Mit der ersten eigenen Wohnung sind die große Freiheit aber auch Pflichten verbunden Photographee.eu, Fotolia

22. Dezember 2017, 10:34 Uhr

Die eigenen vier Wände Erste eigene Wohnung: Tipps für den Auszug von zu Hause

Die erste eigene Wohnung bringt neue Freiheiten – aber auch ganz neue Pflichten. Wer von zu Hause ausziehen will, muss zunächst einiges organisieren. Damit dabei nichts schief geht, ist es gut, wenn Sie Ihre Rechte kennen.

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Von zu Hause ausziehen: eine finan­zi­el­le Herausforderung

Die Wünsche für die erste eigene Wohnung sind oft groß, das Budget aber ist meist eher klein. Der Auszug aus dem Hotel Mama bringt einige Kosten mit sich:

  • monat­li­che Miete
  • Neben­kos­ten
  • Miet­kau­ti­on
  • Umzugs­kos­ten
  • Reno­vie­rungs­kos­ten
  • Kosten für die Einrichtung

Vor allem die Mietkaution ist häufig ein großer Brocken: In der Regel beträgt sie die maximal erlaubten drei Monatskaltmieten. Wenn das eigene Sparbuch nicht so dick gepolstert ist, kann eine Elternbürgschaft helfen. Wer von zu Hause ausziehen will, aber kein oder nur wenig eigenes Einkommen hat und auch von den Eltern keine große Unterstützung erwarten kann, hat verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung vom Staat zu bekommen:

  • BAföG – bis zu 735 Euro monatlich
  • Berufs­aus­bil­dungs­bei­hil­fe – bis zu 635 Euro monatlich
  • Wohngeld – bis zu 522 Euro monatlich für einen Einpersonenhaushalt

Beim Ausziehen von zu Hause ist es auch sinnvoll, sich entsprechend zu versichern. Rechtlich vorgeschrieben ist das zwar nicht, doch im Schadensfall ist man froh, diese beiden Versicherungen für die erste eigene Wohnung abgeschlossen zu haben:

  • Haft­pflicht­ver­si­che­rung
  • Haus­rat­ver­si­che­rung

Recht­li­ches zur ersten eigenen Wohnung

Parterre oder Dachgeschoss? Dusche oder Wanne? WG oder alleine? Das sind alles Geschmacksfragen. Aber gerade, wenn die Wahl auf eine WG fällt, um Kosten zu sparen, gibt es einige spezielle Fragen zu klären:

  • Sind alle Mit­be­woh­ner gleich­be­rech­tig­te Mieter oder gibt es einen Haupt­mie­ter und mehrere Untermieter?
  • Ist die Unter­ver­mie­tung vom Vermieter genehmigt worden? Andern­falls ist der Miet­ver­trag nämlich ungültig.
  • Ist die Abrech­nung der Neben­kos­ten fair aufgeteilt?

Natürlich muss die erste eigene Wohnung nicht immer eine WG sein. Dann gilt es, sich allein durch den Dschungel namens Wohnungsmarkt zu schlagen. Ist endlich eine nette, bezahlbare Wohnung gefunden, sollten Sie nicht vor lauter Freude alles sofort unterzeichnen. Prüfen Sie den Mietvertrag genau und klären Sie fragwürdige Passagen. Machen Sie auf jeden Fall ein Übergabeprotokoll, um nicht später für Schäden des Vormieters geradestehen zu müssen.

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