Internetnutzer sollten gut auf ihre persönlichen Daten achtgeben Astarot, Fotolia

26. April 2017, 14:58 Uhr

Soziales Netzwerk reicht Wider­spruch ein Facebook darf WhatsApp-Daten vorerst nicht nutzen

Das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg hat entschieden, dass Facebook zunächst nicht ohne Weiteres die personenbezogenen Daten deutscher WhatsApp-User nutzen darf. Gelöscht werden muss aber vorerst nichts.

Probleme mit dem Datenschutz? Hier finden Sie kompetente Hilfe. >>

WhatsApp will per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten an Facebook weitergeben

Vor rund zwei Jahren kaufte Facebook den Messenger-Dienst WhatsApp für 19 Milliarden US-Dollar. Kurz darauf verkündete WhatsApp, dass Telefonnummern und weitere Daten an das soziale Netzwerk weitergegeben werden sollen, sodass Facebook unter anderem präzisere Freundesvorschläge für seine Nutzer machen kann. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar untersagte dies Facebook im vergangenen September, da laut Casper nach deutschem Recht weder eine Rechtsgrundlage für die Weitergabe der personenbezogenen Daten bestünde, noch wirksame Einwilligungen der WhatsApp-User eingeholt wurden. Er forderte, dass Facebook die von WhatsApp bereits erhaltenen Daten deutscher Nutzer löschen müsse und fortan keine Daten mehr erheben dürfe. Das VG Hamburg gab Casper teilweise Recht und differenzierte in seinem Beschluss (AZ 12 E 5912/16).

Facebook darf Daten nicht nutzen, muss diese aber auch nicht löschen

Das VG Hamburg entschied, dass das soziale Netzwerk die vom Messenger-Dienst erhaltenen Daten zwar noch nicht löschen müsse, diese aber auch nicht ohne Einwilligung der Nutzer verwenden dürfe. Die Löschung der Daten und die von Casper ebenfalls geforderte Dokumentation dieser Löschung sei aufgrund eines formalen Fehlers nicht sofort vollziehbar. Facebook reichte Widerspruch gegen den Beschluss des Gerichts ein.

RechtsschutzGenerell ist nicht klar, ob in dem Fall deutsches Datenschutzrecht zur Anwendung kommt und ob der Datenschutzbeauftragte überhaupt gegen Facebook vorgehen darf. Der Fall ist daher noch nicht abgeschlossen. Sollte sich herausstellen, dass deutsches Recht hier greifen würde, könnten die Anordnungen Caspars womöglich durchgesetzt werden und wären rechtmäßig. Dies ließ das Gericht durchblicken.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.