Miete überweisen: Mehr Zeit für Mieter durch BGH-Urteil. Ein Mann sitzt vor einem Notebook und hält eine Chipkarte in der einen und eine Brille in der anderen Hand. Rawpixel.com, Fotolia

4. Januar 2017, 14:58 Uhr

Verspätete Mietzahlung? Miete über­wei­sen: Mehr Zeit für Mieter durch BGH-Urteil

Wenn Mieter die Miete überweisen, dann muss sie bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein – so schreiben es viele Mietverträge vor. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) lässt nun aber etwas länger Zeit für die Mietzahlung: Nicht mehr der Eingang des Geldes beim Vermieter ist entscheidend.

Ein Rechtsschutz stärkt Ihre Rechte als Mieter. >>

Im verhandelten Fall hatten Mieter immer am dritten Werktag eines Monats ihre Miete in bar bei der Bank eingezahlt und direkt an die Vermieterin überwiesen. Da die Mietzahlung dadurch aber später als am dritten Werktag – wie im Mietvertrag vorgeschrieben – bei der Vermieterin einging, kündigte diese das Mietverhältnis und reichte eine Räumungsklage ein. Bereits die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen. Dieser Einschätzung schloss sich auch der BGH mit seinem Urteil an (AZ VIII ZR 222/15). Die entsprechende Vertragsklausel erklärten die Richter für unwirksam.

Advocard-WohnungsrechtsschutzLaut § 556b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist die Mietzahlung immer spätestens bis zum dritten Werktag der vereinbarten Zeitabschnitte zu entrichten. Wenn Mieter an diesem Tag die Miete überweisen, haben sie sie damit nach Auffassung des BGH entrichtet. Wann die Mietzahlung eingehe, liege dann nicht mehr in ihrer Verantwortung. Bei einer Klausel im Mietvertrag, die einen Eingang am dritten Werktag verlange, würde auch eine durch die Bank verschuldete Verspätung dem Mieter zur Last gelegt werden – obwohl er darauf keinen Einfluss habe. Die Klausel, die sich in vielen Formularmietverträgen findet, ist laut dem Urteil also nicht gültig.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.