Für die private Beflaggung gelten Regeln Hans und Christa Ede, Fotolia

6. Juli 2018, 12:10 Uhr

Darf ich eigentlich? Fahnen hissen: Regeln für die private Beflaggung

Flaggen und Fahnen hissen – das darf grundsätzlich jeder im eigenen Garten. Auch die Deutschlandflagge und andere Nationalflaggen sind erlaubt. Zur korrekten Beflaggung müssen trotzdem einige Regeln beachtet werden, nicht zuletzt, um Streit mit den Nachbarn oder dem Vermieter zu vermeiden.

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Garten oder Balkon: Wo darf ich Fahnen hissen?

Auf seinem eigenen Grund und Boden darf grundsätzlich jeder einen Fahnenmast aufstellen und daran Fahnen oder Flaggen hissen, sie also am Mast anbringen und hochziehen. Fußballfans tun dies gern mit der Fahne ihres Lieblingsvereins. Das ist erlaubt, auch wenn es dem Nachbarn vielleicht nicht gefällt.

Bevor du einen Fahnenmast aufstellst, solltest du ein paar Grundregeln beachten und dich gegebenenfalls bei den zuständigen Behörden erkundigen. Die örtlichen Bauvorschriften legen zum Beispiel fest, wie hoch ein Fahnenmast auf einem Privatgrundstück sein darf. Der Mast muss einbetoniert oder auf andere Weise fest im Boden verankert werden, damit er auch bei Sturm nicht umfallen kann.

Auf der sicheren Seite bist du, wenn du auch deine direkten Nachbarn vorher darüber informierst, dass du einen Fahnenmast aufstellen möchtest. Nicht jeder freut sich, wenn ein hoher Mast plötzlich ohne Ankündigung direkt neben seinem Gartenzaun steht.

Mieter sollten darauf achten, dass sie beim Anbringen von Fahnen und Flaggen nicht in die Bausubstanz eingreifen, also etwa eine Halterung in die Fassade dübeln. Hier muss der Vermieter vorher gefragt werden.

Die Flagge darf nicht so groß sein, dass sie Nachbarn die Sicht nimmt oder sie anderweitig einschränkt – und sie muss sicher befestigt sein, damit sie nicht abreißt und andere gefährdet.

Beflag­gungs­re­geln: Welche Natio­nal­flag­gen darf man hissen?

Neben Spaßflaggen aller Art darfst du auch Nationalflaggen auf deinem Grundstück hissen, zum Beispiel die Deutschlandflagge. In einfachem Schwarz-Rot-Gold dürfen Privatpersonen sie nutzen. Deutschlandflaggen, auf denen zusätzlich ein Wappen oder Bundesadler zu sehen ist, sind jedoch offizielle Dienstflaggen, die nur Bundesbehörden verwenden dürfen. Wer das missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Auch Flaggen anderer Nationalitäten dürfen in Deutschland auf Privatgrundstücken gehisst werden – ebenfalls in der neutralen Version ohne zusätzliche Wappen oder Symbole. Wer das tun möchte, sollte sich sicherheitshalber erkundigen, ob es der entsprechende Staat erlaubt, seine Nationalflagge außerhalb des eigenen Landes zu hissen.

Welche Flaggen sind verboten?

Es ist auch auf Privatgrundstücken verboten, Fahnen zu hissen, die einen politisch extremistischen oder nationalsozialistischen Bezug haben oder auf denen entsprechende Symbole zu sehen sind.

In anderen Fällen ist es eher eine Geschmacksfrage, ob eine Flagge erlaubt ist oder verboten werden kann. Eine Familie aus Chemnitz wehrte sich 2011 erfolgreich vor Gericht gegen ein Verbot ihres Vermieters, eine Piratenflagge ins Fenster zu hängen. Der Vermieter war der Ansicht, dass der Totenkopf mit Augenklappe mögliche neue Miet-Interessenten abschreckte. Er verlangte von den Mietern daher außerdem Schadenersatz. Zunächst erhielt er darin vor dem Amtsgericht Recht.

Das Landgericht Chemnitz entschied aber schließlich im Berufungsverfahren: Es handele sich eindeutig um eine Fahne für Kinder, die harmlos genug aussehe und damit zumutbar sei. Die Mieter durften die Flagge weiter nutzen (AZ 6 S 27/11).

Der richtige Umgang mit Flaggen

Gemäß der allgemeinen Flaggen-Ethik sollen Nationalflaggen würdig behandelt werden, da sie symbolisch für den jeweiligen Staat stehen. Auch für die Deutschlandfahne gilt also: Sie darf nicht beschmiert oder anderweitig verunglimpft werden. Zudem sollten Nationalflaggen am Mast frei wehen und nicht auf dem Boden aufliegen.

Für die Beflaggung öffentlicher Gebäude in Deutschland gibt es eine Reihe sehr genauer Vorschriften. Diese regeln zum Beispiel:

  • wann beflaggt werden muss, etwa an natio­na­len Fei­er­ta­gen wie dem 3. Oktober
  • wie und in welcher Rei­hen­fol­ge ver­schie­de­ne Flaggen ange­bracht werden müssen
  • wann Flaggen im Trau­er­fall auf halbmast gesetzt werden oder mit einem Trau­er­flor versehen werden dürfen

Privatpersonen, die ihre eigenen Fahnen hissen, können sich daran orientieren, sind dazu aber nicht verpflichtet. Die Grundregel, wonach Flaggen nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gehisst sein dürfen oder nachts beleuchtet sein müssen, stellt für Privatpersonen auch keine zwingende Pflicht dar.

FAZIT
  • Pri­vat­per­so­nen dürfen im eigenen Garten Fahnen hissen, wenn diese keine ver­bo­te­nen Symbole zeigen und keinen ent­spre­chen­den Bezug haben.
  • Der Vermieter kann manche Flaggen verbieten, muss aber einen guten Grund dafür haben.
  • Die Deutsch­land­flag­ge darf privat genutzt werden, jedoch ohne zusätz­li­che Wappen und Symbole.
  • Natio­nal­flag­gen müssen würdig behandelt werden.
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