Jäger mit Fernglas auf Hochsitz © iStock.com/Edgar G. Biehle

6. November 2025, 11:27 Uhr

Achtung; das wird teuer Jagd­schein: Kosten, Dauer und wann man ohne ihn jagen darf

Wenn du die Natur liebst, Wildtiere respektierst und Verantwortung übernehmen möchtest, denkst du vielleicht darüber nach, einen Jagdschein zu machen. Doch bevor du einen Jagdschein beantragst, fragst du dich sicher: Was kostet er? Wie lange dauert die Ausbildung? Und darf man überhaupt ohne Jagdschein jagen? Hier erfährst du mehr zu den rechtlichen Grundlagen, den Voraussetzungen und was dich auf dem Weg zum Jagdschein erwartet.

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Jagd­schein, Jagdrecht, Jagd­aus­übungs­recht: Grund­be­grif­fe und Rechtsrahmen

Der Jagdschein ist eine behördliche Erlaubnis, die dich gemäß § 15 Abs. 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG) zur Ausübung der Jagd berechtigt. Mit ihm weist du nach, dass du die notwendige Sachkunde zum Jagen besitzt und ordnungskonform handelst.

Wichtig hierbei ist die rechtliche Abgrenzung zwischen:

  • Jagdrecht: Das steht­ge­mäß § 3 BJagdG auf einer Fläche nur dem Eigen­tü­mer dieses Grund­stücks zu.
  • Jagd­aus­übungs­recht: Die Jagd tat­säch­lich ausüben darfst du als Grund­stück­ei­gen­tü­mer oder als Pächter nur, wenn du das Jagd­aus­übungs­recht gemäß § 11 BJagdG und einen gültigen Jagd­schein besitzt. Willst du auf einem fremden Grund­stück jagen, benötigst du die Jagd­er­laub­nis des Grundstückeigentümers.
  • Waf­fen­ge­setz (WaffG): Es regelt den Erwerb, Besitz und das Mitführen von Schuss­waf­fen. Für Jagd­waf­fen gilt: Ein Erwerb ist nur mit gültigem Jagd­schein erlaubt. Ein separater Waf­fen­schein ist nur nötig, wenn du die Waffe außerhalb der Jagd führen willst.

Neben dem BJagdG gelten in jedem Bundesland eigene Landesjagdgesetze und -verordnungen, die Jagdzeiten, Prüfungsordnung und Schonzeiten festlegen. Ergänzend greifen jeweils das Tierschutzgesetz (TierSchG) und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

Übrigens: Jagd bedeutet weit mehr als das Erlegen von Wild. Gemäß § 1 BJagdG besteht für Jäger eine Hegepflicht: Lebensräume sollen erhalten, Wildbestände – etwa von Wildschweinen – reguliert und Artenvielfalt gefördert werden.

Weitere Aufgaben sind:

  • Wild­schä­den in Land- und Forst­wirt­schaft verhindern
  • Tier­seu­chen (z. B. Afri­ka­ni­sche Schwei­ne­pest) eindämmen
  • Wild­un­fäl­le vermeiden
  • Invasive Arten im Rahmen der gesetz­li­chen Vorgaben managen
Info

Welche Jagd­schein­ar­ten gibt es?

Es gibt nicht nur den einen Jagdschein – je nach Lebenssituation, Herkunft oder Jagdziel kannst du zwischen mehreren Varianten wählen. Sie unterscheiden sich vor allem in ihrer Gültigkeitsdauer, dem Anwendungsbereich und den Voraussetzungen, die du erfüllen musst.

  • Jah­res­jagd­schein: für Ein­hei­mi­sche, meist ein oder drei Jahre gültig
  • Tages­jagd­schein: für kurze Jagd­zei­ten oder Gäste
  • Jugend­jagd­schein: ab 16 Jahren, nur in Begleitung
  • Aus­län­der­jagd­schein: für nicht-inlän­di­sche Jäger
  • Falk­ner­jagd­schein: für die Beizjagd mit Greif­vö­geln, ohne Schusswaffe

Mit gültigem Jagdschein darfst du zugelassene Jagdlangwaffen (Büchsen, Flinten, kombinierte Waffen) und in bestimmten Fällen Kurzwaffen zur Fangschussabgabe führen, sofern du die waffenrechtlichen Voraussetzungen erfüllst.

Vor­aus­set­zun­gen und Prüfung: Der Weg zum Jagdschein

Wer einen Jagdschein beantragen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt die persönliche Eignung:

  • Min­dest­al­ter 18 Jahre (Jugend­jagd­schein ab 16 Jahren, Kurs­be­ginn ab 15 möglich)
  • Zuver­läs­sig­keit und ein­wand­frei­es Führungszeugnis
  • Geistige und kör­per­li­che Taug­lich­keit (z. B. keine schweren Sucht­er­kran­kun­gen oder gra­vie­ren­de Sehschwächen)

Einen Jagdschein ohne Prüfung zu erhalten, ist gesetzlich nicht möglich. Laut § 15 Abs. 5 BJagdG muss jeder Bewerber die Jägerprüfung bestehen, bestehend aus:

  • Schieß­prü­fung (Büchse, Flinte, ggf. Kurzwaffe)
  • schrift­li­cher Theorieprüfung
  • mündlich-prak­ti­scher Prüfung durch eine Prüfungskommission

Die meisten Jagdschulen empfehlen dafür eine intensive Jagdscheinvorbereitung, um die umfangreiche Theorie und Praxis sicher zu beherrschen.

Mann und Frau beim Jagen
© iStock.com/StefaNikolic

Die Ausbildung für den Jagdschein umfasst laut Deutschem Jagdverband (DJV) etwa 180 Unterrichtsstunden – inklusive Theorie, Revierpraxis und Schießübungen.Dafür gibt es Kompaktkurse, die über mehrere Wochen täglich stattfinden, und mehrmonatige Abend- und Wochenendkurse.Unterrichtet werden unter anderem Wildbiologie, Jagdpraxis, Waffenkunde und Lebensmittelrecht.

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Übrigens: Manche Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Berlin und Brandenburg erkennen die Ausbildung als berufliche Weiterbildung an und gewähren dafür bezahlte Freistellungstage.

Nach Bestehen der Prüfung kannst du den Jagdschein bei deiner zuständigen Jagdbehörde beantragen.Dazumusst du gemäß § 17 BJagdG auch eine Jagdhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung vorlegen.

Frisch geprüfte Jägerinnen und Jäger schließen sich meist einem Landesjagdverband oder Hegering an. Sie gelten in den ersten drei Jahren als Jungjäger und sammeln praktische Erfahrung im Revier.

Wichtig: Jugendliche mit Jugendjagdschein dürfen nur unter Aufsicht jagen.

Info

Wie viel kostet ein Jagdschein?

Die Kosten und organisatorischen Abläufe können sich zwischen den Bundesländern unterscheiden, da Landesjagdgesetze und Prüfungsordnungen jeweils eigene Vorgaben machen. Der DJV nennt als Durchschnittswert für Kurs und Prüfung 1.500 bis 3.000 Euro, abhängig von Anbieter, Kursform und Prüfungsort.

Neben diesen einmaligen Kosten fallen im Verlauf wiederkehrende Kosten an für:

  • Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung
  • Jagd­schein­ver­län­ge­rung (min­des­tens alle drei Jahre)
  • Schieß­stand­ge­büh­ren, Verbandsbeiträge
  • Optional: Aus­rüs­tung

Ohne Jagd­schein jagen: Was ist erlaubt – und was nicht?

Grundsätzlich ist gemäß § 15 BJagdG das Jagen ohne Jagdschein verboten. Selbst bei verletztem Wild darfst du nicht eigenmächtig handeln – das ist Sache der Jagdausübungsberechtigten oder der Polizei.

Erlaubt, aber nicht als Jagdausübung, sind:

  • unbe­waff­ne­te Hilfe bei Treibjagden
  • orga­ni­sa­to­ri­sche oder logis­ti­sche Unterstützung
  • Revier­pfle­ge ohne Waffeneinsatz

Für Angeln ohne Angelschein gelten übrigens separate Regeln. Welche das sind, erfährst du hier.

Jäger und Hund in einem Feld
© iStock.com/JMichl

Jagd­recht­li­che Verstöße: Bußgelder und Konsequenzen

Gemäß § 39 BJagdG sind Verstöße gegen jagdrechtliche Vorschriften Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeld geahndet werden.

Typische Beispiele sind:

  • Jagen ohne gültigen Jagd­schein: 500 bis 1.500 Euro
  • Verstoß gegen Schon­zei­ten: 50 bis 500 Euro
  • Jagd auf fremdem Grund: 100 bis 1.000 Euro
  • Unbe­glei­te­te Jagd mit Jugend­jagd­schein: 100 bis 250 Euro

Schwerere Verstöße gelten als Wilderei gemäß § 292 Strafgesetzbuch (StGB) und können mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, in schweren Fällen bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Die Gültigkeit des Jagdscheins sollte immer geprüft werden – ist dein Jagdschein abgelaufen und du gehst trotzdem jagen, droht dir eine Strafe. Auch ein Entzug des Jagdscheins ist möglich, etwa bei Unzuverlässigkeit oder Verstößen gegen das Waffenrecht.

FAQ

  • Was kostet ein Jagdschein?

Die Gesamtkosten liegen je nach Bundesland und Kursform meist zwischen 2.000 und 4.000 Euro. Hinzu kommen laufende Ausgaben wie für Versicherung, Verlängerung und Ausrüstung.

  • Ab wann darf man einen Jagd­schein machen?

Ab 16 Jahren kannst du einen Jugendjagdschein erwerben, der nur in Begleitung gilt. Den regulären Jagdschein gibt es ab 18 Jahren.

  • Welche Waffen sind mit Jagd­schein erlaubt?

Mit einem gültigen Jagdschein darfst du Langwaffen und bestimmte Kurzwaffen für jagdliche Zwecke erwerben und führen, sofern du auch die waffenrechtlichen Vorschriften erfüllst.

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