Feuchte Wände im Keller: Grund für eine Mietminderung? yotrakbutda, Fotolia

12. Januar 2015, 10:16 Uhr

Fallabhängig Feuchte Wände im Keller: Grund für eine Mietminderung?

Ist der Gang in den Keller Ihrer angemieteten Wohnung stets mit feuchtem Modergeruch verbunden? Feuchte Wände im Keller sind Mietern oft ein Dorn im Auge und führen schnell zu Streit mit dem Vermieter, da eingelagerte Gegenstände durch die Feuchtigkeit Schaden nehmen könnten. Die Frage: In welchen Fällen können feuchte Wände eine Mietminderung rechtfertigen?

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Feuchte Wände führen nicht auto­ma­tisch zu Mietminderung

Dass feuchte Wände nicht zwingend eine Mietminderung zur Folge haben müssen, bestätigt unter anderem ein Urteil des Amtsgerichts Ansbach von 2014 (AZ 1 S 228/14) . Im behandelten Fall verlangte ein Mieter Mietminderung und Entschädigung aufgrund feuchter Wände in dessen Kellerabteil. In diesem hatte er Möbel eingelagert, die von Schimmel befallen wurden und damit kaum noch zu gebrauchen waren. Die Begründung der Richter für die Abweisung der Klage: Mieter könnten nicht erwarten, dass ein Kellerraum auf jeden Fall für die jahrelange Lagerung von Polstermöbeln geeignet sei. Der Keller der Altbauwohnung, um den es ging, erfülle die nötigen Mindeststandards, da nur der Kellerraum und nicht die Wohnung von Nässe betroffen sei.

Miet­nach­lass bei Feuch­tig­keit im Keller ist dennoch möglich

Grundsätzlich ist eine Mietminderung bei Feuchtigkeit im Keller jedoch möglich. Dies ist immer abhängig vom individuellen Fall. Entscheidend ist in der Regel, was Mieter und Vermieter als vertragsmäßigen Zustand vereinbart haben. Kommt es zu einem Rechtsstreit, kann eine Gegenüberstellung des vereinbarten mit dem tatsächlichen Zustands der Wohnung beziehungsweise des Kellers entscheidend sein. Dies bedeutet: Wenn beim Abschluss des Mietvertrags schriftlich festgehalten wurde, dass der Keller trocken und zur Lagerung von Gegenständen geeignet ist, ist das Erwirken einer Mietminderung wahrscheinlich, sollten später feuchte Wände oder gar Schimmel festzustellen sein. Wenn eine derartige Vereinbarung fehlt, kommt es normalerweise auf Kriterien wie Art des Gebäudes, Baualter und Ausstattung an und ob die Mindeststandards erfüllt werden oder nicht. Tipp: Wenn Sie eine Wohnung mieten, fragen Sie nach einer schriftlichen Feststellung des Kellerzustandes, um im Fall der Fälle etwas in der Hand zu haben. Hier finden Sie weitere Informationen und Tipps rund um das Thema Mieten und Wohnen.

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