Geschenke an Mitarbeiter: Worauf ist dabei zu achten? © iStock.com/dikushin

7. Dezember 2023, 16:28 Uhr

Darf ich eigentlich? Geschenke an Mit­ar­bei­ter: Das gilt für Arbeit­ge­ber und Arbeitnehmer

Geschenke an Mitarbeiter können eine nette Geste sein – oder ein Versuch der Bestechung. Zudem gibt es Freigrenzen, an die sich Arbeitgeber bei Geschenken an Angestellte halten müssen. Bis zu welchem Betrag Geschenke vom Chef als steuerfrei gelten und weitere Regelungen zu Betriebsausgaben, liest du hier.

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Grauzone: Geschenk oder Bestechung?

Geschenke an Mitarbeiter drücken in der Regel die Zufriedenheit eines Unternehmens mit der Leistung seiner Beschäftigten aus. Gegen derartige Zuwendungen zusätzlich zu Lohn oder Gehalt ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Es sei denn, es kommt dabei der Verdacht der Bestechung auf. Das kann vor allem passieren, wenn die Geschenke nicht vom eigenen Arbeitgeber kommen, sondern beispielsweise von einem anderen Unternehmen.

Gemäß § 299 Strafgesetzbuch (StGB) handelt es sich immer dann um Bestechung, wenn von den Beschenkten im Gegenzug eine bestimmte Leistung erwartet wird. Ist dies der Fall, droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

INFO

Es gibt kein Recht auf Geschenke

In einem Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht Köln klagte ein Angestellter gegen seinen Arbeitgeber, der auf der Weihnachtsfeier Tablets an alle anwesenden Mitarbeiter verschenkt hatte. Der klagende Angestellte war der Feier krankheitsbedingt ferngeblieben und erhielt kein Gerät.

Das Arbeitsgericht Köln wies die Klage jedoch mit der folgenden Argumentation ab: Der Chef wollte Engagement außerhalb der Arbeitszeit im Rahmen der Weihnachtsfeier belohnen und durfte deshalb anwesende und abwesende Mitarbeiter unterschiedlich behandeln. Laut Gericht gäbe es demnach kein Recht auf Geschenke (AZ 3 CA 1819/13).

Wie hoch dürfen Geschenke an Mit­ar­bei­ter sein?

Ob es um eine Bestechung beziehungsweise Vorteilsannahme geht, hängt auch mit dem Wert der Geschenke an die Arbeitnehmer zusammen. Eine konkrete Grenze legt das Gesetz allerdings nicht fest. Hier kommt es also auf den Einzelfall an. Dabei ist außerdem zu berücksichtigen, wie viel Entscheidungsgewalt die beschenkten Mitarbeiter im Rahmen ihrer beruflichen Position haben – denn je höher die Position, desto eher steht der Verdacht von Bestechung im Raum.

Um Korruptionsvorwürfe zu umgehen, führen viele Arbeitgeber sogenannte Compliance-Richtlinien ein, die unter anderem bestimmen, wie Mitarbeiter mit Geschenken von Geschäftspartnern umgehen sollen. Oftmals werden Höchstwerte festgelegt, bis zu denen Angestellte Präsente annehmen dürfen. Doch auch grundsätzliche Verbote, Geschenke anzunehmen, sind rechtlich erlaubt.

Tipp: Wenn du ein teures Geschenk von einem Geschäftspartner erhältst, bist du gut beraten, mit deinem Vorgesetzten darüber zu reden, ob du dieses annehmen darfst oder ablehnen solltest. So sind alle Beteiligten auf der sicheren Seite. Andernfalls kann dir sogar eine Abmahnung oder Kündigung drohen. Je nach Berufsgruppe dürfen Angestellte wie zum Beispiel Beamte und Richter darüber hinaus nicht einmal kleine Geschenke wie etwa Kugelschreiber ohne vorherige Genehmigung annehmen (§ 331 StGB).

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Wann sind Geschenke an Mit­ar­bei­ter steuerfrei?

Auch steuerliche Fragen spielen für Unternehmen hinsichtlich des Wertes von Geschenken an die eigene Belegschaft eine Rolle. Wann also ist ein Geschenk steuer- und sozialversicherungsfrei?

Ein wichtiger Punkt sind hier sogenannte Sachzuwendungen wie geldwerte Vorteile in Form von Waren oder Dienstleistungen – zum Beispiel: Gutscheinkarten, Jobtickets, die Beteiligung des Arbeitgebers an Unterkunftskosten oder Zuschüsse zur Kinderbetreuung.

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Diese Zuwendungen dürfen monatlich nicht teurer als 50 Euro sein, denn bis zu diesem Betrag greift die Sachzuwendungsfreigrenze. Bei Geschenken, die diesen Wert übersteigen, muss der gesamte Wert versteuert werden. Das betrifft auch sogenannte Aufmerksamkeiten, also Geschenke an Mitarbeiter zu persönlichen Anlässen wie Geburtstage oder Hochzeiten, die mehr als 60 Euro (Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer) kosten.

Unternehmen können Geschenke in diesem Rahmen an ihre Arbeitnehmer vollständig als Betriebsausgaben geltend machen. Unterhalb dieser Freigrenze sind Aufmerksamkeiten steuerfrei.

Achtung: Bargeld als Geschenk an Arbeitnehmer gilt hingegen nicht als Sachzuwendung.

Wann greift die Lohn­steu­er­pau­scha­lie­rung nach § 37b EStG?

Sachzuwendungen oberhalb der Freigrenze sind komplett zu versteuern. Unter Umständen lässt sich hier allerdings die Pauschalbesteuerung gemäß § 37b Einkommensteuergesetz (EStG) anwenden. Und zwar dann, wenn die Sachzuwendungen zusätzlich zum normalen Lohn oder Gehalt gewährt werden. In dem Fall wird für sie ein Steuersatz von 30 Prozent fällig.

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