10. September 2015, 13:54 Uhr
Grenzenloses Zuhause Barrierefreiheit: Welche Rechte haben Mieter?
Ein Treppenlift, breitere Türen oder ein behindertengerechtes Bad: Barrierefreiheit in der Mietwohnung wird nicht nur mit zunehmendem Alter ein Thema. Auch nach einem Unfall sollen Menschen mit bleibenden Behinderungen die Möglichkeit haben, möglichst ohne fremde Hilfe leben zu können. 2001 trat daher ein Mietrechtsreformgesetz in Kraft, das die Rechte der Mieter auf Barrierefreiheit regelt.
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Barrierefreiheit: Vermieter darf Umbau ablehnen
Als Mieter haben Sie seither einen Anspruch darauf, Umbaumaßnahmen in der Mietwohnung oder am Haus im Sinne der Barrierefreiheit durchführen zu lassen. Dieser Anspruch gilt immer dann, wenn Sie oder eine andere Person Ihres Haushalts körperlich oder geistig eingeschränkt sind, und daher nur nach Umbaumaßnahmen weiterhin ohne fremde Hilfe in der Wohnung bleiben können. Der Vermieter darf seine Zustimmung in der Regel nicht verweigern.
Die Kosten für die Sanierung müssen Sie jedoch selbst tragen. Auch um die Durchführung entsprechender Arbeiten müssen Sie sich selbst kümmern. Da es sich um einen Eingriff in das Eigentum des Vermieters handelt, darf dieser einen Rückbau nach Auszug oder Ableben des Mieters verlangen. Für diese Rückbaumaßnahmen kann er eine finanzielle Sicherheitsleistung, ähnlich einer Kaution, einfordern.
Wann der Umbau in Mietwohnung oder Mietshaus nicht zulässig ist
Wenn andere Mieter durch den Umbau zur Barrierefreiheit eingeschränkt werden, kann dieser unter Umständen nicht zulässig sein. Dies könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Nachbarn aufgrund des Treppenlifts schwerer Zugang zu ihrer Wohnung haben oder durch den Baulärm in unzumutbarer Weise gestört werden. Es muss jeweils für den Einzelfall abgeklärt werden, welche Interessen überwiegen.
Tipp: Sie sollten erst mit den Umbaumaßnahmen beginnen, nachdem Sie eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Vermieter getroffen haben. Um Streit zu vermeiden, kann ein Rechtsschutz hilfreich sein.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.