
22. Oktober 2025, 14:38 Uhr
Achtung, das wird teuer Schulpflicht in Deutschland: Wo sie bis wann gilt und ob es Ausnahmen gibt
Dein Kind will nicht mehr in die Schule, weil es sich dort nicht wohlfühlt. Oder es will die Schule abbrechen und lieber eine Ausbildung starten. Was gilt in solchen Fällen für die Schulpflicht? Bis wann greift sie und ab welchem Alter können Jugendliche die Schule verlassen? Welche gesetzlichen Regelungen gelten und ob in Deutschland Homeschooling eine Alternative darstellt, erfährst du hier.
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Schulpflicht in Deutschland: Rechtliche Grundlagen
In Deutschland wurde die Schulpflicht 1919 verpflichtend eingeführt und gilt bis heute. Grundsätzlich wird zwischen Vollzeitschulpflicht und Teilzeitschulpflicht unterschieden:
- Vollzeitschulpflicht: Besuch der Grundschule und einer weiterführenden Schule (Haupt-, Real-, Gesamtschule oder Gymnasium)
- Teilzeit- bzw. Berufsschulpflicht: Besuch einer Berufsschule, um eine Ausbildung zu absolvieren
Die allgemeine Schulpflicht ist nicht im Grundgesetz (GG) verankert, wird jedoch in den jeweiligen Landesschulgesetzen der Bundesländer (SchulG) gesetzlich geregelt. Das heißt auch: Jedes Bundesland entscheidet individuell, wie viele Jahre Kinder zur Schule gehen müssen bzw. wann ihre Schulzeit beginnen und enden soll.
Generell gilt: In den meisten Bundesländern müssen Kinder ab dem sechsten Lebensjahr zur Schule gehen. Allerdings wird das konkrete Alter beim Stichtag der Einschulung individuell berücksichtigt. So kann es sein, dass ein Kind bereits mit fünf Jahren (kurz vor dem sechsten Geburtstag) oder erst mit sieben Jahren eingeschult wird.
Wichtig zu wissen: Eine Verletzung der Schulpflicht kann eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen. Welche Bußgelder und Strafen in welchem Bundesland gelten, liest du weiter unten.
Gibt es Länder ohne Schulpflicht?
Tatsächlich gibt es Länder, in denen der Gang zur Schule nicht verpflichtend ist. Statt einer Schulpflicht herrscht dort meist eine Unterrichts- bzw. Lernpflicht. Das heißt, Kinder müssen unterrichtet werden – wo ist dabei nebensächlich. Das sogenannte Homeschooling ist erlaubt, also der Unterricht zuhause. Eine Alternative stellt auch Online-Unterricht dar.
- In Kanada, Australien, Neuseeland und den USA gilt eine Unterrichtspflicht. Homeschooling ist erlaubt.
- Zu den europäischen Ländern, in denen zuhause unterrichtet werden darf, gehören z. B. Österreich, die Niederlande, Dänemark, Spanien und Italien.
Reglementiert ist der Unterricht meist trotzdem – so müssen Kinder, die zuhause oder online unterrichtet werden, oftmals regelmäßig Prüfungen an einer staatlichen Schule ablegen. Entscheidend ist, dass Kinder eine angemessene Bildung erhalten. So ganz ohne Regeln und Vorgaben funktioniert das aber nicht.
Wie lange gilt die Schulpflicht in Deutschland?
In der Regel sollen Kinder und Jugendliche zwölf Jahre lang zur Schule gehen. Dabei legen die meisten Bundesländer eine Vollzeitschulpflicht von neun bis zehn Jahren fest, auf die zwei bis drei Jahre eine Berufsschulpflicht (Teilzeitschulpflicht) folgen kann.
Entscheiden sich Jugendliche zum Beispiel, nach der 9. oder 10. Klasse nicht länger zur weiterführenden Schule zu gehen, sondern eine Ausbildung zu beginnen, müssen sie eine Berufsschule besuchen. Üblicherweise dauert die Berufsschulpflicht drei Jahre und endet mit dem Abschluss der Ausbildung. Dies deckt sich dann ungefähr mit der Schulpflicht von zwölf Jahren.
In den Landesschulgesetzen wird die Schulpflicht (Vollzeit/Teilzeit) unterschiedlich ausformuliert. Beispiele aus einigen Landesschulgesetzen:
Bundesland | Dauer der Schulpflicht | Stichtag Einschulung |
Bayern | 12 Jahre, davon 9 Jahre Vollzeitschulpflicht | 30. September |
Berlin | 10 Jahre Vollzeitschulpflicht + Ausbildung | 30. September |
Hessen | 9 Jahre Vollzeitschulpflicht + Ausbildung | 30. Juni |
Niedersachsen | 9 Jahre Vollzeitschulpflicht + Ausbildung | 30. September |
Nordrhein-Westfalen | 10 Jahre Vollzeitschulpflicht + Ausbildung | 30. September |
Schleswig-Holstein | 9 Jahre Vollzeitschulpflicht + 1 Jahr Berufsschulpflicht | 30. Juni |
Meist dauert die Schulpflicht bis zu einem Alter von ca. 18 Jahren an. Aber auch hier gilt: Je nach Alter eines Kindes bei der Einschulung, kann die Schulpflicht auch vor oder nach dem 18. Geburtstag enden.

Gibt es Ausnahmen von der Schulpflicht?
Ja, es gibt mehrere Umstände, die eine Ausnahme von der Schulpflicht rechtfertigen:
- Geistige, körperliche oder seelische Behinderung: Wenn es einem Kind aufgrund seiner Behinderung nicht möglich ist, eine reguläre oder eine Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt zu besuchen.
- Vorrübergehende Schulunfähigkeit: In manchen Fällen kann die Einschulung um ein Jahr verschoben werden, wenn ein Kind zwar bereits schulpflichtig, aber noch nicht schulfähig ist.
In beiden Fällen braucht es ein Attest bzw. Gutachten. Während bei Kindern, die lediglich ein Jahr später eingeschult werden sollen, ein schulärztliches Gutachten ausreicht, ist der Antrag auf gänzliche Schulbefreiung mit größeren Hürden verbunden. Wann eine Schul- bzw. Bildungsunfähigkeit bescheinigt wird und was dafür getan werden muss, findet sich in den entsprechenden Regelungen der Bundesländer.
Wichtig zu wissen: Einfach so einen Antrag auf Befreiung von der Schulpflicht kann in der Regel nicht gestellt werden. Mögliche Gründe wie etwa Mobbing in der Schule, Auseinandersetzungen mit dem Lehrpersonal oder mit dem Schulbesuch zusammenhängender (psychischer) Stress reichen als Gründe nicht aus.
So entschied auch das Verwaltungsgericht Minden in einem jahrelangen Rechtsstreit. Eine Jugendliche hatte sich wegen Problemen in der Schule wiederholt geweigert, zur Schule zu gehen. Die Klage der Eltern gegen die Schulpflicht wurde abgewiesen, da das Gericht keine konkreten Gründe sah, dass das Kindeswohl der Schülerin in der Schule beeinträchtigt würde (AZ 8 K 2103/19). Den Eltern wurde ein Strafgeld auferlegt und sie mussten die Gerichtskosten tragen.
Befreiung von der Schulpflicht wegen Auslandsaufenthalt?
Prinzipiell ist es möglich, ein Kind wegen eines Auslandsaufenthaltes für eine gewisse Dauer von der Schulpflicht zu befreien. Dies ist allerdings nur unter strengen Vorgaben möglich und muss formell bei der jeweiligen Schule beantragt werden. Die Rahmenbedingungen und Fristen legen wiederum die Landesschulgesetze fest.
Grundsätzlich gilt:
- Eine reine Urlaubsreise gilt nicht als Auslandsaufenthalt und stellt keinen Grund für eine Befreiung dar.
- Es muss ein wichtiger Grund vorliegen, wie etwa ein beruflich bedingter Umzug der Eltern.
- Meist muss die Schulpflicht dann an einer Schule im Ausland erfüllt werden oder das Kind holt den Schulstoff nach der Rückkehr nach Deutschland auf. Oft ist auch das Wiederholen einer Klasse vonnöten.
Strafen und Bußgeld bei Verletzung der Schulpflicht
Je nach Bundesland, in dem du wohnst, kann eine Verletzung der Schulpflicht unterschiedlich hohe Bußgelder nach sich ziehen:
Bundesland | Bußgeld |
Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein | bis 1.000 Euro |
Sachsen | bis 1.250 Euro |
Rheinland-Pfalz, Thüringen | bis 1.500 Euro |
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern | bis 2.500 Euro |
Wichtig zu wissen: Bei einem Bußgeld bleibt es mancherorts nicht. In einigen Bundesländern ist bei einer Verletzung der Schulpflicht eine Ahndung als Straftat möglich und kann zusätzlich mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft werden. Das gilt zum Beispiel in folgenden Bundesländern: Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland.
Bevor du also eigenmächtig entscheidest, dein Kind nicht mehr in die Schule zu schicken, solltest du dir der rechtlichen Konsequenzen bewusst sein.
Du hast bereits Ärger mit den Schulbehörden? Dann solltest du dich rechtlich beraten lassen.
FAQ
- Was bedeutet Schulpflicht?
Schulpflicht bedeutet, dass Kinder ab und bis zu einem gewissen Alter in einer Schule unterrichtet werden müssen. In Deutschland gilt grundsätzlich eine Schulpflicht, wohingegen in manch anderen Ländern lediglich eine Unterrichtspflicht herrscht – hier können Kinder auch außerhalb einer Schule, z. B. zuhause unterrichtet werden.
- Wie viele Jahre gilt die Schulpflicht?
In Deutschland gilt grundsätzlich eine zwölfjährige Schulpflicht, die entweder zwölf Jahre an Grundschule und weiterführender Schule abgeleistet wird (Vollzeitschulpflicht) oder aber neun bis zehn Jahre an einer normalen Schule und zwei bis drei Jahre an einer Berufsschule (Teilzeitschulpflicht).
- Wo gibt es keine Schulpflicht?
In Ländern wie z. B. Kanada, den USA, Österreich, Dänemark und den Niederlanden gibt es statt der Schulpflicht eine Unterrichtspflicht. Das heißt, dass Kinder grundsätzlich unterrichtet werden müssen, dies aber auch zuhause oder online passieren kann.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.