
26. Januar 2016, 11:20 Uhr
Vorteile und Nachteile Indexmiete: Mieterhöhung nach Lebenshaltungskosten
Bei der Indexmiete richtet sich eine mögliche Mieterhöhung nicht nach der ortsüblichen Vergleichsmiete, sondern nach dem amtlichen Lebenshaltungskostenindex. Ob ein solcher Mietvertrag mehr Vor- oder mehr Nachteile mit sich bringt, hängt unter anderem von der Situation auf dem örtlichen Wohnungsmarkt ab. Oft ist ein Indexmietvertrag allerdings für Vermieter besonders vorteilhaft.
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Indexmiete: Mieterhöhung Jahr für Jahr möglich
Einmal jährlich veröffentlicht das Statistische Bundesamt den Lebenshaltungskostenindex für die privaten Haushalte in Deutschland. Mieter und Vermieter können gemäß § 557b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) im Mietvertrag vereinbaren, dass sich die Höhe der Miete nach diesem Index richten soll. Mindestens für 12 Monate muss die Miethöhe aber jeweils unverändert bleiben. Ein Vorteil für Mieter: Der Vermieter kann bei der Indexmiete nicht ohne Weiteres eine Mieterhöhung wegen einer Modernisierung fordern. Das ist nur möglich, wenn gesetzliche Auflagen die Modernisierung konkret vorschreiben.
Mieter muss der Mieterhöhung nicht zustimmen
Vermietern wiederum bietet die Indexmiete den Vorteil, dass der Mieter einer Mieterhöhung nicht zustimmen muss – anders als in Fällen, in denen die Erhöhung anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete und mehrerer Beispiele begründet werden muss. Liegt der amtliche Index zugrunde, muss der Mieter diese Zahlen akzeptieren und kann nicht dagegen vorgehen. Für den Vermieter ist eine Mieterhöhung nach Lebenshaltungsindex damit meist einfacher.
Mietspiegel und Deckelung greifen nicht
In ländlichen Regionen kann die Indexmiete dem Vermieter deutlich höhere Mieteinnahmen ermöglichen, als es bei einer am örtlichen Mietspiegel orientierten Miete möglich wäre. Aber auch in Großstädten mit deutlich stärkerer Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt kann ein solcher Mietvertrag große Vorteile für den Vermieter haben. Da die Lebenshaltungskosten in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen sind, kann der Vermieter auch entsprechende Mieterhöhungen relativ sicher einkalkulieren. Hinzu kommt: Die Kappungsgrenze und andere Deckelungsmaßnahmen, die in vielen Städten die Mieterhöhungen begrenzen, greifen bei der Indexmiete nicht.
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