Jobsahring: Mann im Karo-Hemd und brünette Frau schauen auf einen Computer-Bildschirm contrastwerkstatt, Fotolia

18. Juni 2015, 11:36 Uhr

Alternative zu Teilzeit Job­sha­ring: Wenn der Arbeits­platz geteilt wird

Heute du, morgen ich: Jobsharing beschreibt ein auf Teilzeit basierendes Arbeitszeitmodell, bei dem zwei oder mehr Arbeitnehmer eine Vollzeitstelle eigenverantwortlich untereinander aufteilen. Während Jobsharing in Ländern wie der Schweiz oder den Niederlanden bereits ein großes Thema in den Betrieben ist, kommt das Arbeitszeitmodell hierzulande bislang kaum zum Einsatz: Laut "Zeit"-Informationen setzen gerade mal 15 bis 20 Prozent der deutschen Unternehmen das Modell Arbeitsplatzteilung um. Dabei können sowohl Mitarbeiter als auch Arbeitgeber vom Jobsharing profitieren. Übrigens: Bei Ärger mit Chef oder Kollegen kann ein Berufs-Rechtsschutz hilfreich sein.

Teilzeit, doch immer noch Vollzeit Probleme? Lassen Sie sich das nicht gefallen. >>

Diese Vorteile bietet Ihnen Jobsharing

Bei der Arbeitsplatzteilung wird eine Vollzeitstelle mit zwei Personen besetzt. Das bedeutet Teamarbeit, denn beide Personen verantworten die Stelle gemeinsam – teilen sich entsprechend Aufgaben und Zeit selbstständig untereinander auf. Ein Beispiel: Ist Ihr Jobsharing-Kollege vorübergehend zeitlich flexibler, während Sie phasenweise viel mit Ihrer Familie zu tun haben, können Sie sich in puncto Arbeitsintensität gegenseitig entlasten. Es kommen sicher auch mal wieder Zeiten, in denen Sie sich bei Ihrem Kollegen revanchieren können. Dies zeigt, wie flexibel das Arbeitszeitmodell sein kann. Jedoch gilt: Kommunikation, eigenverantwortliche Organisation sowie Planung ist beim Jobsharing das A und O, damit die Anforderungen an die Stelle ohne Probleme erfüllt werden können.

Auch Unter­neh­men können von Arbeits­platz­tei­lung profitieren

Jobsharing sei Dank müssen Stellen nicht anteilig gesplittet werden und mit zwei unabhängig voneinander arbeitenden Mitarbeitern besetzt werden, wenn ein Angestellter von Vollzeit in Teilzeit wechseln möchte. Außerdem können Unternehmen Fachkräfte langfristig motivieren und an sich binden, wenn sie Jobsharing erlauben und so auf die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter nach mehr zeitlicher Flexibilität eingehen. Die Teamarbeit kann sich zudem positiv auf Kreativität und Inspiration auswirken und so produktive Ergebnisse zu Tage fördern.

Job­sha­ring im Spiegel des Arbeitsrechts

Auch wenn die Stelle geteilt wird, schließt jeder Jobsharing-Mitarbeiter einen eigenen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber – zwischen Mitarbeitern besteht keine Rechtsbeziehung. Das Gehalt wird geteilt, die Arbeitszeit legen die Jobsharer untereinander selbstständig fest. Sollte es hier zu keiner Einigung kommen, ist der Arbeitszeitplan durch den Arbeitgeber zu bestimmen. Dasselbe gilt bei Urlaubsfragen – der Anspruch auf Urlaub orientiert sich, ähnlich wie bei Teilzeit, an dem Verhältnis der geleisteten Arbeit zur Vollzeitarbeit.

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