Hausflur: Wie Mieter ihn nutzen dürfen. Der Eingangsbereich eines Hauses. Im Vordergrund ist ein Treppe zu sehen, die nach oben führt. Superingo, Fotolia

27. Dezember 2016, 12:08 Uhr

Rollstuhl, Kinderwagen, Dekoration Hausflur: Wie Mieter ihn nutzen dürfen

Der Hausflur sorgt in vielen Mietshäusern für Ärger zwischen Nachbarn, weil sie sich über die Nutzung nicht einig sind: Darf ein Kinderwagen abgestellt werden? Und sind Pflanzen und andere Dekoration zulässig? Lesen Sie, was der Vermieter vorschreiben darf.

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Flucht­we­ge müssen frei bleiben

Die Verkehrssicherungspflicht für den Hausflur liegt beim Vermieter, er muss also dafür sorgen, dass die Mieter ihn ohne Gefährdung benutzen können und dass die Fluchtwege frei bleiben. Zu diesem Zweck kann er in der Hausordnung oder im Mietvertrag Vorschriften machen, wie der Hausflur genutzt werden darf. Zum Beispiel kann er verbieten, dass Mieter ihr Fahrrad dort parken oder einen Schuhschrank aufstellen.

Ein besonderer Fall ist allerdings bei einem Rollstuhl oder einem Rollator gegeben, wenn ein Mieter darauf angewiesen ist. Das Landgericht Hannover hat entschieden, dass solche Gegenstände auch dann im Hausflur stehen dürfen, wenn die Hausordnung das verbietet (AZ 20 S 39/05). Unter Umständen dürfen auch Kinderwagen im Treppenhaus abgestellt werden, hier kommt es aber oft auf den Einzelfall an. Auch größere Mengen von Kartons und Papier können ein Problem sein: Sie verstellen nicht nur die Fluchtwege, sondern sind zudem auch leicht brennbar.

Advocard-WohnungsrechtsschutzDeko­ra­ti­on im Hausflur

Viele Mieter verschönern ihren Hausflur gerne, indem sie dort Pflanzen aufstellen oder Bilder aufhängen. Das ist aber nicht in jedem Fall erlaubt: Eine Klausel, die Blumentöpfe im Treppenhaus verbietet, ist zulässig. Diese können Fluchtwege versperren und zur Stolperfalle für Nachbarn werden. Bei umfangreicher Dekoration sollten Sie einen Blick in Hausordnung und Mietvertrag werfen oder den Vermieter um Erlaubnis fragen, um auf der sicheren Seite zu sein. Er kann vorschreiben, dass Sie nichts an den Wänden anbringen dürfen. Unproblematisch ist dagegen zum Beispiel ein dezenter Kranz, der zu Weihnachten an der Wohnungstür hängt.

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