© iStock.com/Edgar G. Biehle
6. November 2025, 11:27 Uhr
Achtung; das wird teuer Jagdschein: Kosten, Dauer und wann man ohne ihn jagen darf
Wenn du die Natur liebst, Wildtiere respektierst und Verantwortung übernehmen möchtest, denkst du vielleicht darüber nach, einen Jagdschein zu machen. Doch bevor du einen Jagdschein beantragst, fragst du dich sicher: Was kostet er? Wie lange dauert die Ausbildung? Und darf man überhaupt ohne Jagdschein jagen? Hier erfährst du mehr zu den rechtlichen Grundlagen, den Voraussetzungen und was dich auf dem Weg zum Jagdschein erwartet.
Nicht sicher, was rechtlich erlaubt ist? Lass dich von Experten beraten. >>
Jagdschein, Jagdrecht, Jagdausübungsrecht: Grundbegriffe und Rechtsrahmen
Der Jagdschein ist eine behördliche Erlaubnis, die dich gemäß § 15 Abs. 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG) zur Ausübung der Jagd berechtigt. Mit ihm weist du nach, dass du die notwendige Sachkunde zum Jagen besitzt und ordnungskonform handelst.
Wichtig hierbei ist die rechtliche Abgrenzung zwischen:
- Jagdrecht: Das stehtgemäß § 3 BJagdG auf einer Fläche nur dem Eigentümer dieses Grundstücks zu.
- Jagdausübungsrecht: Die Jagd tatsächlich ausüben darfst du als Grundstückeigentümer oder als Pächter nur, wenn du das Jagdausübungsrecht gemäß § 11 BJagdG und einen gültigen Jagdschein besitzt. Willst du auf einem fremden Grundstück jagen, benötigst du die Jagderlaubnis des Grundstückeigentümers.
- Waffengesetz (WaffG): Es regelt den Erwerb, Besitz und das Mitführen von Schusswaffen. Für Jagdwaffen gilt: Ein Erwerb ist nur mit gültigem Jagdschein erlaubt. Ein separater Waffenschein ist nur nötig, wenn du die Waffe außerhalb der Jagd führen willst.
Neben dem BJagdG gelten in jedem Bundesland eigene Landesjagdgesetze und -verordnungen, die Jagdzeiten, Prüfungsordnung und Schonzeiten festlegen. Ergänzend greifen jeweils das Tierschutzgesetz (TierSchG) und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Übrigens: Jagd bedeutet weit mehr als das Erlegen von Wild. Gemäß § 1 BJagdG besteht für Jäger eine Hegepflicht: Lebensräume sollen erhalten, Wildbestände – etwa von Wildschweinen – reguliert und Artenvielfalt gefördert werden.
Weitere Aufgaben sind:
- Wildschäden in Land- und Forstwirtschaft verhindern
- Tierseuchen (z. B. Afrikanische Schweinepest) eindämmen
- Wildunfälle vermeiden
- Invasive Arten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben managen
Welche Jagdscheinarten gibt es?
Es gibt nicht nur den einen Jagdschein – je nach Lebenssituation, Herkunft oder Jagdziel kannst du zwischen mehreren Varianten wählen. Sie unterscheiden sich vor allem in ihrer Gültigkeitsdauer, dem Anwendungsbereich und den Voraussetzungen, die du erfüllen musst.
- Jahresjagdschein: für Einheimische, meist ein oder drei Jahre gültig
- Tagesjagdschein: für kurze Jagdzeiten oder Gäste
- Jugendjagdschein: ab 16 Jahren, nur in Begleitung
- Ausländerjagdschein: für nicht-inländische Jäger
- Falknerjagdschein: für die Beizjagd mit Greifvögeln, ohne Schusswaffe
Mit gültigem Jagdschein darfst du zugelassene Jagdlangwaffen (Büchsen, Flinten, kombinierte Waffen) und in bestimmten Fällen Kurzwaffen zur Fangschussabgabe führen, sofern du die waffenrechtlichen Voraussetzungen erfüllst.
Voraussetzungen und Prüfung: Der Weg zum Jagdschein
Wer einen Jagdschein beantragen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt die persönliche Eignung:
- Mindestalter 18 Jahre (Jugendjagdschein ab 16 Jahren, Kursbeginn ab 15 möglich)
- Zuverlässigkeit und einwandfreies Führungszeugnis
- Geistige und körperliche Tauglichkeit (z. B. keine schweren Suchterkrankungen oder gravierende Sehschwächen)
Einen Jagdschein ohne Prüfung zu erhalten, ist gesetzlich nicht möglich. Laut § 15 Abs. 5 BJagdG muss jeder Bewerber die Jägerprüfung bestehen, bestehend aus:
- Schießprüfung (Büchse, Flinte, ggf. Kurzwaffe)
- schriftlicher Theorieprüfung
- mündlich-praktischer Prüfung durch eine Prüfungskommission
Die meisten Jagdschulen empfehlen dafür eine intensive Jagdscheinvorbereitung, um die umfangreiche Theorie und Praxis sicher zu beherrschen.

Die Ausbildung für den Jagdschein umfasst laut Deutschem Jagdverband (DJV) etwa 180 Unterrichtsstunden – inklusive Theorie, Revierpraxis und Schießübungen.Dafür gibt es Kompaktkurse, die über mehrere Wochen täglich stattfinden, und mehrmonatige Abend- und Wochenendkurse.Unterrichtet werden unter anderem Wildbiologie, Jagdpraxis, Waffenkunde und Lebensmittelrecht.
Übrigens: Manche Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Berlin und Brandenburg erkennen die Ausbildung als berufliche Weiterbildung an und gewähren dafür bezahlte Freistellungstage.
Nach Bestehen der Prüfung kannst du den Jagdschein bei deiner zuständigen Jagdbehörde beantragen.Dazumusst du gemäß § 17 BJagdG auch eine Jagdhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung vorlegen.
Frisch geprüfte Jägerinnen und Jäger schließen sich meist einem Landesjagdverband oder Hegering an. Sie gelten in den ersten drei Jahren als Jungjäger und sammeln praktische Erfahrung im Revier.
Wichtig: Jugendliche mit Jugendjagdschein dürfen nur unter Aufsicht jagen.
Wie viel kostet ein Jagdschein?
Die Kosten und organisatorischen Abläufe können sich zwischen den Bundesländern unterscheiden, da Landesjagdgesetze und Prüfungsordnungen jeweils eigene Vorgaben machen. Der DJV nennt als Durchschnittswert für Kurs und Prüfung 1.500 bis 3.000 Euro, abhängig von Anbieter, Kursform und Prüfungsort.
Neben diesen einmaligen Kosten fallen im Verlauf wiederkehrende Kosten an für:
- Jagdhaftpflichtversicherung
- Jagdscheinverlängerung (mindestens alle drei Jahre)
- Schießstandgebühren, Verbandsbeiträge
- Optional: Ausrüstung
Ohne Jagdschein jagen: Was ist erlaubt – und was nicht?
Grundsätzlich ist gemäß § 15 BJagdG das Jagen ohne Jagdschein verboten. Selbst bei verletztem Wild darfst du nicht eigenmächtig handeln – das ist Sache der Jagdausübungsberechtigten oder der Polizei.
Erlaubt, aber nicht als Jagdausübung, sind:
- unbewaffnete Hilfe bei Treibjagden
- organisatorische oder logistische Unterstützung
- Revierpflege ohne Waffeneinsatz
Für Angeln ohne Angelschein gelten übrigens separate Regeln. Welche das sind, erfährst du hier.

Jagdrechtliche Verstöße: Bußgelder und Konsequenzen
Gemäß § 39 BJagdG sind Verstöße gegen jagdrechtliche Vorschriften Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeld geahndet werden.
Typische Beispiele sind:
- Jagen ohne gültigen Jagdschein: 500 bis 1.500 Euro
- Verstoß gegen Schonzeiten: 50 bis 500 Euro
- Jagd auf fremdem Grund: 100 bis 1.000 Euro
- Unbegleitete Jagd mit Jugendjagdschein: 100 bis 250 Euro
Schwerere Verstöße gelten als Wilderei gemäß § 292 Strafgesetzbuch (StGB) und können mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, in schweren Fällen bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Die Gültigkeit des Jagdscheins sollte immer geprüft werden – ist dein Jagdschein abgelaufen und du gehst trotzdem jagen, droht dir eine Strafe. Auch ein Entzug des Jagdscheins ist möglich, etwa bei Unzuverlässigkeit oder Verstößen gegen das Waffenrecht.
FAQ
- Was kostet ein Jagdschein?
Die Gesamtkosten liegen je nach Bundesland und Kursform meist zwischen 2.000 und 4.000 Euro. Hinzu kommen laufende Ausgaben wie für Versicherung, Verlängerung und Ausrüstung.
- Ab wann darf man einen Jagdschein machen?
Ab 16 Jahren kannst du einen Jugendjagdschein erwerben, der nur in Begleitung gilt. Den regulären Jagdschein gibt es ab 18 Jahren.
- Welche Waffen sind mit Jagdschein erlaubt?
Mit einem gültigen Jagdschein darfst du Langwaffen und bestimmte Kurzwaffen für jagdliche Zwecke erwerben und führen, sofern du auch die waffenrechtlichen Vorschriften erfüllst.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.
