Grüner Enterknopf mit einem Einkaufswagen drauf Stauke, Fotolia

31. Januar 2020, 7:00 Uhr

Darf ich eigentlich? Rück­sen­dung: Wer trägt die Kosten – Kunde oder Händler?

Die online bestellte Hose passt nicht – also geht sie per Retoure zurück an den Händler. Eine solche Rücksendung muss aber nicht zwingend kostenlos für Kunden sein. Wie die Rechtslage aussieht und wer zahlen muss, erfährst du hier.

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Rück­sen­dung an den Verkäufer muss nicht kostenlos sein

Seit Juni 2014 gilt gemäß EU-Recht: Betreiber von Online-Shops dürfen die Kosten für Rücksendungen komplett an die Kunden weitergeben.

Zuvor war eine Rücksendung für den Kunden grundsätzlich kostenlos, wenn der Wert der bestellten und zurückgesendeten Waren mehr als 40 Euro betrug (“40-Euro-Klausel”). Dieser Rechtsanspruch ist für Kunden aber seit 2014 entfallen.

In der Praxis bitten dennoch längst nicht alle Online-Shops ihre Kunden bei einer Rücksendung zur Kasse. Vor allem größere Versandhändler bieten häufig aus Marketinggründen oder aus Kulanz kostenlose Retouren an, damit die Kunden auch weiterhin bei ihnen und nicht woanders bestellen.

Keine kos­ten­lo­se Rück­sen­dung? Händler muss vorher informieren

Du hast einen interessanten Online-Shop entdeckt und möchtest jetzt zum ersten Mal dort einkaufen? Um herauszufinden, ob du das Porto für den eventuellen Rückversand deiner Bestellung selbst zahlen musst, hilft ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bevor du deinen Warenkorb füllst.

Ist die Rücksendung nicht kostenlos, dann muss der Händler seine Kunden in jedem Fall in einer Widerrufsbelehrung darüber informieren, bevor der Kunde auf “Bestellen” klickt. Versäumt der Händler dies, muss er die Kosten grundsätzlich selbst tragen.

Wie hoch die Kosten sind, die dem Kunden bei einer Rücksendung entstehen, muss der Händler nur dann in der Widerrufsbelehrung angeben, wenn die Ware nicht per normalem Brief oder Paket zurückgeschickt werden kann. Denn bei diesen gebräuchlichen Versandwegen kann davon ausgegangen werden, dass der Kunde über die anfallenden Gebühren Bescheid weiß oder sich leicht selbst informieren kann.

Wenn die gekaufte Ware aber so schwer oder sperrig ist, dass man sie nicht mit der Post zurückschicken kann, muss der Händler möglichst konkrete Angaben zu den anfallenden Rücksendekosten machen – zum Beispiel für den Transport per Spedition. Mehr Informationen zum Thema Rechtsschutz

Wider­rufs­er­klä­rung: So gelingt die Rück­sen­dung ohne Probleme

Seit Juni 2014 gilt ebenfalls: Bei einem Online-Kauf haben Kunden grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn ihnen die Ware nach dem Auspacken doch nicht gefällt. Mehr zum Widerrufsrecht erfährst du in diesem Streitlotse-Ratgeber.

Wichtig für deine Rücksendung: Du musst zwingend eine Widerrufserklärung beilegen. In einem Satz kannst du formlos erklären, dass du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchtest.

Dass die Rücksendung kostenlos für dich ist, erkennst du zum Beispiel daran, dass der Händler ein Retourenetikett beilegt oder es zum Ausdrucken zur Verfügung stellt. Vorsicht: Bietet der Händler keine kostenlose Rücksendung an, dann solltest du die Ware nicht einfach unfrei zurückschicken. Der Händler kann dann trotzdem die Versandkosten von dir zurückverlangen.

FAZIT
  • Online-Händler sind seit Juni 2014 grund­sätz­lich berech­tigt, Kunden die Kosten für Rück­sen­dun­gen selbst tragen zu lassen. Eine Waren­wert­gren­ze gibt es dabei nicht mehr.
  • Der Händler muss den Kunden gege­be­nen­falls aber vor dem Kauf in einer Wider­rufs­be­leh­rung darüber infor­mie­ren, dass eine Rück­sen­dung für ihn nicht kostenlos ist.
  • Bei Waren, die nicht mit der normalen Post zurück­ge­sen­det werden können, muss der Händler vorher angeben, wie hoch die Rück­sen­de­kos­ten ausfallen werden.
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Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

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