Druckkündigung: Welche Voraussetzungen gelten? levelupart, Fotolia

30. November 2015, 10:12 Uhr

Arbeitgeber unter Druck Druck­kün­di­gung: Welche Vor­aus­set­zun­gen gelten?

Eine Druckkündigung liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber von Dritten unter Druck gesetzt wird, einem bestimmten Mitarbeiter zu kündigen. Das können andere Mitarbeiter oder auch Kunden sein, mit denen es zu Konflikten gekommen ist. Im äußersten Fall fordern diese vom Arbeitgeber, dass der betreffende Mitarbeiter entlassen wird. Das sollten Sie beachten, wenn Ihr Arbeitgeber eine Druckkündigung aussprechen will.

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Wann eine Druck­kün­di­gung vorliegt

Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (6 AZR 420/12 – Rn 37) handelt es sich um eine Druckkündigung, wenn Dritte die Entlassung eines Angestellten von seinem Arbeitgeber verlangen und er diesem Druck nachkommt. Das kann der Fall sein, wenn Mitarbeiter nicht mit einem bestimmten Kollegen zurechtkommen oder wenn Kunden sich von dem Angestellten beleidigt fühlen. Zentral für die Druckkündigung ist auch, dass dem Arbeitgeber Nachteile drohen, wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt. Auf Mitarbeiterseite können zum Beispiel Streiks oder Eigenkündigungen angedroht werden. Kunden stellen möglicherweise in Aussicht, die Geschäftsbeziehungen abzubrechen, wenn die betreffende Person nicht entlassen wird.

Echte und unechte Druckkündigung

Im Arbeitsrecht wird zwischen der echten und der unechten Druckkündigung unterschieden. Unecht ist sie dann, wenn zwar eine Aufforderung von Dritten vorliegt, der Arbeitnehmer sich aber wirklich ein Fehlverhalten geleistet hat, das eine Kündigung rechtfertigt. Dann erfolgt die Kündigung aus personen- oder verhaltensbedingten Gründen und der Druck ist nur der Auslöser dafür. Bei einer echten Druckkündigung liegt objektiv betrachtet kein Grund vor, den Arbeitnehmer zu entlassen, also kein Fehlverhalten seinerseits, das diesen Schritt erforderlich macht. Möglicherweise ist der betreffende Mitarbeiter nur Opfer von Mobbing geworden. Wenn aber Druck auf den Arbeitgeber ausgeübt wird und er die drohenden Nachteile vermeiden möchte, kann er in dieser Situation aus betriebsbedingten Gründen kündigen.

Recht­li­che Schritte gegen eine Druckkündigung

Vor einem Arbeitsgericht haben Mitarbeiter oft gute Chancen, dass die ausgesprochene Druckkündigung als rechtswidrig angesehen wird. Denn sie darf nur als letztes Mittel eingesetzt werfen: Vorher muss der Arbeitgeber versuchen, zwischen den Fronten zu vermitteln. Außerdem muss er nachweisen, dass ihm erhebliche wirtschaftliche Nachteile drohen, wenn er dem Angestellten nicht kündigt. Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen, vor dem Arbeitsgericht Recht zu bekommen.

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