
23. Mai 2017, 10:12 Uhr
Katze zugelaufen Katze zugelaufen: Das Fundtier unbedingt melden
Egal, wie wohl sich das Tier bei Ihnen fühlt: Wenn Ihnen eine Katze zugelaufen ist, dürfen Sie sie nicht einfach behalten, sondern müssen die Behörden informieren. Andernfalls machen Sie sich womöglich strafbar. Denn ein Haustier zählt als Eigentum.
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Wann gilt eine Katze als zugelaufen?
Ein Haustier gilt vor dem Gesetz ebenso als Eigentum wie ein Auto oder ein Regenschirm. Und wenn Sie etwas finden, das Ihnen nicht gehört, dürfen Sie es nicht einfach behalten, sondern müssen es den örtlichen Behörden melden.
Nur weil Ihnen eine Katze in freier Wildbahn begegnet und nicht mehr von Ihrer Seite weicht oder das Tier regelmäßig Ihre Terrasse besucht, heißt das nicht zwingend, dass die Ihnen die Katze zugelaufen ist. Viele Hauskatzen haben Freigang und unternehmen weite Touren oder regelmäßige Besuche bei den Nachbarn. Da Katzen oft keine Halsbänder tragen, ist auf den ersten Blick manchmal schwer erkennbar, ob es sich um jemandes Haustier oder um einen echten Streuner handelt. Ein Tierarzt kann überprüfen, ob die zugelaufene Katze mit einem Chip oder einer Tätowierung registriert ist. Ist die Katze aber sehr dünn oder ungepflegt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich um ein herrenloses Tier handelt. Herrenlose Dinge dürfen Sie sich aneignen. Aber auch bei hilfsbedürftigen Tieren müssen Sie die Behörden informieren, da Sie nicht sicher wissen können, ob es nicht doch einen Besitzer gibt.
Was tun, wenn Ihnen eine Katze zugelaufen ist?
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, informieren Sie das Fundbüro und die Polizei. Darüber hinaus ist es sinnvoll, das Tier auch beim Tierschutz oder im Tierheim zu melden. Denn ein etwaiger Besitzer wird sich möglicherweise an diese Stellen wenden, wenn er sein Haustier vermisst. Haben Sie das getan, dürfen Sie das Tier auch bei sich zu Hause pflegen und müssen es nicht zwangsläufig im Tierheim abgeben. Hat sich sechs Monate nach dem Fund noch kein Halter gemeldet, geht die Katze offiziell in Ihr Eigentum über.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.