Unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch Photographee.eu, Fotolia

22. Dezember 2015, 11:18 Uhr

Kinderwunsch, Religion, Schulden Uner­laub­te Fragen im Vorstellungsgespräch

Als Bewerber auf einen Job möchten Sie verständlicherweise den besten Eindruck machen. Manche Fragen im Vorstellungsgespräch müssen Sie nicht wahrheitsgemäß beantworten. Unerlaubte Fragen drehen sich häufig um Ihr Privatleben. Bei der Antwort sollten Sie grundsätzlich souverän reagieren.

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Diese Fragen im Vor­stel­lungs­ge­spräch sind unzulässig

Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist festgelegt, dass Ihnen bestimmte Fragen im Vorstellungsgespräch nicht gestellt werden dürfen. Dazu zählen grundsätzlich Fragen zur Familienplanung, zur Religionszugehörigkeit, zu Ihren Krankheiten, Schulden und Vorstrafen sowie zur sexuellen Orientierung oder Zugehörigkeit zu politischen Parteien oder Gewerkschaften. Besonders bei jüngeren Frauen fragen Personaler beispielsweise manchmal, wie es mit Hochzeitsplänen oder dem Kinderwunsch aussieht. Der Personaler kann zwar juristisch nicht dafür belangt werden, dass er Ihnen eine solche Frage gestellt hat – Sie müssen sie jedoch nicht wahrheitsgemäß beantworten und können laut AGG auch nach einer Anstellung nicht belangt werden, wenn sich herausstellt, dass Sie nicht die Wahrheit gesagt haben.

In bestimm­ten Jobs können Fragen erlaubt sein

Bei bestimmten Jobs können allerdings Fragen im Vorstellungsgespräch erlaubt sein, die ansonsten nicht erlaubt wären – und zwar dann, wenn die Information direkt mit der Tätigkeit zu tun hat. Der Arbeitgeber hat dann ein sogenanntes berechtigtes Interesse an der Information. Wenn Sie sich als Kassierer oder Bankangestellter bewerben, müssen Sie dem Personaler wahrheitsgemäß beantworten, ob Sie wegen Diebstahls oder Veruntreuung vorbestraft sind. Wer in seinem Job mit Lebensmitteln in Berührung kommt, muss in der Regel ein Gesundheitszeugnis abgeben und damit den Arbeitgeber über bestimmte Erkrankungen informieren. Bewerben Sie sich bei einer politischen Partei, einer Kirche oder einer Gewerkschaft, können Fragen nach entsprechender Zugehörigkeit ebenfalls erlaubt sein.

So reagieren Sie richtig auf uner­laub­te Fragen

Auf unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch sollten Sie immer souverän reagieren – auch, wenn Sie wissen, dass Ihnen der Personaler diese eigentlich gar nicht stellen darf. Weisen Sie ihn nicht darauf hin und reagieren Sie nicht empört. Stattdessen sollten Sie sachlich bleiben und so knapp wie möglich antworten. Als Frau können Sie die Frage nach einem Kinderwunsch grundsätzlich verneinen und auch darauf hinweisen, dass Sie sich darin mit Ihrem Partner einig sind. Sollten Sie nach dem Stellenantritt trotzdem schwanger werden, darf Ihr Arbeitgeber Ihnen dies nicht vorwerfen – denn schließlich hätte er von vornherein nicht danach fragen und die Antwort nicht als Entscheidungsgrundlage heranziehen dürfen.

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