Kinderwagen im Treppenhaus: Was sagt die Hausordnung? moonrise, Fotolia

4. Dezember 2014, 11:32 Uhr

Rücksicht nehmen Kin­der­wa­gen im Trep­pen­haus: Was sagt die Hausordnung?

Wohnen Familien mit kleinen Kindern im Mietshaus, werden häufig Kinderwagen im Treppenhaus oder Hausflur abgestellt. Meist wird der Wagen mehrmals am Tag benötigt – diesen jedoch nach jedem Gebrauch in den Keller oder rauf bis in die oberen Stockwerke zu tragen, kostet Kraft und Zeit. Doch was sagen andere Mitbewohner im Mehrfamilienhaus dazu? Und kann das Abstellen eines Kinderwagens im Gemeinschaftstreppenhaus per Hausordnung verboten werden?

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Kin­der­wa­gen darf trotz Haus­ord­nung-Verbot im Trep­pen­haus abge­stellt werden

In der Hausordnung finden Mieter eine Sammlung privatrechtlicher Vorschriften, die bei Beachtung für ein harmonisches Zusammenleben sorgen sollen. In einer solchen können unter anderem Regelungen bezüglich der Unterbringung von Kinderwagen im Treppenhaus festgehalten werden. Ist das Abstellen des Wagens im Hausflur per Hausordnung verboten, muss das jedoch nicht zwangsläufig gelten. Wird ein Kinderwagen deshalb im Treppenhaus untergebracht, weil die Eltern andernorts kaum Möglichkeiten haben, müssen die anderen Hausbewohner dies unter Umständen hinnehmen – solange sie nur unwesentlich von dem Kinderwagen im Treppenhaus behindert werden. Das entschied das Amtsgericht Minden (AZ 19 C 324/03). Im konkreten Fall hatten Mieter versucht eine Mietminderung zu erwirken und verloren den Rechtstreit zugunsten der Eltern. Der Kinderwagen hätte lediglich ein Stück zur Seite gerückt werden müssen, um den Keller betreten zu können.

Flucht­we­ge müssen frei­ge­hal­ten werden

Regelmäßig werden Verbote für das Abstellen eines Kinderwagens im Hausflur durch eine Hausordnung oder formularmäßige Mietvertragsvereinbarungen durch die Rechtsprechung für unzulässig erklärt. Auch das Landgericht Berlin sprach sich in einem Urteil für die Unterbringung von Kinderwagen im Treppenhaus (AZ 63 S 487/08) aus. Laut Deutscher Mieterbund sei es Eltern nicht zuzumuten, den Wagen ständig die Stufen zur Wohnung hoch und runter zu tragen, wenn es sonst keine Abstellmöglichkeiten im Haus gibt. Allerdings sollte der Hausflur groß genug sein und der Fluchtweg im Ernstfall für andere Mieter nicht behindert werden – die Sicherheit aller Hausbewohner muss auf jeden Fall gewährleistet sein.

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Streit­punkt Kin­der­wa­gen im Trep­pen­haus: Das Gespräch suchen

Sollte es innerhalb eines Mehrfamilienhauses wegen eines Kinderwagens im Treppenflur zum Streit kommen, sollten Sie zuerst das Gespräch mit Ihren Nachbarn suchen, um zu einer Einigung zu gelangen. Vielleicht lässt sich ein Kompromiss finden, mit dem alle Bewohner leben können. Versetzen Sie sich in die Lage Ihres Gegenübers und wägen Sie sachlich und ruhig ab, welche Lösung es für das Problem geben könnte: Eventuell lässt sich der Kinderwagen platzsparend zusammenklappen oder aber Sie einigen sich darauf, den Wagen bei Bedarf aus dem Weg zu räumen.

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