Die Lockerung des Lärmschutzes ermöglicht überhaupt erst Public Viewing Lydia Geissler, Fotolia

9. Juni 2016, 14:24 Uhr

Fußball-WM Lärm­schutz und Co.: Regeln für Public Viewing

Der Bundesrat hat den Lärmschutz beim Public Viewing während der Fußball-WM 2018 gelockert – es darf also bei jedem Spiel bis zum Abpfiff gefeiert werden. Diese Nachricht sorgt bei vielen Fans schon vor Beginn des Turniers für Jubel. Welche Regelungen zum Lärmschutz trotzdem gelten und was ihr bei eurer privaten Fußball-Party beachten müsst, damit es keinen Streit mit den Nachbarn gibt, erfahrt ihr hier.

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Gelo­cker­ter Lärm­schutz: Public Viewing auch nach 22 Uhr

Die Lockerung des Lärmschutzes zur Fußball-WM ermöglicht es Städten und Gemeinden, Public-Viewing-Veranstaltungen zu genehmigen, die länger als bis 22 Uhr dauern. Hintergrund ist, dass einige Spiele der Fußball-WM 2018 in Russland erst um 21 Uhr deutscher Zeit beginnen und somit erst um kurz vor 23 Uhr enden.

Beim Public Viewing wird es meistens sehr laut, vor allem bei Toren der deutschen Mannschaft – und damit werden auch leicht die Dezibelwerte überschritten, die in Wohn- und Mischgebieten nachts erlaubt sind. Daher dürfte normalerweise wegen des zu erwartenden Lärms nach 22 Uhr kein Public Viewing mehr stattfinden. Geregelt sind die geltenden Werte in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Die Verordnung zur Lärmschutz-Lockerung gilt bis zum 31. Juli 2018!

Lärm­be­läs­ti­gung durch Public Viewing: Müssen Anwohner sie hinnehmen?

Wer direkt neben einem Public-Viewing-Veranstaltungsort wohnt, muss für die Dauer der Fußball-WM also gegebenenfalls auch nach 22 Uhr noch ein erhöhtes Lärmaufkommen hinnehmen.

Die Bundesregierung weist jedoch darauf hin, dass Kommunen je nach Einzelfall entscheiden müssen. Das bedeutet, dass sie für jede Public-Viewing-Veranstaltung zur Fußball-WM 2018 die Interessen der feierfreudigen Fußballfans gegen den Schutz der Anwohner vor Lärmbelästigung abwägen müssen.

Public Viewing muss beantragt werden

Damit die gelockerten Bestimmungen zum Lärmschutz für die jeweilige Veranstaltung gelten, ist zu beachten: Nicht jeder darf einfach eine Leinwand aufstellen und darauf die Spiele öffentlich zeigen. Neben möglichen GEMA-Gebühren [Link zum neuen GEMA-Text], die dafür anfallen, muss jede Public-Viewing-Veranstaltung auch bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem Ordnungsamt, beantragt und genehmigt werden. Diese entscheidet dann, ob das öffentliche Interesse an den Spielen oder die Nachtruhe der Anwohner höher zu bewerten ist.

Lärm nach 22 Uhr zu Hause: Das ist zu beachten

Rechtsschutz

Für private Fußball-Partys gilt der gelockerte Lärmschutz während der Fußball-EM nicht. In der Regel gilt die Zeit von 22 bis sechs Uhr als Nachtzeit, in der entsprechend eine Nachtruhe einzuhalten ist. Oft findet sich eine entsprechende Passage im Mietvertrag oder in der Hausordnung.

Viele Menschen, die sich nicht für Fußball interessieren oder morgens früh aufstehen müssen, sind während einer Fußball-WM meist – wenn auch notgedrungen – etwas toleranter, was Lärm angeht. Um deine Nachbarn jedoch nicht über Gebühr mit nächtlichem Jubel zu belästigen oder gar einen Rechtsstreit zu riskieren, solltest du die geltenden Ruhezeiten nach Möglichkeit einhalten und die Party nicht bis in die frühen Morgenstunden ausdehnen.

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