junge Frau tippt auf dem iPad und freut sich übers Verkaufen bei eBay contrastwerkstatt, Fotolia

6. November 2015, 13:04 Uhr

Rechte und Pflichten Verkaufen bei eBay: Gewerb­li­cher Verkäufer oder Privatperson?

Endlich die alte Plattensammlung loswerden oder regelmäßig Designer-Schnäppchen über dem Einkaufswert anbieten: Verkaufen bei eBay funktioniert auf zwei verschiedene Arten. Bereits bei der Anmeldung müssen Sie sich entscheiden, ob Sie privater oder gewerblicher Verkäufer sein wollen. Für gewerbliche Verkäufer gelten besondere gesetzliche Bestimmungen, die zum Teil auch dem Schutz der Kunden dienen. Um Ärger zu vermeiden, sollten Sie daher genau prüfen, ob Sie durch Ihre Verkaufstätigkeiten als gewerblicher Verkäufer gelten.

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Wann ist Verkaufen bei eBay gewerblich?

Die Einstufung als privat oder gewerblich hängt stark vom Einzelfall ab. eBay selbst stellt jedoch einige Richtlinien auf, an denen Sie sich orientieren können. Ein gewerblicher Verkäufer sind Sie beispielsweise dann, wenn Sie regelmäßig Artikel auf eBay kaufen, um sie mit Gewinn wieder selbst zu verkaufen. Oder wenn Sie regelmäßig und über einen längeren Zeitraum hinweg größere Mengen gleichartiger Waren verkaufen. Insbesondere bei Neuware oder selbst hergestellten Artikeln liegt die Vermutung nahe, dass es sich um gewerblichen Verkauf handelt.

Betreiben Sie einen eigenen eBay-Shop oder führen den Status "Powerseller", gilt dies im Streitfall ebenfalls meist als Anzeichen dafür, dass Sie als gewerblicher Verkäufer tätig sind. Das Landgericht Mainz hat dazu geurteilt, dass auch nebenberufliche Verkaufstätigkeiten mit geringem Gewinn gewerblich sein können, wenn die entsprechenden Kriterien erfüllt sind (AZ 3 O 184/04).

Diese Pflichten hat ein gewerb­li­cher Verkäufer

Wenn Sie beim Verkaufen bei eBay in den gewerblichen Bereich fallen, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Das ist auch dann der Fall, wenn Sie sich nur nebenberuflich etwas dazu verdienen wollen. Ab einem bestimmten Umsatz müssen Sie Umsatzsteuer abführen und Gewerbesteuer zahlen. Wenn Sie sogar Mitarbeiter beschäftigen, die Sie beim Verkauf unterstützen, müssen Sie dies bei den Sozialversicherungsbehörden melden.

Hinzu kommen Pflichten gegenüber Ihren Käufern. Sie müssen diesen zum Beispiel ein einmonatiges Rückgaberecht und Gewährleistungsrechte einräumen. Zudem müssen Sie das Versandrisiko übernehmen und die Kunden vor dem Geschäftsabschluss über Ihre Rechte aufklären. Tipp: Sichern Sie sich mit einem Gewerbe-Rechtsschutz ab.

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