Eigentümergemeinschaft: Rechte und Pflichten miss_mafalda, Fotolia

19. Januar 2016, 15:56 Uhr

Wohneigentum verwalten Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft: Rechte und Pflichten

Gehören die Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus oder einer Wohnanlage verschiedenen Personen, dann bilden diese eine Eigentümergemeinschaft. Zu ihren Pflichten gehört es, Entscheidungen zu fällen, die das gesamte Haus betreffen.

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Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft: Diese Pflichten muss sie erfüllen

Die Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Maßgebliche Vorgaben für jede einzelne Eigentümergemeinschaft regeln die Teilungserklärung, die festlegt, wem welche Teile der Wohnanlage gehören, und die Gemeinschaftsordnung, die das Wohneigentum in Gemeinschafts- und Sondereigentum aufteilt. Für die Instandhaltung des Sondereigentums, also der einzelnen Wohnungen, muss jeder Eigentümer selbst aufkommen. Aus der Hauskasse, in die alle Eigentümer regelmäßig Hausgeld einzahlen müssen, finanziert sich grundsätzlich die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums – es sei denn, die Rücklagen reichen für eine notwendige Maßnahme nicht aus. Dann können die Eigentümer zu Sonderumlagen herangezogen werden, sie müssen den Rest also zusätzlich anteilig bezahlen.

Zu den Pflichten der Gemeinschaft gehört es auch, das Wohneigentum zu verwalten. Diese Aufgabe kann einer der Eigentümer übernehmen, die Gemeinschaft kann jedoch auch einen externen Verwalter bestellen. Das ist insbesondere bei größeren Wohnanlagen empfehlenswert, denn der Verwalter muss sich auch um die vielen praktischen Dinge kümmern, die im Wohnhaus anfallen – etwa um Reparaturen und die Beauftragung von Hausmeister- oder Reinigungsdiensten. Die Eigentümergemeinschaft muss außerdem jährlich einen aktuellen Wirtschaftsplan für die Wohnanlage aufstellen und die Jahresabrechnung beschließen.

Advocard-WohnungsrechtsschutzEnt­schei­dun­gen treffen: Die Eigentümerversammlung

Mindestens einmal im Jahr muss gemäß § 24 WEG eine Eigentümerversammlung stattfinden, auf der wichtige Beschlüsse gefasst werden. Dazu gehören der Wirtschaftsplan und anstehende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Haus sowie deren Finanzierung. Damit ein Beschluss wirksam wird, sind je nach Inhalt verschiedene Mehrheitsanteile erforderlich. Modernisierungen zum Beispiel müssen drei Viertel der Eigentümer zustimmen. Diese müssen gleichzeitig mehr als die Hälfte der Anteile an der Wohnanlage besitzen. Für Maßnahmen zur Instandsetzung, etwa einen Neuanstrich der Hausfassade, reicht eine einfache Mehrheit. Für bauliche Veränderungen am Haus wiederum ist ein einstimmiger Beschluss aller Eigentümer erforderlich.

Wenn es Streit gibt: Rechte der einzelnen Eigentümer

Nicht immer sind sich die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft einig, gelegentlich kommt es in der Eigentümerversammlung daher zu Konflikten. Die Rechte der einzelnen Eigentümer umfassen jedoch auch die Möglichkeit, innerhalb eines Monats gegen gefasste Beschlüsse zu klagen. Wer diesen Weg beschreiten will, um sich gegen beschlossene Maßnahmen zu wehren, muss jedoch bei einer Niederlage die gesamten Kosten des Verfahrens tragen.

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