Das Hausgeld bei Eigentumswohnungen beziehungsweise diesen Betrag kann man mit einer Nebenkostenabrechnung vergleichen Mikkel Bigandt, Fotolia

5. Oktober 2017, 9:10 Uhr

Wohneigentum unterhalten Hausgeld bei Eigen­tums­woh­nun­gen: Was zu beachten ist

Besitzer einer Eigentumswohnung zahlen zwar keine Miete, müssen aber monatlich Hausgeld für ihre Immobilie entrichten. Dieser Betrag ist ansatzweise mit einer Nebenkostenrechnung vergleichbar, umfasst allerdings wesentlich mehr Posten.

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Hausgeld – was ist das?

Das Hausgeld umfasst laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Lasten und Kosten, die Eigentümern durch ihre Wohnung entstehen. Eigentümer einer Wohnung entrichten das Hausgeld pro Monat an die Verwaltung der Anlage. Und zwar als Vorschuss. In dem Betrag sind Aufwendungen enthalten, die für den Betrieb eines Gebäudes im gemeinschaftlichen Besitz anfallen. Hausgeld wird oft synonym mit dem Begriff Wohngeld verwendet, meint aber etwas anderes. Wohngeld gewährt der Staat als Sozialleistung.

Das steckt im Hausgeld

Einen Teil des Hausgeldes machen Aufwendungen aus, die Wohnungsbesitzer an Mieter weitergeben können, falls sie die Wohnung weitervermieten. Darunter fallen zum Beispiel:

  • Betriebs­kos­ten unter anderem für Energie, Müll­ent­sor­gung, Wasser, Pflege von Gärten und Grün­an­la­gen, Haus­meis­ter­dienst­leis­tun­gen, Schorn­stein­fe­ger und Reinigung von Treppenhäusern
  • Ver­brauchs­kos­ten einer Zentralheizung

Einige Posten im Hausgeld sind allerdings nicht umlagefähig. Das sind Kosten für:

  • Ver­wal­tung
  • Instand­hal­tung
  • Rücklagen

Hausgeld berechnen

Wie hoch die Abgabe für Hausgeld und Instandhaltung ausfällt, hängt von einem Verteilerschlüssel ab. Dieser basiert auf einem gesetzlich (§ 16 WEG) vorgeschriebenen Miteigentumsanteil (MEA). Der Verteilerschlüssel wird für jede einzelne Wohnung festgelegt, abhängig von ihrer Größe im Vergleich zum Gemeinschaftseigentum. Fixiert ist der Wert in der Teilungserklärung.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft, in der sämtliche Eigentümer einer Wohneinheit vertreten sind, darf das Hausgeld auch nach anderen Kriterien berechnen, falls einer der Eigentümer durch diesen Verteilerschlüssel benachteiligt werden würde. Beispielsweise abhängig vom Verbrauch oder der Anzahl von Bewohnern eines Haushalts. Ziel ist es in jedem Fall, eine unfaire Belastung zu vermeiden. Bei den Heiz- und Warmwasserkosten ist die Heizkostenverordnung zu beachten.

Jährliche Haus­geld­ab­rech­nung

Rechtsschutz

Die Abrechnung aller Kosten erfolgt einmal alle zwölf Monate seitens der Hausverwaltung und wird von der Eigentümerversammlung genehmigt. Grundlage ist der ein Jahr zuvor kalkulierte Wirtschaftsplan. Daraus resultiert für die Besitzer unter Umständen eine Nachzahlung oder ein Guthaben.

Wichtig: Höhe des Hausgelds beim Kauf

Wer eine Wohnung erwirbt, der sollte sich vorher über die Höhe des Hausgelds informieren. Hilfreich ist ein Blick in die Wirtschaftspläne. Daraus geht beispielsweise hervor, welche Maßnahmen in der Vergangenheit für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum angefallen sind – und welche womöglich noch anstehen. Wichtig dabei: Je älter ein Haus ist, desto mehr ist für seine Instandhaltung aufzuwenden.

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