
15. September 2015, 11:22 Uhr
Die schönsten Tage im Leben Sonderurlaub bei Hochzeit und Geburt: Diese Regelungen gelten
Obwohl es die schönsten Tage im Leben sind, haben sie mit Erholung häufig wenig zu tun. Sonderurlaub bei Hochzeit oder Geburt des eigenen Kindes steht Arbeitnehmern grundsätzlich zu. Doch es liegt am Chef, wie lange er Sie von der Arbeit freistellt. Unter Umständen kann dieser sogar im Arbeitsvertrag das Recht auf bezahlten Sonderurlaub einschränken. Folgende Regelungen sollten Sie kennen.
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Sonderurlaub bei Hochzeit und Geburt ist die Regel – aber keine Pflicht
Der Sinn von Urlaubstagen ist es, dass sich Arbeitnehmer erholen und neue Energie tanken. Bei außergewöhnlichen persönlichen Ereignissen – auch wenn sie ein Grund zur Freude sind – tritt dieser Erholungseffekt nicht immer ein.
Bezahlter Sonderurlaub bei Hochzeit und Geburt wird grundsätzlich durch § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sichergestellt. Danach muss der Arbeitgeber eine vorübergehende Verhinderung vergüten, wenn sie "für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" besteht, der Beschäftigte "durch einen in seiner Person liegenden Grund" nicht zum Dienst antreten kann und dies "ohne sein Verschulden" geschieht. Der Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag jedoch das Recht auf bezahlten Sonderurlaub bei Hochzeit und Geburt ausschließen.
So können Sie dennoch zu den freien Tagen kommen
In diesem Fall lohnt sich ein Blick in die Betriebsvereinbarung oder den Tarifvertrag, falls diese in Ihrer Firma gelten. Wenn darin das Recht auf bezahlten Sonderurlaub bei Hochzeit und Geburt festgehalten ist, kann der Arbeitgeber es nicht außer Kraft setzen. Ein Berufs-Rechtsschutz kann Ihnen helfen, zu Ihrem Recht zu kommen.
Bedenken Sie jedoch: Für eine zukünftige Zusammenarbeit sollten Sie Streit mit dem Chef vermeiden. Suchen Sie zunächst das Gespräch. In der Regel legen Vorgesetzte den schönsten Tagen im Leben Ihrer Angestellten keine Steine in den Weg. Kündigen Sie das Ereignis – den Hochzeitstag oder den voraussichtlichen Geburtstermin – frühzeitig an, sodass sich Chef und Kollegen auf Ihren Ausfall einstellen können.
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