Eigenbedarf: Härtefall muss genau geprüft werden Kzenon, Fotolia

16. März 2017, 14:56 Uhr

BGH-Urteil Eigen­be­darf: Härtefall muss genau geprüft werden

Meldet ein Vermieter Eigenbedarf an, kann ein Härtefall seitens der Mieter dafür sorgen, dass die Kündigung unwirksam ist. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) aktuell entschieden hat, muss das zuständige Gericht dabei die Härtegründe ausführlich prüfen. Damit stärkt der BGH die Rechte von Mietern.

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Im verhandelten Fall ging es um die Kündigung durch einen Vermieter, der die Wohnung seinem Sohn und dessen Familie überlassen wollte. Die Mieter, ein älteres Ehepaar, sollten deshalb ausziehen. Gegen den Eigenbedarf wollten sie aber einen Härtefall geltend machen: Der 87-jährige Mann leide an einer beginnenden Demenz und habe weitere gesundheitliche Einschränkungen. Ein Umzug sei ihm deshalb nicht zuzumuten. Der Vermieter reagierte mit einer Räumungsklage, die vor dem zuständigen Amts- und dem Landgericht auch erfolgreich war.

Der BGH urteilte jedoch anders (AZ VIII ZR 270/15) und verwies den Fall wieder zurück an das zuständige Landgericht. Die Richter waren der Meinung, dass die Vorinstanz die Härtegründe nicht gründlich genug geprüft habe. Wenn bei einem Eigenbedarf ein Härtefall geltend gemacht werde, müsse das Gericht die Interessen von Vermieter und Mietern genau prüfen und gewichten. Im verhandelten Fall habe das Landgericht nicht festgestellt, ob der Verbleib in der Wohnung für die Senioren von existenzieller Bedeutung sei. Bei schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen müsse das Gericht sich ein umfassendes Bild davon machen, welche Folgen ein Umzug für den Betroffenen haben könnte. Das Landgericht muss nun den Sachverhalt prüfen und erneut entscheiden.

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