen weiterhin gezahlt. Die drei Wochen Urlaub während der Arbeitslosigkeit können am Stück oder in mehreren Einheiten stattfinden.

Auch eine Verlängerung auf sechs Wochen ist im Einzelfall möglich, zum Beispiel wenn es sich dabei um Dinge wie eine Kur oder Tätigkeiten für Gewerkschaft, Kirche oder Ehrenamt handelt. Dabei müssen Sie allerdings meist dennoch jederzeit für eine Vermittlung abrufbar sein und das Arbeitslosengeld wird auch hier nur bis zum Ende der dritten Woche gezahlt. Finden die sechs Wochen Urlaub am Stück statt, entfällt sogar der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die komplette Zeit.

Rechts­an­spruch auf Urlaub für Arbeitslose

Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Zustimmung zum Urlaub während der Arbeitslosigkeit. In der Praxis heißt das, dass der Antrag nicht willkürlich abgelehnt werden darf. Dennoch gibt es einige Gründe, warum der persönliche Sachbearbeiter auf die Erreichbarkeitsanordnung bestehen und die Zustimmung verweigern darf. Darunter fallen Situationen wie etwa: Im betreffenden Zeitraum sind Vorstellungsgespräche oder Weiterbildungsmaßnahmen angesetzt oder die Vermittlung in eine neue Arbeit zu erwarten. In den ersten drei Monaten einer Arbeitslosigkeit wird deshalb nur sehr selten Urlaub genehmigt.  Die Verlängerung auf sechs Wochen Urlaub während der Arbeitslosigkeit ist immer eine Einzelfallentscheidung.

Wenn Sie ohne Zustimmung Urlaub machen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld und müssen zu viel gezahlte Leistungen an das Amt zurückzahlen.

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