Ein Volontariat ist eine journalistische Grundausbildung tortoon, Fotolia

13. Oktober 2017, 10:34 Uhr

Ausbildung oder Ausbeutung? Volon­ta­ri­at: Gehalt, Arbeits­ver­trag und Co.

"Volontariat" ist ein Begriff, der oft ungenau und gern synonym zu "Praktikum" verwendet wird. Eigentlich beschreibt er aber eine journalistische Grundausbildung, in der die Volontäre das Handwerkszeug erwerben, um später im Verlagswesen, bei Medienagenturen oder Funk und Fernsehen zu arbeiten. Üblicherweise dauert ein Volontariat zwei Jahre.

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Arbeits­ver­trag und Probezeit im Volontariat

Ein Volontariat hat meist den zeitlichen Umfang einer Vollzeitstelle. Spätestens nach einem Monat haben Sie laut § 2 Nachweisgesetz (NachwG) einen Anspruch darauf, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Arbeitsvertrag aushändigt. Bestehen Sie darauf, um klare Verhältnisse zu haben und Streit zu vermeiden.

Volontäre sind journalistische Lehrlinge. Wenngleich diese Ausbildung nicht gesetzlich reguliert ist, gilt dennoch das Berufsbildungsgesetz (BBiG): Nach § 20 BBiG darf die Probezeit im Volontariat ein bis vier Monate dauern. Während dieser Zeit können Arbeitgeber und Volontär zum Monatsende kündigen. Nach Ablauf der Probezeit können nur noch die Volontäre das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beenden – es sei denn, der Arbeitgeber kann gewichtige Gründe für eine Kündigung vorbringen (§ 22 BBiG).

Gehalt und Urlaubs­an­spruch im Volontariat

Rechtsschutz

Das Gehalt für ein Volontariat ist in der Regel geringer als für eine reguläre Stelle. Die Begründung dafür ist häufig, dass die Volontäre noch lernen. Ein gänzlich unbezahltes Volontariat ist in der Regel aber als unseriös einzustufen. Einen gesetzlichen Mindestlohn für Volontäre gibt es derzeit nicht; lediglich, wenn Sie Ihr Volontariat in einer Branche mit Tarifvertrag absolvieren, können Sie konkrete Ansprüche geltend machen.

Der Bundesverband der Zeitungsverleger e.V. beispielsweise hat einen solchen Tarifvertrag für Volontäre, der Buchhandel hingegen nicht. Die Tarifgehälter für Volontäre sehen im ersten Ausbildungsjahr aktuell so aus (Stand Oktober 2017):

• Tageszeitungen: 1.911 Euro
• Privatfunk: 1.407 Euro
• Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: etwa 1.600 Euro
• Zeitschriften (Volontäre unter 22 Jahre): 1.512 Euro
• Zeitschriften (Volontäre über 22 Jahre): 1.925 Euro

Volontäre haben denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie alle anderen Angestellten, das heißt 24 Urlaubstage im Jahr bei einer Sechst-Tage-Woche. Auch in anderen Belangen sind Volontäre und andere Arbeitnehmer des Betriebs gleich zu behandeln.

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